User in diesem Thread gebannt : Skorpion968


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Thema: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

  1. #181
    Mitglied Benutzerbild von Chronos
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Übrigens waren es die Sozialdemokraten, die das Deutschlandlied 1922 zur Nationalhymne bestimmten. Und das in allen drei Strophen.
    Auch das!

    Selbst der Thälmann würde heute bei den komplett verblödeten Linksidioten als Nazi gelten.

    Diesem linken Geschmeiß (das sind eigentlich gar keine Linken, sondern genetisch entgleiste Fehlzündungen der Evolution) gehört mal gehörig der Marsch geblasen.

    Die darf man nicht frei herumlaufen lassen, sondern man muss sie an der Hand nehmen und ihnen den aufrechten Gang beibringen.
    .


  2. #182
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Stimmt schlichtweg nicht, das Lied stammt aus der deutschnationalen Bewegung, 1815 bis zur Nationgründung 1871. Damals gab es eine starke, deutschnationale Bewegung. Und mit der habt ihr doch grundsätzlich schon ein Problem.
    Also mit jeder Art von Patriotismus. Solche Diskussionen habe ich in meiner Studentenzeit stundenlang geführt.
    Wie gesagt, ein guter Psychiater kann diese Blockade lösen.
    Es gibt Lieder die man mit dem dritten Reich verbinden kann - das "Horst-Wessel-Lied" z.B. Die deutsche Nationalhymne gehört bestimmt nicht dazu. Und die erste Strophe wird auch nicht mehr gesungen wegen einer Assoziation zur Nazizeit sondern weil den Umerzieher das "Deutschland Deutschland über alles" zu patriotisch war. Wie gut die gearbeitet haben sieht man an Skorpion...
    Ohne Friedensvertrag und ohne Verfassung wird sich in Deutschland nichts ändern
    Das Volk steht auf, der Sturm bricht los. (Karl Theodor Körner - 1813)
    “Wenn die Deutschen zusammenhalten, so schlagen sie den Teufel aus der Hölle” (Otto von Bismarck)

  3. #183
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    § 90 StGB:

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
    1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
    2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)
    Zieht vor Gericht nicht.
    Die Hymne der Bundesrepublik besteht nur aus der dritten Strophe des Deutschlandliedes. Streitpunkt ist ja die erste Strophe.

  4. #184
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Jaja, die üblichen kindischen Gewaltphantasien. Kennt man von Dummköpfen. Argumente fehlen, Gewaltphantasien kommen.
    Irre wie du sind für logische Argumente nicht mehr zugänglich. Da braucht es schon etwas Nachdruck, um euch von eurem Wahnsinn zu heilen.

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Dabei ist es doch ganz einfach. Die Herren von der Baumschule hatten das Hausrecht. Das heißt sie dürfen entscheiden, wer sich dort aufhält. Ihnen gingen die Braunbärchis auf den Zeiger, also an die frische Luft. Käse gegessen.
    Steck dir deine dilettantischen Juristereiversuche zwischen die Backen deines Allerwertesten.

    Wenn bei einem Besucher eines Betriebes das Handy klingelt, geht das den Hausherrn einen feuchten Staub an. Selbst das Hausrecht findet bei einer geschäftlichen Transaktion seine Grenzen.
    .


  5. #185
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    § 90 StGB:

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
    1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
    2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)



    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  6. #186
    GESPERRT
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Auch das!

    Selbst der Thälmann würde heute bei den komplett verblödeten Linksidioten als Nazi gelten.
    ...
    Sogar ganz sicher.


  7. #187
    Mitglied Benutzerbild von Chronos
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Zieht vor Gericht nicht.
    Die Hymne der Bundesrepublik besteht nur aus der dritten Strophe des Deutschlandliedes. Streitpunkt ist ja die erste Strophe.
    Nicht einmal das!

    Es wird von den gewissen Kreisen nur nicht als politisch opportun oder korrekt betrachtet, bei offiziellen Anlässen die ersten beiden Strophen zu singen. Aber es gibt meines Wissens keinerlei Gebot oder keine Maßgabe, die beiden ersten Strophen zu unterlassen.
    .


  8. #188
    Mitglied
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Für mich als Deutsche gilt nun mal, auf mein Land gesehen, Deutschland über alles.

    Was ist da so angreifbar ?

    Man muß nur gut argumentieren können, das hast Dir gefehlt, sonst wäre die Sache vielleicht anders verlaufen.

  9. #189
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    § 90 StGB:

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
    1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
    2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #190
    GESPERRT
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Nicht einmal das!

    Es wird von den gewissen Kreisen nur nicht als politisch opportun oder korrekt betrachtet, bei offiziellen Anlässen die ersten beiden Strophen zu singen. Aber es gibt meines Wissens keinerlei Gebot oder keine Maßgabe, die beiden ersten Strophen zu unterlassen.
    Jedenfalls wurde die dritte Strophe vom damaligen "Bundesgrüßaugust" Theodor Heuss zur offiziellen Nationalhymne bestimmt.

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