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" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
du hast es erfaßt, aber nicht weiter gedacht. was zu tun mit menschen die das NICHT sind. die gibt es. sie werden entweder so geboren oder durch die welt worin sie leben so gemacht.
kindern sind unbarmherzig und schreckliche wesen manchmal. jeder der sich auf irgendeine weise anders zeigt, wird unbarmherzig am pranger gestellt und hat kein leben mehr !!
dan rede ich nicht einmal über eltern die manchmal zuviel trinken. oder kindern wovon die eltern sich scheiden.
es gibt soviel möglichkeiten zu entgleisen.
anti-extrem
"Wenn wir irgendetwas beim Nationalsozialismus anerkennen, dann ist es die Tatsache, daß ihm zum erstenmal in der Politik die restlose Mobilisierung der menschlichen Dummheit gelungen ist."
Kurt Schumacher (1895-1952), deutscher Politiker und Patriot
Staatsgelder nicht in marode Bankenrettungen und Befriedigung der
Zinsgier von Finanzdikatoren stecken sondern mehr in die Erziehung,
Bildung und die Sozialstrukturen investieren und dabei insbesondere
religioese Konflikte entschaerfen, die ursaechlich bereits in der Kindheit
durch die unterschiedliche religioese Praegung und die Konditionierung
des Nachwuchses gelegt werden.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
Krieg ist asozial, unzivilisiert und vermeidbar. Man muss das
mit einfachen Augen und Gefuehlen sehen und nicht nur mit
rationalem Verstand. Es gibt immer erkennbare Indikatoren
bevor sich in Lagen das Potential zur Eskalation aufbaut.
Wenn z.B. unbefangene Kinder im Kindergarten sich streiten
und necken, gegenseitig behakeln und austesten ist das als
normal anzusehen und intuitives Sozialverhalten.
Die Buben ziehen den Maedels an den Zoepfen und schlagen
ihnen nicht mit den Faeusten ins Gesicht oder die Maedchen
tot und sagen dann: " Es war unvermeidbar" !
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
Ich hatte nichts "zusammengetragen", sondern - im Gegensatz zu anderen Nutzern - im Zusammenhang zitiert! Den Link hatte ich beigefügt.
Zur Sache: angesichts deiner Behauptung:
belegt folgender Hinweis aus dem Wikiartikel, wie umstritten und eben nicht eindeutig "rechtskonform" die Rechtsauslegung der Haager Landkriegsordnung war; ich zitiere nochmals die wichtige Passage: "Einer der zentralen Verhandlungspunkte war die Strafbarkeit von Geiselerschießungen. Der französische Hauptankläger, François de Menthon, berief sich dabei auf den Artikel 50 der Haager Landkriegsordnung von 1907 und sah in den Geiselerschießungen „in allen Ländern die ersten Terrorakte der deutschen Besatzungstruppen“. "Zitat von ABAS
"Wenn wir irgendetwas beim Nationalsozialismus anerkennen, dann ist es die Tatsache, daß ihm zum erstenmal in der Politik die restlose Mobilisierung der menschlichen Dummheit gelungen ist."
Kurt Schumacher (1895-1952), deutscher Politiker und Patriot
Der von Dir gelinkte Beitrag ist schlicht und einfach Muell. Es gab bis
1949 Rechtsklarheit ueber Kriegsrepressalien und es war unstrittig
das Geiselerschiessungen als Repressalmassnahmen rechtskonform
waren. Ausserdem haben davon alle Kombatanten Gebrauch gemacht.
Die Stafbarkeit von Geiselerschiessungen kann daher weder zentraler
noch ueberhaupt ein Verhandlungspunkt gewesen sein. Das sind nur
Vorwaende und gezielte Desinformationen. Auf Wikipedia gibt es auch
genug Beitraege die nicht nur Mist sind sondern mit denen gezielt und
systematischen Unwahrheiten verbreitet werden.
Wenn Du Dich ueber die bis 1949 guetlige Rechtskonformitaet von
Geiselnahmen und Geiselerschiessung im Krieg informieren willst,
kannst Du das ueber Beitrag # 2397 machen:
»[...] Die Repressalie der Geiselnahme ist seit 1949 nicht mehr nach
dem Kriegsvölkerrecht - weder im Verhältnis zehn zu eins noch in
irgendeinem anderen Verhältnis - zulässig, sondern unter allen
Umständen verboten. Dies wird heute allerdings oft dahin gehend
verstanden - leider auch von solchen, die es besser wissen müßten -,
als habe die erst 1949 geschaffene Rechtslage schon während des
Zweiten Weltkrieges gegolten. Leider war das aber nicht der Fall, so
daß es auf allen Seiten zur Anwendung dieser unmenschlichen
Repressalie kommen konnte, ohne daß es sich im völkerrechtlichen
Sinne um ein Verbrechen handelte.
Dies haben nach dem kriege auch alliierte Militärgerichte so gesehen:
1947 hat der Deputy Judge Advocate General of the Britisch Army in
Venedig beim Verfahren gegen Feldmarschall Kesselring (bei dem es
unter anderem auch schon um die Hinrichtungen in den Ardeatinischen
Höhlen ging) festgestellt: "However, I have come to the conclusion
that there is nothing which makes it absolutely clear, that in no
circumstances - and especially in the circumstances which I think are
agreed in this case - that an innocent person properly taken for the
purpose of a reprisal cannot be executed."
Bei Hans Laternser ist nachzulesen, daß amerikanische, französische
und sowjetische Militärbefehlshaber noch unmittelbar nach dem Krieg
für den fall von Angriffen gegen die Besatzungstruppen durch die
deutsche Zivilbevölkerung Geiselnahmen und Exekutionen von Geiseln
angedroht haben, wobei das Verhältnis von 25:1 (General Lattre de
Tassigny in Stuttgart) über 50:1 (sowjetische Truppen in Berlin) bis
zu 200:1 (US Army im Harz) variierte. In Paragraph 358 d (Geiseln)
das US Basic Field Manial "Rules of Land Warfare", aus dem Jahre
1940, hatte es denn auch geheißen: "Hostages taken and hold for the
declared purpose of insuring against unlawful acts by the enemy
forces or people may be punished or put to death if the unlawful acts
are nevertheless committed«
Manfred Rode, "Geiseln im Krieg - bis 1949 und danach", Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 21.8.1996
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