
Zitat von
Rheinlaender
Richtig - die frage sit jedoch, ob es wirklich ein vorsaetzlicher Rechtsbruch war. Die Genfer Konventionen verlangen von den Kriegsparteien unnoetiges Leid zu vermeiden und das Leid der Zivilbevoelkerung nicht unnoetig zu verschlimmern.
Im 2. Weltkrieg waren zivile Strukturen auf beiden Zeiten nicht von den militaerischen zu trennen, da der gesamte Staatsapparat und die Wirtschaft in die Kriegfuehrung eingebunden wurde. Was man also zeigen muesste, dass es fuer die Allierten moeglich gewesen waere, die dt. Kriegmaschine mitr weniger fuer die Bevoelkerung und keiner zusaetzlichen Gefaerdung eigener Truppen im gleichen Masse zu schaedigen und dass diese alternative Vorgehensweise den allierten Verantwortlichen bekannt war oder haette bekannt sein muessen.
Ich habe eine solchen Beweiss noch nicht gesehen.