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Ja
Nein
Geändert von Apifera (24.04.2010 um 19:12 Uhr) Grund: Entfernung eines überflüssigen Buchstabens
Möchtest Du ernsthaft behaupten, dass der 2+4 Vertrag auch ohne Unterzeichnung der "Vereinbarung vom 27. und 28. September" zustande gekommen wäre? Und dass diese Vereinbarung in der ehem. DDR vielleicht nicht gilt, wo diese doch der unterzeichnenden BRD beitrat?
Bis heute werden Dissidenten für die Negation von "Tatsachenfeststellungen" eines Sieger-Militärtribunals verurteilt und eingekerkert.
Meinst Du nicht, dass das Demokratien unwürdig ist? Und dass es noch unwürdiger ist, wenn eine sg. Demokratie soche Militär-Tribunal-Urteile kraft ihres internationalen Einflusses auch anderswo durchsetzen lässt?
Historische Tatsachen in Sachen Zeitgeschichte sollten aufgrund einer Sachbeweislage definiert werden und eine solche kann sich naturgemäß ändern. Darunter darf ein Militär-Tribunal in einer Demokratie keinen Schlussstrich ziehen dürfen. Dem IMT das historisch letzte Wort zu überlassen ist dem Rechtswesen in einer Demokratie unangemessen.
Geändert von Gawen (24.04.2010 um 19:21 Uhr)
Ich kann mir schon vorstellen, Brutus, dass du nicht sehr glücklich bist. Alle deine Quellen wurden von Juergen als Fälschungen und Verfälschungen entlarvt.
Es ist schon schlimm für dich, dass du deine gesamte Argumentation ausschließlich auf Lügen aufbauen musst. Aber so ist das halt bei Nazis.
Beleidigungen unerwünscht!
Rot! germane
wer hat denn hier wen wo beleidigt?




Frage 1 ist rein hypothetisch. Darüber lässt sich trefflich streiten. Im Interesse der Rechtssicherheit war eine Fortgeltung der im Notenwechsel genannten Regelungen jedenfalls für alle Seiten wünschenswert, siehe das von mir genannte Urteil des BVerfG im Fall Fürst von Liechtenstein.
Frage 2 ist rein rhetorisch; das ergibt sich nun mal aus der deutschen Einheit.
Ich bin tief gerührt. Wie viele Leute sind es denn ungefähr beiläufig, die bei Wasser und Brot schmachten, weil sie keine Nürnberger Rostbratwürste mögen? Wenn sie von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern links liegen gelassen werden, ist das eine andere Sache. Das ist keine Bestrafung, sondern geistige Hygiene.
Der Judenmord ist wie gesagt eine Tatsache, die keiner leugnen kann und auch dann nicht leugnen könnte, wenn das Nürnberger Tribunal beschlossen hätte, dass im Himmel Jahrmarkt ist. Das hat also alles mit Nürnberg so viel zu tun wie mit den Verkehrsverhältnissen in Buenos Aires.
In der Tat ist der §130 (3) auch meiner Ansicht nach ein unsystematischer Teil des Gesetzes. Ansonsten stellt der §130 die Störung des öffentlichen Friedens durch volksverhetzende Äußerungen ganz allgemein unter Strafe, ohne sich auf konkrete Inhalte der Störung festzulegen. Wissenschaftliche Diskussionen und Forschungen behindert er nicht im Geringsten.
Warum gibt es dann den Absatz 3 überhaupt? Na ja, du hast ja selbst den Grund dafür angegeben, er steht nämlich in dem von dir geposteten Link zur Rede der ehem. Bundesjustizministerin. Da sagt sie:
[Links nur für registrierte Nutzer]Diese Verantwortung, die Deutschland für den Faschismus und den Zweiten Weltkrieg trägt, äußert sich für uns auch darin, dass wir es als ständige Verpflichtung verstehen, jede Form von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit konsequent zu bekämpfen. Wir gehen mit unseren deutschen Strafgesetzen sicherlich weiter als andere europäische Länder, was aber erklärbar ist aus dieser unschönen Tradition, über die ich gerade sprach. Wir wollen mit diesen Verboten nicht warten, bis es wieder zu Taten kommt, um dann die Täter zu verfolgen und ggf. zu verurteilen, sondern uns liegt daran, schon im Vorfeld Maßnahmen ergreifen zu können, dass diese Verbrechen erst gar nicht geschehen können.
Bloße Wiederholungen ändern nichts am Wahrheitsgehalt, und der ist in diesem Fall gleich Null. Niemand ist an irgendwelche Aussagen der Richter von Nürnberg in irgend einer Weise gebunden, weder Wissenschaftler noch Lehrer.
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