
Zitat von
GG146
Darf ich noch einmal dezent darauf hinweisen, dass es dem Richter um solche Geschwindigkeitskontrollen geht, die augenscheinlich nicht der Verkehrsicherheit dienen, weil sie an Orten und zu Zeiten stattfinden, wo die Geschwindigkeitsüberschreitung keine erhöhte Unfallgefahr mit sich bringt bzw. schon die Geschwindigkeitsbeschränkung überflüssig ist?
Die dort zum Zweck der Einnahmeoptimierung eingesetzten Geräte und Behördenmitarbeiter fehlen dann natürlich an den Orten, an denen die Übertretungen wirklich lebensgefährlich sind. Da ist es ja nicht lukrativ, weil irre Raser zwar ab und zu Menschen töten, aber bei weitem nicht so zahlreich sind wie normale Autofahrer, die nicht einleuchtende Verbote missachten.