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ankommenden "Flüchtlinge" und Asylanten
Jeminiten/in die von der US-Saudi-Koalition abseits der Weltmedien in die Steinzeit gebomt werden - wer kennt Jeminten unter den "Flüchtlingen" ??? man sieht das alles gesteuert wird !
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Die Wiedergeburt des Abendlandes kann nur aus der Erneuerung der Familie erwachsen. Eugen Fischer
Geschichte handelt fast nur von […] schlechten Menschen, die später gutgesprochen worden sind. Friedrich Nietzsche
"Globalisierung ist nur ein anderes Wort für US-Herrschaft.“Henry Kissinger
Ich kenne nur Jemeniten, aber die Neger da oben kommen aus Nigeria.




Die Wiedergeburt des Abendlandes kann nur aus der Erneuerung der Familie erwachsen. Eugen Fischer
Geschichte handelt fast nur von […] schlechten Menschen, die später gutgesprochen worden sind. Friedrich Nietzsche
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Meiningen/Thüringen: Zigeuner-Clan weigert sich Deutschland zu verlassen.
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Die Zeit ist reif, endlich die Bundeswehr umfassend in alle Abschiebeaktionen einzubinden. Eine Notwendigkeit, die mittlerweile zweifellos in das Aufgabengebiet der Landesverteidigung fällt.


Im Bombenkrieg gegen Deutschland hatten die Menschen in den Städten fertig gepackte Koffer mit allen wichtigen Dokumenten, einer Not-Kleidungsausstattung und Toilettenartikel griffbereit in ihren Wohnungen stehen. Die kamen immer mit, wenn`s in den LSR ging. Es ist ein elementares Bedürfnis eines jeden Menschen, seine Identität beweisen zu können. Womit auch immer. Offenbar gilt das für einen beträchtlichen Teil der sogenannten "Flüchtlinge" nicht. Also kann man zur Erkenntnis kommen, daß diejenigen, die nicht per Ausweisdokument (gleich welcher Art) bei Grenzübertritt identifizierbar sind, ihre Herkunft und ihre Identität absichtlich verschleiern wollen. Dies ist von der Einreisegesetzgebung her eine glasklare Straftat. Nun stellt sich die Frage - was ist höher zu bewerten? Asylrecht (die allermeisten "Identitätslosen" werden wohl bei Aufgreifen das Wort "Asyl" auf den Lippen führen) oder Strafrecht? Für uns Deutsche gilt allenthalben das Strafrecht und nach dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes muss das somit auch zwingend für Asylbewerber gelten. § 95 AufenthG gibt eine Maximalstrafe von bis zu 3 Jahren Haft für unerlaubte Einreise oder bewusste Falschangaben bei Visumantrag bzw. Einreise vor. Vielleicht sollte man dies mal juristisch prüfen lassen. In der Haft (die aufgrund eines fehlenden Wohnsitzes und ungünstiger Fluchtprognose wohl anwendbar wäre) kann dann der Verurteilte Straftäter bequem seinen Asylantrag stellen. Da nun eine Vorstrafe vorliegt dürfte der in aller Regel abschlägig beschieden werden. Und so hebelt man die Asylbemerkung im Grundgesetz aus. Mit Hilfe eben dieses Grundgesetzes. Lustige Vorstellung.


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