Was aber - muss man dazu sagen - ein ganz schlechtes Geschäft sein kann.
a) man bekommt nur die Eigenleistungen - also SEINE Rentenbeiträge - erstattet (der AG-Anteil kommt der Rentenkasse zugute)
b) es gibt keine Zinsen - sprich, Beiträge von vor 20 Jahren sind heute wohl bestenfalls die Hälfte wert
c) es gilt das Prinzip - Alles oder Nix
d) es darf auch kein - wie auch immer gearteter - Rentenbezug stattgefunden haben (also eine eventuell zeitliche teiwelse oder ganze Erwerbminderungsrente etc.)
e) für Witwen und Waisen isses dann auch tricky. weil jibbet nix mehr
Gut, wer so dämlich ist auf 50% seiner Rentenbeiträge zu verzichten wird zu diesem Mittel greifen - wer nicht ganz so dumm ist wird dankend ablehnen.
Kannst Du aber auch machen - musst nur eine andere Staatsbürgerschadt annehmen um aus der deutschen Staatsbürgerschaft entlassen zu werden![]()




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