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Thema: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

  1. #141
    Mitglied Benutzerbild von kotzfisch
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    Standard AW: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Gut erkannt, darum möchte ich nehmen was ich bekomme vor der Erhöhung des Renteneintrittsalters, also mit 64 ab Juli 2026.
    Da beträgt der Abzug für mich erträgliche 10%.
    Länger möchte ich nicht warten, da ich erahne, dass die "Regierung" nächstes Jahr das Eintrittsalter hochschraubt.
    Geh doch mit 63 in Teilrente.Deine Zusatzrentenversicherung kannst Du dann nicht zusätzlich beantragen aber die wächst ja dann noch auf.

  2. #142
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    Standard AW: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

    Zitat Zitat von allesganoven Beitrag anzeigen
    Durch die Plünderung der Rentenbeiträge können eigentliche Staatsaufgaben bezahlt werden. Damit wird Spielraum zur Unterstützung der Unternehmen geschaffen.
    Bei über einer Billion Euro ohne Zinsen, die aus den Rentebeiträgen abgezwackt wurden, ein lukratives Geschäft für viele, nur nicht für Rentner.
    Die ADG beweist das in ihrer hp . Die Zahlen wurden aus der RV entnommen.
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    Generell kann man da nicht widersprechen, denn Du sprichst ja ein exremst wichtige Thematik an - aber sind es die Unternehmen, welche daran oder davon partipizieren? Oder sind es nicht eher die Politiker, die Beamten, die Freiberufler und Selbstständigen und Bezieher hoher bis höchster Einkommen, welche entweder gar NICHT in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen müssen oder deren Beitragshöhe (ich glaube aktuell bei um die 100K im Jahr) gedeckelt ist?
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  3. #143
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    Standard AW: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Geh doch mit 63 in Teilrente.Deine Zusatzrentenversicherung kannst Du dann nicht zusätzlich beantragen aber die wächst ja dann noch auf.
    Ich habe mich noch nicht nähers damit befasst - aber scheinbar soll es von Vorteil sein, wenn man bei einem früheren Rentenbeginn nicht die volle Rente kassiert, sondern nur 99%. Aber vielleicht weiß da Einer mehr...
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  4. #144
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    Standard AW: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Ich bin jetzt 30 Jahre bei der DKV und habe brav meine Altersrückstellung abgedrückt.
    Kann es sein, dass du von einigen Dingen wo du die Fachfrau raushängen lässt, eigentlich null Ahnung hast?
    Wirtschaftliches Grundwissen - wenn eine Kostenentwicklung die Rückstellungen übersteigt muss man zuschießen. Dies kann man - im Falle einer PKV - dadurch machen, dass man die Tarife nur für "Neuversicherte" anhebt oder eben die Tarife für ALLE in dieser OKV versicherten Personen entsprechend anpasst. Optional kann man natürlich während seiner "aktiven" Zeit dermaßen hohe Rückstellungen bilden, dass man damit das Risiko der Kostensteigerung extrem minimiert oder gar ausschließt - was dann zu der Frage der Prämienhöhe führt.

    Das ist halt das Thema bei Rückstellungen generell - man greift auf Daten der Vergangenheit zurück, berechnet die entsprechende Höhe und hoffst, dass diese Datenlage auch in der Zukunft eintrifft. Besonders bei Altverträgen kommt es da aber oftmals zu erheblichen Differenzen, weil die Datenlage von deutlich geringeren Steigerungen ausgegangen ist.

    Dies ist, wohlgemerkt, KEIN Thema, welches nur die PKV betrifft - sondern betrifft alle Produkte, wo Rückstellungen oder Puffer gebildert werden (müssen).

    Also Frage ich Dich einfach - wenn Deine Rückstellungen NICHT ausreichen um die Kostensteigerung des medizinischen Fortschrittes abzubilden, was wir die DKV dann machen? Mehr ausgeben als man einnimmt?
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  5. #145
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    Standard AW: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Das versuche ich seit etwa zwei Jahren heraus zu finden ob dem wirklich so ist. Ob das auch mit dem Ablegen der Staatsbürgerschaft funktioniert. Ganz deutlich ist das nicht.

    [Links nur für registrierte Nutzer].
    Was eine gute Frage ist - aber am Ende stellt sich dann doch die Frage - warum will man auf den AG-Anteil seiner Rente verzichten? Immerhin verliert man damit unwiderruflich nicht nur 50% der einbezahlten Rentenbeiträge, sondern im Falle eines Falles auch die Absicherung der Angehörigen.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  6. #146
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    Standard AW: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    ...und wo, Du vollumfänglicher Vollpfosten, habe ich was anderes dargestellt.

    Wobei dies nicht einmal richtig ist - jetzt werde ich zum Korinthenkacker - es gibt KEINEN Zuschuss in die Rente, es gibt einen Zuschuss für die freiwillige oder private Krankenversicherung (ein kleiner, aber feiner Unterschied)...das wäre richtig und den kriegst man nur auf Antrag. Erzähl also keinen Mist - denn diesen Zuschuss beantragt man bestenfalls an dem Tag wo man seinen Antrag auf Rente (neben Altersrente käme da z.B. auch Erwerbsminderungsrente in Betracht) stellt - weil sonst geht man eventuell in Rente und muss dann den Zuschuss beantragen, was dazu führen wird, dass man ein paar Monate überbrücken muss.

    Bei der deutschen Rentenversicherung geht NIX - wie beim Staat allgemein - absolut NIX ohne Antrag.
    Wie schrieb ein User…“kann es sein, du Fachfrau hast null Ahnung“ Der User hat recht! Du kannst schwurbeln was willst du… Es gibt einen Zuschuß AUF DIE RENTE hinsichtlich KV. Ohne zu beantragen. Aus eigener Erfahrung bei meiner Rente.

  7. #147
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    Standard AW: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Momentan bezahle ich monatlich 650 Beitrag in die PKV, wenn das so bleiben sollte, wäre es halt so, kann ich ewig stemmen.
    Manche Kostendiskussion ist halt relativ.
    Also im Summe was Du auch in eine GKV bezahlen würdest - allerdings, und dies darf man nicht unerwähnt lassen, bei deutlich besseren Leistungen.

    Allerdings ist eine Kostendebatte im Grunde müssig, denn Vieles was in einer PKV möglich ist um die Prämien abzusenken ist in der GKV ausgeschlossen oder gar verboten, während gleichzeitig eben die medizinischen Leistungen (und ich meine damit nicht dass man schneller einen Arzttermin bekommt) in einer PKV (deutlich) besser sein können.

    Am Ende soll doch ein Jeder für sich selber entscheiden, was die richtige Absicherung wäre bzw. ist. Ich bin seit Jahr und Tag freiwillig versichert, weil dies in meinen Augen dies bessere Option ist.

    Generell bin ich der Auffassung, dass neben dem Rentensystem auch ALLE anderen sozialen Versicherungssysteme auf eine andere Finanzierungsbasis gestellt werden müssen.
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  8. #148
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    Standard AW: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Also im Summe was Du auch in eine GKV bezahlen würdest - allerdings, und dies darf man nicht unerwähnt lassen, bei deutlich besseren Leistungen.

    Allerdings ist eine Kostendebatte im Grunde müssig, denn Vieles was in einer PKV möglich ist um die Prämien abzusenken ist in der GKV ausgeschlossen oder gar verboten, während gleichzeitig eben die medizinischen Leistungen (und ich meine damit nicht dass man schneller einen Arzttermin bekommt) in einer PKV (deutlich) besser sein können.

    Am Ende soll doch ein Jeder für sich selber entscheiden, was die richtige Absicherung wäre bzw. ist. Ich bin seit Jahr und Tag freiwillig versichert, weil dies in meinen Augen dies bessere Option ist.

    Generell bin ich der Auffassung, dass neben dem Rentensystem auch ALLE anderen sozialen Versicherungssysteme auf eine andere Finanzierungsbasis gestellt werden müssen.
    Ich hätte vor dem erreichen der 55 in die GKV wechseln können, aber da man halt im Alter erkranken kann, bin ich bewusst in der PKV geblieben.
    Ist zwar teuer, aber die Leistungen gut.
    Meine Frau ist chronisch krank und bekommt als Privatpatientin eine regelmäßige Therapie, welche die Gesetzliche nicht übernehmen würde, für sie wäre das eine regelrechte Katastrophe.
    Deitsch on frei wolln mer sei.

    https://m.youtube.com/watch?v=5SxBf62P5q8

  9. #149
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    Standard AW: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

    Zitat Zitat von Optimist Beitrag anzeigen
    Wie schrieb ein User…“kann es sein, du Fachfrau hast null Ahnung“ Der User hat recht! Du kannst schwurbeln was willst du… Es gibt einen Zuschuß AUF DIE RENTE hinsichtlich KV. Ohne zu beantragen. Aus eigener Erfahrung bei meiner Rente.
    Aktuelle Zahlen:
    Person A, 40 Rentenpunkte, gesdetzlich versichert, 1 631,49 € Rente im Monat
    Person B, 40 Rentenpunkte, privat versichert, wie hoch ist diese Rente, da es ja nach Deiner Ansicht einen Zuschuss auf die Rente gibt - 1 700 €, 1 800 € oder gar noch mehr

    Auf, Butter bei de Fische...mir dünkt aber jetzt kommt eisernes Schweigen.

    Dabei sind alle relevanten Informationen, welche man benötigt auch im Netz zu finden-

    Rentner und Ihre Krankenversicherung (Seite 26 und 27 der Infobroschüre der Deutschen Rentenversicherung) - wesentliches von mir rot markiert
    Als privat krankenversicherter Rentner zahlen Sie Ihre Prämien (Beiträge) eigenverantwortlich an Ihr Versicherungsunternehmen. Die Beitragshöhe ist einkommensunabhängig und richtet sich allein nach den versicherten Gesundheits- und Pflegerisiken.
    Zuschuss zur Krankenversicherung ist möglich

    Zu Ihrem Beitrag können Sie einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger erhalten. Ausgezahlt wird Ihnen der Zuschuss gemeinsam mit der Rente.
    Anspruch auf den Zuschuss haben Sie nur, wenn das Krankenversicherungsunternehmen, bei dem Sie privat versichert sind, der deutschen Aufsicht oder der Auf sicht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz unterliegt. Auf den Umfang des vereinbarten
    Tarifs oder Versicherungsschutzes kommt es nicht an. Es genügt, wenn einer der folgenden Tarife von Ihnen abgeschlossen worden ist:
    → ambulante Heilbehandlung,
    → stationäre Heilbehandlung (wahlweise Krankenhaus
    tagegeld),
    → zahnärztliche Behandlung (wahlweise Kosten für
    Zahnersatz),
    → Kosten für Arznei , Heil und Hilfsmittel.

    Den Zuschuss müssen Sie beantragen. Damit er zeit gleich mit Ihrer Rente beginnen kann, sollten Sie dies möglichst zusammen mit Ihrer Rentenantragstellung erledigen. Die Rentenanträge enthalten entsprechende Felder.
    Der Zuschuss für Ihre private Krankenversicherungwird nach dem allgemeinen Beitragssatz sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Sie erhalten als Zuschuss den halben Betrag, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf den Zahlbetrag Ihrer Rente ergibt. Der Zuschuss wird auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt.
    Erhalten Sie mehrere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel eine Witwenrente neben der eigenen Altersrente), wird der Zuschuss aus der Summebeider Renten berechnet. Gezahlt wird der Zuschuss
    dann jedoch nur zu einer dieser Renten. Eine gesetzliche Rente aus dem Ausland wird bei der Zuschussberechnung nicht berücksichtigt.

    Kein Zuschuss zur Pflegeversicherung
    Privat Versicherte müssen auch das Pflegerisiko privatversichern und einen entsprechenden Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Die Prämien (Beiträge) müssen Sie selbst zahlen. Zu Ihren Pflegeversicherungsbeiträgen zahlt Ihr Rentenversicherungsträger keinen Zuschuss

    Fazit:
    Es gibt KEINEN Zuschuss auf die Rente und es gibt KEINEN Zuschuss ohne Antrag.

    Ich muss als keine Ahnung haben (/wobei ich offen lasse ob ich habe oder nicht haben) - ich muss nur in der Lage sein geschriebene Worte nicht nur lesen zu können, sondern vielmehr zu verstehen, was es denn da zu lesen gibt.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  10. #150
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    Standard AW: Erhöhung des Renteneintrittsalters? Falscher Ansatz!

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Ich hätte vor dem erreichen der 55 in die GKV wechseln können, aber da man halt im Alter erkranken kann, bin ich bewusst in der PKV geblieben.
    Ist zwar teuer, aber die Leistungen gut.
    Meine Frau ist chronisch krank und bekommt als Privatpatientin eine regelmäßige Therapie, welche die Gesetzliche nicht übernehmen würde, für sie wäre das eine regelrechte Katastrophe.
    Dies meinte ich mit "medizinisch besser sein können" und dies ist für mich das eigentlich Argerliche im System der Zwei-Klassen-Medizin. Nicht dass man schneller einen Termin bekommt oder man im Krankenhaus sich der Chefarzt um Einen kümmert, so what - im Grunde Lapalien - sondern dass die medizinischen Leistungen definitiv besser sind. Faktisch sind GKV-Versicherte - nach parteipolitischer Definition - Menschen bestenfalls zweiter, eher dritter Klasse, während sich die Parteimitglieder Ihre Privilegien gönnen. Das wäre aber ein anderes Thema.

    Um auf aber die Rente zu kommen - ein Zuschuss für Deine PKV (nicht auf die Rente) ist auf Antrag möglich und steht Dir auch zu.

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