OT on: Nein. Habu ist der Name einer Giftschlange, die in der Umgebung der ersten Auslands-Basis der A-12 und SR-71 (Kadena AFB auf Okinawa) vorkommt. Die Anwohner dort nannten die seltsam anmutenden Flugzeuge und ihre Crews Habus, und dieser Spitzname schaffte es sogar auf den offiziellen Patch der SR-71-Crews... OT off.
Ich sehe da nichts Besonderes drin. Für viele Ukrainer ist es ueberhaupt kein Problem zwischen den Sprachen zu wechseln und je nach Situation ukrainisch, russisch oder auch Surschyk zu reden weil eben alles beherrscht wird. Es gibt aber trotzdem eine Sprache die praeferiert wird und das ist nunmal die Muttersprache. Wenn es wie im Falle des Reporters Russisch ist, so wird er es eben auch in dieser hochemotionalen Lage sprechen. In Lviv gibts russische Muttersprachler , auch wenn dort das Ukrainische bei weitem überwiegt.
Liest du deine Quellen gelegentlich auch?
......einer US-Amerikanerin ukrainischer Abstammung, geleitet. In Chicago geboren und aufgewachsen, arbeitete sie früher im US-Außenministerium und bei Investmentfonds. Seit den 90er-Jahren lebt sie in der Ukraine;
Die Krim gehört völkerrechtlich zur Ukraine. Deshalb ist auch dort die russische Bevölkerung eine Minderheit, denn auch auf der Krim gilt die Ukrainische Verfassung. Die Russen innerhalb der Ukraine sind nun mal keine Völker sondern Minderheiten. Dass du das nicht verstehst, ist dein Problem, nicht meines. Von daher gibt es auch kein Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es sei denn du gestehst den in Deutschland lebenden Türken das gleiche Selbstbestimmungsrecht der Völker zu, welches du auf die Russen angewandt wissen willst. Versuch doch erst mal zu verstehen, dass die Krim ukrainisch ist und Russen in der Ukraine kein Volk sondern eine Minderheit sind. Dann kannst du versuchen dich mit intelligenten Leuten zu unterhalten. So wird das nichts, vermute ich mal. Was du ablässt ist Wischiwaschi-Kram ohne Bezug zum Völkerrecht und im Sinne der russischen Propaganda zusammengesteckt. Das wirkt hilflos und konstruiert.
Das ist Blödsinn. Du vermengst die Begriffe Bevölkerung und Volk. Natürlich könnten theoretisch auch in Deutschland lebende Türken auf das Selbstbestimmungsrecht zurückgreifen. Deren Aussicht dürfte allerdings eher schlecht sein, weil die Siedlungsgebiete der Türken in Deutschland nicht homogen genug sind, und weil sie auf diesen Siedlungsgebieten nicht autark überleben könnten.
Ganz anders sieht es in der Ukraine aus. Du musst Dir nur mal die Ergebnisse der letzten Präsidentschaftswahlen anschauen. Die zeichnen nämlich die Siedlungsgebiete vorwiegend russischer und vorwiegend ukrainischer Bevölkerung wunderbar nach. Dort siehst Du übrigens auch die historischen Grenzen Neurusslands wieder, so wie Katharina es damals den Türken abnahm.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Nicht ich mache den Fehler. Die Türken könnten sich in keinem Fall auf das Selbstbestimmungsrecht berufen, denn Minderheiten haben dieses Recht nicht, innerhalb eines souveränen Staates. Die Ukraine ist ein souveräner Staat und die Krim ist Teil der Ukraine. Womit das völkerrechtlich geklärt ist. Den Minderheiten ist bei Verstoß gegen Minderheitenrechte der Weg zu allen internationalen Instituten offen, jedoch lässt sich darauf kein Anspruch auf Separation ableiten. Das Referendum war nicht nur verfassungswidrig in Bezug auf die Ukraine sondern auch völkerrechtlich bedeutungslos, da das Referendum von bewaffneten Soldaten überwacht wurde.
Seit wann denn das ? Welcher souveräne Staat Ukraine hat denn die Krim von den Russen erobert oder welchem souveränen Staat Ukraine wurde denn die Krim von Russland abgetreten ?
Ich will dir mal mit den Worten von Rainer Glinka, ehemaliger Richter am Landgericht Braunschweig, anworten, auch wenn ich stark annehme, dass du es nicht verstehen wirst:
1. Sachverhalt:
Im Vertrag von Perejaslaw leisteten die Saporoger Kosaken den Treueeid anlässlich der Kosakenrada in Perejaslaw 1654 auf den russischen Zaren Alexei I.
Das Krim-Khanat wurde vom Osmanische Reich ( Kranker Mann am Bosporus) 1774 aufgegeben und unter Katharina der Großen schließlich 1783 annektiert, blieb aber bis heute Zankapfel der angrenzenden Vöker und Staaten.
Durch Beschluss des Obersten Sowjet der UdSSR am 19. Februar 1954 aus Anlass des 300. Jahrestags des Vertrags von Perejaslaw wurde die Oblast Krim am 26. April 1954 an die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik (USSR) übertragen.
Nach der Auflösung der UdSSR im Dezember 1991 erklärte der Oberste Sowjet der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Krim am 5. Mai 1992 die Republik Krim für unabhängig, doch bereits die am Folgetag verkündete Verfassung der Republik Ukraine beschreibt sie als Teil der Ukraine. Mit Erlass vom 21. September 1994 des damaligen Präsidenten der Ukraine Leonid Kutschma wurde die Republik Krim zur Autonomen Republik Krim erklärt.
Am 11. März 2014 erklärte das Parlament der Autonomen Republik deren Unabhängigkeit von der Ukraine, einschließlich Sewastopols, und rief die Republik Krim aus. Diese stellte nach Abhaltung eines Referendums am 18. März einen Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation. Mit der Ratifizierung des Vertrags durch den russischen Föderationsrat am 21. März 2014 war aus russischer Sicht die Eingliederung als Republik Krim vollzogen.
2. Rechtliche Beurteilung:
Die Krim wurde am 8. April 1783 vom russischen Zarenreich annektiert. Zu diesem Zeitpunkt war das nach klassischen Völkerrecht ein rechtlich wirksamer Erwerbstitel und bis Anfang des 20. Jahrhunderts dem Sieger einer militärischen Auseinandersetzung erlaubt, die Gebiete seines Gegners ganz oder teilweise zu okkupieren und zu annektieren (uti possidetis). Seit diesem Zeitpunkt ist die Krim als Gebietskörperschaft Teil des Russischen Zarenreiches und deren Rechtsnachfolger.
Fraglich ist, ob sie diesen Status in der Folgezeit verloren hat. Dabei ist die jeweilige Rechtslage ex tunc zu bewerten. Das ist aus folgenden Gründen nicht der Fall:
Der Beschluss des Obersten Sowjet der UdSSR vom 19. Februar 1954 aus Anlass des 300. Jahrestags des Vertrags von Perejaslaw hat nicht zu einer Abspaltung der Krim geführt. Die damalige UdSSR ging dabei vom ewigen Bestand der Union aus. Da diese Prämisse nicht mehr gegeben ist, kann die Russische Föderation sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.
Die verwaltungstechnische Angliederung der Oblast Krim während der Chruschtschow-Ära 1954 hatte überdies keine staatsrechtliche Außenwirkung, weil die Ukraine zu diesem Zeitpunkt kein selbständiger Staat war.
Rechtshistorisch gesehen kann die Gebietskörperschaft Krim weiterhin der Russischen Föderation als Fortsetzerstaat (Rechtsnachfolger) angesehen werden.
Die Gründung der Ukraine als selbständiger Staat 1992 ändert daran auch nichts, weil die Krim zu diesem Zeitpunkt nicht wesentlicher Bestandteil ihres Staatsgebietes war und sie deshalb völkerrechtlich auch nicht darüber ohne Einwilligung der Russischen Föderation verfügen konnte.
Seit ihrer Staatsgründung hat die Ukraine mit den unterschiedlichsten Mitteln versucht, ein Referendum auf der Krim zur Frage der Staatszugehörigkeit der Autonomen Republik zu verhindern.
Völkerrechtlich ist die Integrität der Grenzen eines Staates gleichrangig mit dem Recht auf Selbstbestimmung eines Gebietes. Seit 1992 hat die Krim einen Autonomiestatus. Nach dem Gutachten des IGH vom 22.07.2010 - vergl.:[Links nur für registrierte Nutzer] - verstößt die Ausübung des Sebstbestimmungsrechtes einer autonomen Region nicht gegen das Völkerrecht.
Am 11. März 2014 erklärte das Parlament der Autonomen Republik deren Unabhängigkeit von der Ukraine, einschließlich Sewastopols, und rief die Republik Krim aus. Diese stellte nach Abhaltung eines Referendums am 18. März einen Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation. Mit der Ratifizierung des Vertrags durch den russischen Föderationsrat am 21. März 2014 war aus russischer Sicht die Eingliederung als Republik Krim vollzogen.
Fraglich ist deshalb nur, ob die "Selbstabtretung" der Autonomen Republik Krim und Aufnahme in die Russische Föderation völkerrechtswidrig ist. Auch diese Frage kann mit guten Gründen verneint werden, wie ich oben dargelegt habe. Der Vorgang dient lediglich der Legitimation und Bekräftigung der Zugehörigkeit der Gebietskörperschaft Krim zur Russischen Föderation.
Eine andere Frage ist die völkerrechtliche Anerkennung dieses Vorganges. Das Vorgehen der Russischen Föderation und der Autonomen Republik Krim mag in seiner Art und Weise kritikwürdig sein, es handelt sich um einen Fait Accompli, dem das Völkerrecht die Anerkennung aber künftig nicht versagen kann ebenso wenig wie im Falle des Kosovo. Der Russischen Föderation kann allenfalls widersprüchliches Verhalten vorgeworfen werden, aber diesen Vorwurf müssen sich EU und USA bei ähnlichen Sachverhalten ebenfalls gefallen lassen.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Und? Ich kenne deinen Argumentationsalgorithmus. Was ist mit den anderen Ministern? Dafür hast du wohl keine billige Ausrede. Was ist mit dem Krawattenfresser?
Saakaschwili zum Gouverneur von Odessa ernannt
In Georgien wird Ex-Präsident Michail Saakaschwili per Haftbefehl gesucht, in der Ukraine als Held gefeiert. Nun ist er zum Gouverneur der Region Odessa ernannt worden.
[Links nur für registrierte Nutzer]
'http://www.welt.de/politik/ausland/article141689000/Saakaschwili-zum-Gouverneur-von-Odessa-ernannt.html
In welchem Rechtsstaat gibt's das, dass irgendwelche unbekannten Typen die Staatsangehörigkeit erhalten und am gleichen Tag Minister werden?
Die Ukraine ist kein Rechtsstaat, sonder ein von USA annektiertes Ex-Staat-Territorium. Annexion im eigentlichen Sinne.
¡VIVA LA LIBERTAD, CARAJO!
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
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