Korrekt.???????
Deine Vorschrift kannst Du beim Thema Wache schlichtweg in den Müll werfen.
Beim Thema Wache und erfolgter Vergatterung gelten ganz andere Rechtsvorschriften,
zumal, wenn es um Sicherung von nolralgischen Einrichtungen geht. Dann gelten nur noch
die "wachspezifischen Vorschriften" und eine ganz andere Vorgesetzenlinie. Offensichtlich
warst Du nie bei der BW, bei solchen realitätsfernen Vorstellungen oder musstest nie wirklich
Wache schieben.
Zu meiner Zeit musste ich bei einer wichtigen Einrichtung Wache schieben. Eine Kaserne stellte
die Wachen, eine andere Kaserne stellte die Kontrolle. Eine der Wach-Gruppen, hat nachts einen der
kontrollirenden Feldwebel erschossen, weil er sich nicht vorschriftsmässig verhielt. Nichts mit,
"ich Kamerad, du nicht schiessen..."
Den Wachsoldaten passierte nichts, weil der Fehler beim toten Feldwebel gelegen hat.
Und Du willst mir jetzt die damalige Realität erklären?




Gott mit uns
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