Das wir in dich den treudoofen Untertanen gefunden haben, welcher alles mit sich machen laesst und machen lassen will, ist mir schon klar.
Warum aber verlangst du deine Buecklingshaltung auch von anderen ab? Ist es dir nicht genehm wenn nicht alle am Boden demuetig vor sich hinkreuchen wie deine Person? Es schmerzt im Nacken, nicht wahr, wie du sabbernd und grenzdebil grinsend vor dich hinschleimmst. Deinen Herren des Systems hinterher. Wirklich abartig.
„Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
(Theodor Körner 1791-1813)
Nein, du zahlst neuerdings keine GEZ mehr, sondern die Haushaltsabgabe (aus der Gebühr wurde eine Steuer, von der du nur dann befreit bist, wenn du keinen Haushalt hast und unter der Brücke schläfst oder zu den vielen Hartz-IV-Empfängern gehörst, die sich von dieser Abgabe befreien lassen können. Nicht mehr maßgeblich ist, ob du tatsächlich ein Rundfunk- oder Fernsehgerät hast oder ob du überhaupt in der Lage bist, fernzusehen oder etwa als Hirngeschädigter in einem Pflegebett daheim vegetierst). Staatsfunk will bezahlt werden und man hat schon für die Zukunft vorgesorgt, in der die Satellitenschüsseln mit Empfangsausrichtung außereuropäisches Ausland in der Mehrheit sind.
Ihr Post ist an Dummheit nicht zu überbieten. Im Gegensatz zu den Lügen in Ihrem Gesabber habe ich keinerlei Stellungnahme zu den Rundfunkgebühren und dem Verhalten der Politiker und Rundfunkanstalten abgegeben.
Allerdings ist die derzeitige Rechtslage so, wie das dargestellt habe und nicht wie einige Deppen hier das vorlügen. Es besteht Zahlungspflicht.

Graf Zahl du redest Stuss, auch in Großbritannien werden [Links nur für registrierte Nutzer] erhoben.
Und nun mal Klartext zur info:
Man kann sich darüber streiten, ob die Rundfunkgrundversorgung eine staatliche Aufgabe ist oder nicht, jedoch schein man nicht nur in Deutschland dieser Meinung zu sein.
Der Staat finanziert seine Aufgaben durch Abgaben.
Abgaben sind Steuern, Gebühren, Beiträge Sonderabgaben, Geldstrafen etc..
Einzelne staatliche Aufgaben kann der Staat aus der regulären Verwaltung ausgliedern in Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechtes.
Ihr erhaltet keine Gebührenrechnung sonder ihr erhaltet einen Gebührenbescheid, da es sich auch bei der Erhebung von Rundfunkgebühren um einen Verwaltungsakt handelt. Gegen diesen Bescheid könnt ihr innerhalb einer festen Frist den Rechtsbehelf des Widerspruches einlegen. Erfolgt kein Widerspruch, erlangt der Bescheid mit Ablauf der Frist Bestandskraft und wird damit sofort vollstreckbar.
Nun Vollstreckung klingt immer schön nach Gerichtsvollzieher, dies ist aber hier nicht der Fall, auch wenn in Einzelfällen auch hier die Vollstreckung durch den GV erfolgt. Im Falle der Rundfunkgebühren handelt es sich um eine Verwaltungsvollstreckung, entweder durch einen Vollstreckungsbeamten der zuständigen Behörde (z.B. Finanzamt) oder wie im Falle der Rundfunkgebühren, der Vollstreckungsbeamte der zuständigen Kommunalverwaltung. Nicht jede Gemeinde leistet sich einen eigenen Vollstreckungsbeamten, einige deligieren diese Aufgabe per Erlass an den für den Gerichtsbezirk in dem die Gemeinde liegt zuständigen GV.
Zusätzliche Informationen:
Auch wenn gegen einen Rundfunkgebührenbescheid Rechtsbehelf eingelegt wurde, befreit dies nicht von der Zahlungspflicht, es ist zu auf jeden Fall zu zahlen, wird dem Rechtsbehelf stattgegeben, wird das Geld erstattet.
Gegen die GEZ-Gebühren sind zur Zeit einige Verfahren anhängig. Sollten diese Verfahren eine Rechtswidrigkeit der Gebühren feststellen, erhalten nur die ihre Gebühren zurückerstattet, die Rechtsbehelf gegen den Bescheid eingelegt haben.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Ist die Gebühr auch fällig, wenn man kein Gerät hat ?Graf Zahl du redest Stuss, auch in Großbritannien werden [Links nur für registrierte Nutzer] erhoben.
Hier ist rechtlch keine Rundfunkgebühr mehr zu zahlen, da nicht das Gerät die Rechtsgrundlage ist, sondern eine allgemeine Abgabe...sprich Steuer.
Das ist aber lt. Gesetz so nicht möglich....Abgaben sind an etwas gebunden, Steuern nicht.
Da wir aber nicht in einem Rechtsstaat leben, entscheiden die Gerichte nach den Vorgaben der Politik.
Ein Blick in die USA zeigt, wie ein Rechtsstaat ansatzweise zu funktionieren hat.
Der ÖR ist der direkte Rechtsnachfolger von Goebbels Reichsfunk....von den Siegermächten und Verbrechern wie Adenauer schon damals als Propagandamaschine genutzt.
Deswegen erfolgte die Freigabe von Rundfunkfrequenzen für private auch erst als Europa dies erforderlich machte.

Sorry, aber in deinem Post ist ein kleiner Fehler, Abgaben ist der Oberbegriff, dazu gehören Steuern, Gebühren etc..
Steuern sind nicht an eine Gegenleistung gebunden, Gebühren ja, das hast sicherlich gemeint.
1. Großbritannien
Die Gebühr ist nur dann nicht fällig, wenn du kein Fernseher, kein Computer, kein Smartphone, kein blue-ray oder dvd Player hast oder du bist älter als 75.
2. Deutschland
hamburger, du unterliegst einem kleinen Irrtum hinsichtlich der Zahlungspflicht der Rundfunkgebühren und das liegt an einer gewissen Unkenntnis und einer Verwechselung. Du hast schon recht damit, das ein rechtswidriges Rechtsgeschäft nichtig ist und somit eine daraus resultierende Forderung. Nur haben wir hier kein zivilrechtliches Rechtsgeschäft sondern mit einem Verwaltungsakt zu tun.
Wann ein Verwaltungsakt nichtig ist, wird durch das Verwaltungsverfahrengesetz des jeweiligen Landes oder des Bundes bestimmt, das die Ländergesetze ähnlich lauten, verweise ich auf das [Links nur für registrierte Nutzer]. Rechtswidrigkeit erfüllt nicht automatisch die Bedingungen nach § 44 Absatz 1, warum kann man nur am Einzelfall erklären.
Hier haben wir es auch noch nicht mit einer tatsächlichen Rechtswidrigkeit zu tun, sondern der Rechtsauffassung, das etwas rechtswidrig ist. Im Zivilrecht kann eine andere Rechtsauffassung in Verbindung mit Rechtsmittel aufschiebende Wirkung haben, bei einem Verwaltungsakt ist das nicht der Fall.
Ob Rechtswidrigkeit vorliegt haben die Gerichte zu entscheiden. Solange diese Entscheidung nicht gefallen ist, kann man nur Rechtsbehelf einlegen und seine Beiträge im Falle einer entsprechenden Entscheidung zurückerstattet bekommen.
Das ist die Rechtslage.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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