


Generell kann man da nicht widersprechen, denn Du sprichst ja ein exremst wichtige Thematik an - aber sind es die Unternehmen, welche daran oder davon partipizieren? Oder sind es nicht eher die Politiker, die Beamten, die Freiberufler und Selbstständigen und Bezieher hoher bis höchster Einkommen, welche entweder gar NICHT in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen müssen oder deren Beitragshöhe (ich glaube aktuell bei um die 100K im Jahr) gedeckelt ist?
Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch



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Wirtschaftliches Grundwissen - wenn eine Kostenentwicklung die Rückstellungen übersteigt muss man zuschießen. Dies kann man - im Falle einer PKV - dadurch machen, dass man die Tarife nur für "Neuversicherte" anhebt oder eben die Tarife für ALLE in dieser OKV versicherten Personen entsprechend anpasst. Optional kann man natürlich während seiner "aktiven" Zeit dermaßen hohe Rückstellungen bilden, dass man damit das Risiko der Kostensteigerung extrem minimiert oder gar ausschließt - was dann zu der Frage der Prämienhöhe führt.
Das ist halt das Thema bei Rückstellungen generell - man greift auf Daten der Vergangenheit zurück, berechnet die entsprechende Höhe und hoffst, dass diese Datenlage auch in der Zukunft eintrifft. Besonders bei Altverträgen kommt es da aber oftmals zu erheblichen Differenzen, weil die Datenlage von deutlich geringeren Steigerungen ausgegangen ist.
Dies ist, wohlgemerkt, KEIN Thema, welches nur die PKV betrifft - sondern betrifft alle Produkte, wo Rückstellungen oder Puffer gebildert werden (müssen).
Also Frage ich Dich einfach - wenn Deine Rückstellungen NICHT ausreichen um die Kostensteigerung des medizinischen Fortschrittes abzubilden, was wir die DKV dann machen? Mehr ausgeben als man einnimmt?
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Was eine gute Frage ist - aber am Ende stellt sich dann doch die Frage - warum will man auf den AG-Anteil seiner Rente verzichten? Immerhin verliert man damit unwiderruflich nicht nur 50% der einbezahlten Rentenbeiträge, sondern im Falle eines Falles auch die Absicherung der Angehörigen.
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Also im Summe was Du auch in eine GKV bezahlen würdest - allerdings, und dies darf man nicht unerwähnt lassen, bei deutlich besseren Leistungen.
Allerdings ist eine Kostendebatte im Grunde müssig, denn Vieles was in einer PKV möglich ist um die Prämien abzusenken ist in der GKV ausgeschlossen oder gar verboten, während gleichzeitig eben die medizinischen Leistungen (und ich meine damit nicht dass man schneller einen Arzttermin bekommt) in einer PKV (deutlich) besser sein können.
Am Ende soll doch ein Jeder für sich selber entscheiden, was die richtige Absicherung wäre bzw. ist. Ich bin seit Jahr und Tag freiwillig versichert, weil dies in meinen Augen dies bessere Option ist.
Generell bin ich der Auffassung, dass neben dem Rentensystem auch ALLE anderen sozialen Versicherungssysteme auf eine andere Finanzierungsbasis gestellt werden müssen.
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Ich hätte vor dem erreichen der 55 in die GKV wechseln können, aber da man halt im Alter erkranken kann, bin ich bewusst in der PKV geblieben.
Ist zwar teuer, aber die Leistungen gut.
Meine Frau ist chronisch krank und bekommt als Privatpatientin eine regelmäßige Therapie, welche die Gesetzliche nicht übernehmen würde, für sie wäre das eine regelrechte Katastrophe.



Aktuelle Zahlen:
Person A, 40 Rentenpunkte, gesdetzlich versichert, 1 631,49 € Rente im Monat
Person B, 40 Rentenpunkte, privat versichert, wie hoch ist diese Rente, da es ja nach Deiner Ansicht einen Zuschuss auf die Rente gibt - 1 700 €, 1 800 € oder gar noch mehr
Auf, Butter bei de Fische...mir dünkt aber jetzt kommt eisernes Schweigen.
Dabei sind alle relevanten Informationen, welche man benötigt auch im Netz zu finden-
Rentner und Ihre Krankenversicherung (Seite 26 und 27 der Infobroschüre der Deutschen Rentenversicherung) - wesentliches von mir rot markiert
Als privat krankenversicherter Rentner zahlen Sie Ihre Prämien (Beiträge) eigenverantwortlich an Ihr Versicherungsunternehmen. Die Beitragshöhe ist einkommensunabhängig und richtet sich allein nach den versicherten Gesundheits- und Pflegerisiken.
Zuschuss zur Krankenversicherung ist möglich
Zu Ihrem Beitrag können Sie einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger erhalten. Ausgezahlt wird Ihnen der Zuschuss gemeinsam mit der Rente.
Anspruch auf den Zuschuss haben Sie nur, wenn das Krankenversicherungsunternehmen, bei dem Sie privat versichert sind, der deutschen Aufsicht oder der Auf sicht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz unterliegt. Auf den Umfang des vereinbarten
Tarifs oder Versicherungsschutzes kommt es nicht an. Es genügt, wenn einer der folgenden Tarife von Ihnen abgeschlossen worden ist:
→ ambulante Heilbehandlung,
→ stationäre Heilbehandlung (wahlweise Krankenhaus
tagegeld),
→ zahnärztliche Behandlung (wahlweise Kosten für
Zahnersatz),
→ Kosten für Arznei , Heil und Hilfsmittel.
Den Zuschuss müssen Sie beantragen. Damit er zeit gleich mit Ihrer Rente beginnen kann, sollten Sie dies möglichst zusammen mit Ihrer Rentenantragstellung erledigen. Die Rentenanträge enthalten entsprechende Felder.
Der Zuschuss für Ihre private Krankenversicherungwird nach dem allgemeinen Beitragssatz sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Sie erhalten als Zuschuss den halben Betrag, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf den Zahlbetrag Ihrer Rente ergibt. Der Zuschuss wird auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt.
Erhalten Sie mehrere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel eine Witwenrente neben der eigenen Altersrente), wird der Zuschuss aus der Summebeider Renten berechnet. Gezahlt wird der Zuschuss
dann jedoch nur zu einer dieser Renten. Eine gesetzliche Rente aus dem Ausland wird bei der Zuschussberechnung nicht berücksichtigt.
Kein Zuschuss zur Pflegeversicherung
Privat Versicherte müssen auch das Pflegerisiko privatversichern und einen entsprechenden Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Die Prämien (Beiträge) müssen Sie selbst zahlen. Zu Ihren Pflegeversicherungsbeiträgen zahlt Ihr Rentenversicherungsträger keinen Zuschuss
Fazit:
Es gibt KEINEN Zuschuss auf die Rente und es gibt KEINEN Zuschuss ohne Antrag.
Ich muss als keine Ahnung haben (/wobei ich offen lasse ob ich habe oder nicht haben) - ich muss nur in der Lage sein geschriebene Worte nicht nur lesen zu können, sondern vielmehr zu verstehen, was es denn da zu lesen gibt.
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Dies meinte ich mit "medizinisch besser sein können" und dies ist für mich das eigentlich Argerliche im System der Zwei-Klassen-Medizin. Nicht dass man schneller einen Termin bekommt oder man im Krankenhaus sich der Chefarzt um Einen kümmert, so what - im Grunde Lapalien - sondern dass die medizinischen Leistungen definitiv besser sind. Faktisch sind GKV-Versicherte - nach parteipolitischer Definition - Menschen bestenfalls zweiter, eher dritter Klasse, während sich die Parteimitglieder Ihre Privilegien gönnen. Das wäre aber ein anderes Thema.
Um auf aber die Rente zu kommen - ein Zuschuss für Deine PKV (nicht auf die Rente) ist auf Antrag möglich und steht Dir auch zu.
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