Ueberhaupt nicht - Zunaechst ist die nicht der Fall gewesen und ganz bestimmt nicht im Falle Dresden, wo z. B. ein Treffer auf die Gleisanlagen einen darunterliegenden als Bunker genutzten Gang zerstoerte und dabei erheblich Menschen toete.
Du muesstest nachweisen, dass Gleis- und Fabrikanlagen absichtlich geschont wurden.
Wenn Du II-B des Postdamer Abkommens Dir anschaust, und da sass die SU noch am Tisch, wirst Du ein hartes programm fuer Deutschland finden, aber keinen Voelkermord.





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