AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton
Zitat von Rüganer
Zieht vor Gericht nicht.
Die Hymne der Bundesrepublik besteht nur aus der dritten Strophe des Deutschlandliedes. Streitpunkt ist ja die erste Strophe.
Nicht einmal das!
Es wird von den gewissen Kreisen nur nicht als politisch opportun oder korrekt betrachtet, bei offiziellen Anlässen die ersten beiden Strophen zu singen. Aber es gibt meines Wissens keinerlei Gebot oder keine Maßgabe, die beiden ersten Strophen zu unterlassen.