User in diesem Thread gebannt : Menetekel, Senator74, Rüganer and Hammerkopf |
"Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte lang
über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."
Umberto Eco
Nein, sie waren eben nicht "rechtskonform"!
Hier erneut der Verweis auf Beitrag [Links nur für registrierte Nutzer]
Ich zitiere nochmals ausführlich:
"Die Rechtfertigung der Massenverbrechen an der Zivilbevölkerung als angeblich völkerrechtsmäßige Repressalie war eine der Verteidigungslinien im Prozess. Sie wurde von den Richtern nicht anerkannt. Einer der zentralen Verhandlungspunkte war die Strafbarkeit von Geiselerschießungen. Der französische Hauptankläger, François de Menthon, berief sich dabei auf den Artikel 50 der Haager Landkriegsordnung von 1907 und sah in den Geiselerschießungen „in allen Ländern die ersten Terrorakte der deutschen Besatzungstruppen“. Das Gericht beschloss jedoch, statt dessen die Linie zu verfolgen, die im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verfolgt worden war. Dort waren die Massenmorde der Wehrmacht an Geiseln im Zusammenhang mit Generalfeldmarschall Wilhelm Keitels Erlass vom 16. September 1941 behandelt worden. Es führte aus:
„Der Gedanke, daß eine unschuldige Person für die verbrecherische Handlungsweise einer anderen getötet werden kann, ist jedem natürlichen Rechtsempfinden ein Greuel. Wir verdammen die Ungerechtigkeit einer derartigen Bestimmung als barbarisches Überbleibsel aus der Vorzeit. Es ist jedoch nicht unser Amt, Völkerrecht zu schreiben, wie wir es haben möchten, sondern es anzuwenden, wie wir es vorfinden […]. Eine Prüfung des uns über diese Materie zur Verfügung stehenden Beweismaterials überzeugt uns, daß Geiseln genommen werden können, um das friedliche Verhalten der Bevölkerung der besetzten Gebiete sicherzustellen und unter gewissen Umständen und wenn die notwendigen vorbereitenden Schritte getan wurden, als letzter Ausdruck erschossen werden können.“
Das Gericht schränkte diesen Befund aber stark ein. So wies es auf eine Reihe von Repressalien anderer Art hin. Außerdem sah es nur Geiselnahmen als zulässig an, wenn ein Zusammenhang zwischen der Bevölkerung, aus denen die Geiseln genommen werden und den begangenen Verbrechen bestehe. Auch die befohlenen Erschießungsquoten sah das Gericht wie schon im Hauptprozess nicht als angemessen an und erläuterte:
„Die Anzahl der erschossenen Geiseln darf an Schärfe die Vergehen, von denen die Erschießung abzuschrecken bestimmt ist, nicht überschreiten. Wenn die vorerwähnten Bestimmungen nicht erfüllt sind, so stellt die Erschießung von Geiseln eine Verletzung des Völkerrechts dar und ist in sich selbst ein Kriegsverbrechen. Das Ausmaß, in dem diese Praxis von den deutschen angewendet wurde, übersteigt die elementarsten Auffassungen von Menschlichkeit und Gerechtigkeit. Sie berufen sich auf militärische Notwendigkeit, die sie mit Zweckmäßigkeit und strategischem Interesse verwechseln.“
"
Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
"Wenn wir irgendetwas beim Nationalsozialismus anerkennen, dann ist es die Tatsache, daß ihm zum erstenmal in der Politik die restlose Mobilisierung der menschlichen Dummheit gelungen ist."
Kurt Schumacher (1895-1952), deutscher Politiker und Patriot
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
Nicht einmal in diesem Fall erkennt Obertroll Arnold die Realität an....das noch immer gültige Konzept der Siegermächte.....
Nun, was mag es wohl bedeuten, dass auch andere doch angeblich souveräne Staaten gehorchen?
Wenn man etwas genauer hinsieht, kann man die Akteure hinter den Kulissen erkennen.....
Wer hat bei Priebke hinter den Kulissen die Fäden gezogen? Wieviel Einfluss haben die Juden auf die Politik der USA?
Wenn der alte Mann irgendwo bestattet worden wäre....niemand hätte ein Aufsehen daraus gemacht.
Meiner Meinung nach haben gewisse Kreise Priebke zum Anlass genommen, um durch einen Wiederaufguss der alten Geschichten den Schuldkult zu erneuern...ist ja auch nötig, wenn man ESM und Kollegen betrachtet.
Umananda ist nur ein Trittbrettfahrer.....
Na, da wird Arnold demnächst Israel, die USA und England auf die Anklagebank bringen müssen."Die Rechtfertigung der Massenverbrechen an der Zivilbevölkerung
Aber das werden seine Dienstvorgesetzten verhindern
Die NPD hat Miglieder vom Verfassungsschutz, das HPF hat Arnold...
Du hast da wohl unbewusst ein Verzerrung und Vermischimg des Rechts
aus der Haager Konvention und der seit 1949 geltenden Novellierung unter
dem Quellenverweis aus Wikipedi zusammengetragen. Das verwaessert den
Kontext und verschleiert den Rechtsbruch durch die Siegerjustiz.
Du weist nicht was sogenannte richterliche Rechtsfortbildung ist. Richter
koennen geltenden Gesetzesregelungen fortbilden durch Urteil. Das war
in diesem Falle nicht so, weil es es eine richterliche Rechtsfortbildung nur
geben kann wenn es sich auf aktuell gueltige Rechtsnormen bezieht. Es
wird damit nur der Anschein einer richterlichen Rechtsfortbildung geweckt
die der Taeuschung und Verwirrung dienen soll. Den meisten Menschen
ist Voelkerrecht und Kriegsrecht ohnehin voellig unbekannt und sie sind
nicht in der Lage Kombatanten von Nichtkombatanten zu unterscheiden.
Weil Repressalmassnahmen und Geiselerschiessungen nach der Haager
Landkriegsordnung bis zur Novellierung rechtskonform waren, konnten die
Richter nicht im Sinne der Rechtsfortbildung Urteile sprechen und Personen
fuer Taten im Krieg verurteilen die zum Zeitpunkt der Tathandlungen nicht
unter Verbotsnorm standen. Deshalb wurde Priebke 1997 freigesprochen.
Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens wurde dann populistisch auf Druck
und im Sinne juedischer und linke Interessengruppen wider geltenden Rechts
entschieden und es kam zur Verurteilung zur Lebenslanger Haft die spaeter in
Hausarrest umgewandelt wurde.
Das ist Erstens ein klarer Verstoss gegen die fundamentale Rechtsgrundsaetze
und Zweitens unstrittig Siegerjustiz mit der Absicht oeffentlicher Beeinflussung.
Aus rechtlicher Sichtweise sind die Prozesse in denen die Taeter nach dem Krieg
fuer Taten verurteilt wurden, die waehrend des Krieges nicht unter Verbotsrechts-
normen standen klare Fehlurteile der Justiz. Deshalb sollten sich die juedischen
und linken Interessengruppen auch besser zurueckhalten und ausschliesslich
ueber den menschlichen Faktor den Aufarbeitungsprozess wiederbeleben
und aufrechterhalten, wenn sie das unbedingt fuer erforderlich halt.
Gerade durch Faelle wie Priebke besteht durch das gezielte Hochpushen in den
Medien wegen der offentsichtlichen Ungerechtigkeiten und Rechtsfehler seitens
der Justiz die Gefahr das latent bestehender Antisemitismus wieder aufkeimt oder
sogar neuer Antisemitismus durch "Ungleichbehandlung" erzeugt wird.
Wenn man Medienkampagnen lancieren und erfolgreiche PR machen will, dann
muss man sich Erstens vorher ueberlegen was das Ziel ist und es Zweitens auch
konzeptionell professionell machen und nicht dilletantisch, weil sonst die Gefahr
besteht das sich die Kampagne verselbststaendigt und voll nach hinten losgeht.
Die Menschen sind heute kritischer als in den Nachkriegsjahren und hinterfragen
daher offensichtliche Unstimmigkeit und Ungerechtigkeiten.
Verweis auf Beitrag #2370
Hintergruende und Analyse des Fall Erich Priebke
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Geändert von ABAS (20.10.2013 um 22:42 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
"Wenn wir irgendetwas beim Nationalsozialismus anerkennen, dann ist es die Tatsache, daß ihm zum erstenmal in der Politik die restlose Mobilisierung der menschlichen Dummheit gelungen ist."
Kurt Schumacher (1895-1952), deutscher Politiker und Patriot
Sie wurden von den Richtern nicht anerkannt, nicht weil sie per se verworfen wurden, sondern vielmehr "keinen regionalen oder sachlichen Zusammenhang mehr her zwischen den zu sanktionierenden Vorfällen und den Geiselexekutionen" darstellten.
Um das mal auf den Fall Priebke auszudehnen. Im Prozess gegen Kammler wurden die Geiselerschießungen auch nicht als rechtmäßig anerkannt. Allerdings nicht weil es Geiselerschießungen waren, die hat Italien selbst im Balkankrieg praktiziert, sondern weil die deutschen Behörden erst gar nicht versucht haben die wahren Täter zu finden. Darum, und nur aus diesem Grunde verstießen diese Erschießungen gegen das Völkergewohnheitsrecht, wie es so schön heißt. Kammler wurde das aber nicht persönlich angelastet, weil er diesen Befehl zur Geiselerschießung nicht als verbrecherisch erkennen konnte. Bei Priebke, seinem Untergebenen, nahm das Gericht Jahre später diese feinen Unterscheidungen nicht mehr zur Kenntnis.
Kammler wurde letztlich verurteilt für die 10 Geiseln die er selbstständig nach dem Tod des 33 Opfers des Bombenanschlages auf die Liste der zu Erschießenden setzte und für die 5 zuviel erschossenen. Der Zählfehler wurde ihm angelastet, obwohl er den Ort der Erschießungen nach den ersten erfolgten Hinrichtungen verlassen hatte (er kam noch einmal zurück da sich ein Hauptsturmführer weigerte an den Erschießungen teilzunehmen) da er der Vorgesetzte und für die Taten seiner Männer verantwortlich war. Auch wurde ihm die Art der Hinrichtung als besonders grausam angelastet, da die Geiseln hören konnten wie die anderen erschossen wurden, was auch die Ursache für die erwähnte Weigerung des Hauptsturmführers war.
Geiselerschießungen als solche wurden als Teil des Völkergewohnheitsrechtes und der Haager Landkriegsordnung nie in Frage gestellt. Nur das es eben Auflagen gibt wann man zu dieser Repression schreiten darf.
Kammler wurde als nicht für die Geiselerschießungen an sich verurteilt, sondern für die Fehler die er bei der Vollstreckung machte.
anti-extrem
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