...und was, wenn aus einer Instandhaltung plötzlich eine Reparatur wird? Oder die Instandhaltung mit einer "energetischen" Sanierung verküpft wird?
Bei der Hausverwaltung wird es tricky - allgemein gilt wohl die Prämisse, dass man Hausmeisterkosten auf die Nebenkosten umlegen kann, was aber wenn dieser Hausmeister dann "Hausverwaltungsaufgaben" übernimmt und schon beginnt die Grauzone.
Es ist wie immer in Deutschland - nein, man kann nicht, aber....man kann doch.




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Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

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