Es erhöht aber auch nicht die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers, wenn er seine Herkunft verschleiert. Jemand, der einen asylrelevanten Tatbestand vorweisen kann, muss sich nicht auf einen solchen "Schwindel" verlegen, wie du es bagatellisierst.
Insofern kann man hier durchaus von Betrug sprechen, auch wenn "Asylbetrug" kein offizieller Straftatbestand ist.




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