User in diesem Thread gebannt : Neben der Spur


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Thema: Der Abschied vom Auto fällt aus

  1. #25121
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Versicherungen und Grundsteuer sind umlegbar. Instandhaltung und Hausverwaltung grundsätzlich nicht auf den Mieter umlegbar.
    ...und was, wenn aus einer Instandhaltung plötzlich eine Reparatur wird? Oder die Instandhaltung mit einer "energetischen" Sanierung verküpft wird?

    Bei der Hausverwaltung wird es tricky - allgemein gilt wohl die Prämisse, dass man Hausmeisterkosten auf die Nebenkosten umlegen kann, was aber wenn dieser Hausmeister dann "Hausverwaltungsaufgaben" übernimmt und schon beginnt die Grauzone.

    Es ist wie immer in Deutschland - nein, man kann nicht, aber....man kann doch.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  2. #25122
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Instandhaltung/Reparaturen z.B. im Treppenhaus, Versicherungen und Gebühren für den Verwalter bei WEG nicht.
    Vielleicht kannst du das bei deinem Eigenheim so machen, nicht bei WEG.
    Hier, wo der Mietvertrag durch die Hausverwaltung ausgestellt wird, ist es auch nicht drin.
    In der Nebenkostenabrechnung steht explizit drin, was umlegbar ist und was nicht.
    Und da hat der Mieter die Nase vorne bei WEG.
    Vorab, wenn die Hausverwaltung den Mietvertrag ausstellt bin ich ´raus. Ich "meiner" Welt habe ich immer einen Vertrag mit einem Mieter abgeschlossen bzw. schließe ab.

    Dein Einwand, dass in der Nebenkostenabrechnung explizit ´drin steht, was umlegbar (ich gehe davon aus, dass Du damit die Kostenrechnung der Hausverwaltung an die WEG-Eigentumer meinst) mag so sein (ich habe nachgeschaut, bei den Kostenabrechnungen meiner Hausverwaltung isses nicht so), dies sagt ja aber am Ende nix über die Nebenkosten aus, welche Du Deinem Mieter in Rechnung stellen kannst. Bei mir isses so, dass ich die Grundsteuer bezahle (und nicht dire WEG) und selbstverständlich wird diese dann über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt. Also etliches was Du auf den Mieter umlegen kannst steht nicht zwingend in der Kostenabrechnung einer Hausverwaltung.

    Wo Du natürlich vollkommen recht hast - im Mietvertrag muss aufgeschlüsselt aufgeführt sein, was Du als Vermieter an Nebenkosten auf den Mieter umlegen willst (wobei zwischen Wollen und Dürfen durchaus ein Delta bestehen kann). Einfach als Nebenkosten ausweisen, weil es gerade in den Kram passt geht in Deutschland so nicht.
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  3. #25123
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Muss in den Mietvertrag, denn die steht in der Abrechnung der Hausverwaltung nicht drin.
    Mieter mäkeln auch bei jedem Detail rum.
    Mein Mieter wollte sogar die 4 Eur monatliche Antennengebühr, die vom ganzen Haus getragen wird, wegstreichen lassen.

    ---
    Wenn Du Ärger mit der Vermieterei hast, empfehle ich Dir den Haus und Grundbesitzerverein. Ist der Lobbyverband der Vermieter. Unbedingt Mietverträge da machen lassen. Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen usw. Machen die auch. Wenn's dann Ärger gibt Mieter an diese verweisen.

    Ist den ganzen Ärger und die Zeit nicht wert. Auch wenn's dadurch nur ein wenig angenehmer wird bei der eigentumsfeindlichen Gesetzeslage in diesem fetten Sozialstaat.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  4. #25124
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Instandhaltung/Reparaturen z.B. im Treppenhaus, Versicherungen und Gebühren für den Verwalter bei WEG nicht.
    Vielleicht kannst du das bei deinem Eigenheim so machen, nicht bei WEG.
    Hier, wo der Mietvertrag durch die Hausverwaltung ausgestellt wird, ist es auch nicht drin.
    In der Nebenkostenabrechnung steht explizit drin, was umlegbar ist und was nicht.
    Und da hat der Mieter die Nase vorne bei WEG.
    Dass die Kosten der "Haus"verwaltung nicht umgelegt werden dürfen steht im Grunde ausser Frage - die Frage ist aber, was sind die Kosten der Hausverwaltung. Ist ein Hausmeister, welcher nach einem Handwerker sucht um eine Reparatur auszuführen nun ein "umlegbarer" Hausmeister oder ein "nicht umlegbarer" Hausverwalter? Befolgt man das Gesetz isses eigentlich eindeutig - nur im wahren Leben hast Du eben die Grauzone und es wird umgelegt (um dann vor Gericht zu erstreiten wer hat Recht und wer nicht.)
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  5. #25125
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von Heinrich_Kraemer Beitrag anzeigen
    Wenn Du Ärger mit der Vermieterei hast, empfehle ich Dir den Haus und Grundbesitzerverein. Ist der Lobbyverband der Vermieter. Unbedingt Mietverträge da machen lassen. Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen usw. Machen die auch. Wenn's dann Ärger gibt Mieter an diese verweisen.

    Ist den ganzen Ärger und die Zeit nicht wert. Auch wenn's dadurch nur ein wenig angenehmer wird bei der eigentumsfeindlichen Gesetzeslage in diesem fetten Sozialstaat.
    Das wäre eine Möglichkeit - vor allem unter der Hinsicht dass der Haus- und Grundbesitzerverein weiß wie man z.B. Mieterhöhungen zu formulieren hat.

    Ich denke aber dass viel von der Transparenz abhängt - meine Mieter wissen, was ich als Nebenkosten abrechnen werde, weil da Punkt für Punkt im Mitvertrag aufgelistet ist. Wobei ich natürlich dazu sagen muss ist ein Teil auch dem Try and Error-Prinzip geschuldet - sprich, was vor Jahren in einem Mietvertrag formuliert wurde steht heute auf andere Art und Weise ´drin, weil man sich ja der Rechtssprechung anpassen muss. Dazu sind dann die Mustermietverträge von Haus & Grund durchaus sehr brauchbar, aber nicht zwingend.

    Ansonsten ist halr zwingend ein Rechtschutzversicherung, weil Du am Ende nie weißt, wenn Du in Dein Wohneigentum lässt und ohne Rechtsschutz kann es richtig teuer werden,.
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  6. #25126
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Dass die Kosten der "Haus"verwaltung nicht umgelegt werden dürfen steht im Grunde ausser Frage - die Frage ist aber, was sind die Kosten der Hausverwaltung. Ist ein Hausmeister, welcher nach einem Handwerker sucht um eine Reparatur auszuführen nun ein "umlegbarer" Hausmeister oder ein "nicht umlegbarer" Hausverwalter? Befolgt man das Gesetz isses eigentlich eindeutig - nur im wahren Leben hast Du eben die Grauzone und es wird umgelegt (um dann vor Gericht zu erstreiten wer hat Recht und wer nicht.)
    Stell dir eine WEG mit 16 Eigentümern vor.
    Da muss schon mal die Mehrheit für die Entlassung der Hausverwaltung stimmen auf der Eigentümerversammlung.
    Hausmeisterkosten kannst natürlich umlegen.
    Aber alle Reparaturen am Haus, Treppenhaus etc. werden von den Instandhaltungsrücklagen abgezogen, da kann man gar nichts auf die Mieter umlegen.
    Wenn ein Kloschüssel kaputt geht oder ein Durchlauferhitzer in der Wohnung, kannst du das auch nicht auf den Mieter umlegen, außer es ist absichtlich zerstört worden.
    Auch Renovierungen nach dem Auszug, sofern sie größeren Ausmaßes als Ausbesserungssachen sind, musst du selbst blechen.

    Grundsätzlich haben Mieter in der BRD große Sonderrechte, v.a. für kleine Privatvermieter wie mich in WEG lohnt sich das alles überhaupt nicht.

    ---
    „Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41

  7. #25127
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich haben Mieter in der BRD große Sonderrechte, v.a. für kleine Privatvermieter wie mich in WEG lohnt sich das alles überhaupt nicht.
    Mieter haben nicht nur grosse Sonderrechte, sie haben auch über den Mieterverein die besten Anwälte. Als ich mal gegen einen verloren habe, der für seinen Mieter wie ein Löwe gekämpft, während mein Anwalt vom Hausbesitzerverein eine völlige Lusche war, wollte ich ihn engagieren. Er meinte, er er wäre ein anständiger Mensch und vertrete Ausbeuter und Vermieter " aus Prinzip " nicht. Ich dachte damals ich höre nicht richtig. Vermietung lohnt sich nicht, und wer an Mietnomaden gerät, ist ohne Gewalt wie Buttersäüre aufgeschmissen. Der Wer der Wohnung liegt also nur in der Wertsteigerung.

  8. #25128
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von Justiziar Beitrag anzeigen
    Mieter haben nicht nur grosse Sonderrechte, sie haben auch über den Mieterverein die besten Anwälte. Als ich mal gegen einen verloren habe, der für seinen Mieter wie ein Löwe gekämpft, während mein Anwalt vom Hausbesitzerverein eine völlige Lusche war, wollte ich ihn engagieren. Er meinte, er er wäre ein anständiger Mensch und vertrete Ausbeuter und Vermieter " aus Prinzip " nicht. Ich dachte damals ich höre nicht richtig. Vermietung lohnt sich nicht, und wer an Mietnomaden gerät, ist ohne Gewalt wie Buttersäüre aufgeschmissen. Der Wer der Wohnung liegt also nur in der Wertsteigerung.

    Ich oute mich mal,-
    als Mieter bin ich zahlendes Mitglied im Mieterbund ,- und das aus gutem Grund :

    Ich hab noch einen Formularmietvertrag aus 1988 ,
    viele der darin enthaltenen Klauseln wurde mittlerweile von Gerichten wegen einseitiger Belastung der Mieter gekippt !

    Um das aber meinem Vermieter klarzumachen ,- der natürlich alles anders sieht , brauche ich im Falle eines Falles einen engagierten Anwalt ,- und den finde ich bei minimalen Kosteneinsatz eben beim Mieterbund !
    Mit Mut und Verstand fürs deutsche Vaterland...


    https://politikforen-hpf.net/signatu...ic130073_2.gif

  9. #25129
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
    Ich oute mich mal,-
    als Mieter bin ich zahlendes Mitglied im Mieterbund ,- und das aus gutem Grund :

    Ich hab noch einen Formularmietvertrag aus 1988 ,
    viele der darin enthaltenen Klauseln wurde mittlerweile von Gerichten wegen einseitiger Belastung der Mieter gekippt !

    Um das aber meinem Vermieter klarzumachen ,- der natürlich alles anders sieht , brauche ich im Falle eines Falles einen engagierten Anwalt ,- und den finde ich bei minimalen Kosteneinsatz eben beim Mieterbund !
    Und genau u.a. wegen solcher Leute gibt es in Ballungsräumen keine bezahlbaren Wohnungen.
    Ich hab jetzt in der Bücherei den bisher unbekannten Krimi von Edgar Wallace entdeckt: Der Siezer!


  10. #25130
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Stell dir eine WEG mit 16 Eigentümern vor.
    Da muss schon mal die Mehrheit für die Entlassung der Hausverwaltung stimmen auf der Eigentümerversammlung.
    Hausmeisterkosten kannst natürlich umlegen.
    Aber alle Reparaturen am Haus, Treppenhaus etc. werden von den Instandhaltungsrücklagen abgezogen, da kann man gar nichts auf die Mieter umlegen.
    Wenn ein Kloschüssel kaputt geht oder ein Durchlauferhitzer in der Wohnung, kannst du das auch nicht auf den Mieter umlegen, außer es ist absichtlich zerstört worden.
    Auch Renovierungen nach dem Auszug, sofern sie größeren Ausmaßes als Ausbesserungssachen sind, musst du selbst blechen.

    Grundsätzlich haben Mieter in der BRD große Sonderrechte, v.a. für kleine Privatvermieter wie mich in WEG lohnt sich das alles überhaupt nicht.
    Nein, ich möchte mir keine 15 Miteigentümer vorstellen - mir reichen einmal 5 und einmal 7 vollkommen aus

    Mit der Kloschüssel, dem Durchlauferhitzer oder dem tropfenden Wasserhahn hast Du aber unrecht - da gibt es ein höchstrichterliches Urteil, dass "Klein"reparaturen nicht über die Mietzahlung abgedeckt sind, sondern in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen.

    Das mit den Mieterrechten ist so eine Sache - auf der einen Seite sind die Schutzrechte völlig ok, denn sei Dir sicher, gäbe es diese nicht wärst Du als Mieter der Willkür von Vermietern ausgeliefert - auf der anderen Seite sind die Rechte viel zu weitgehend, da Du im Grund als Vermieter Dich wehrlos Deinem Schicksal eergeben musst, selbst wenn Dich ein Mieter nahe an den eigenen Ruin bringt (diese "Schutz"rechte hast Du aber nicht nur im Bereich Vermietung - ich benutze jedes den Begriff "Verbrecher" werden in Deutschland generell sehr gut geschützt).
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

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