Lass dich bitte nicht von "Filofax" ins Bockhorn jagen.
Hier einmal ein Hinweis zu seinem Wiki-Eintrag:
Die UN-Generalversammlung verabschiedete jedoch seinerzeit am 27. März 2014 eine Resolution,[Links nur für registrierte Nutzer] in der das Referendum mit 100 gegen
elf Stimmen bei 58 Enthaltungen für völkerrechtswidrig und ungültig bezeichnet wurde. Die Resolution ist zwar nicht verbindlich für die Staaten,
bringt jedoch ihre Ablehnung einseitiger Sezessionen von Teilen eines Staates zum Ausdruck. Die territoriale Unversehrtheit der Staaten ist ihnen
wichtiger als das Selbstbestimmungsrecht der Völker, auf das sich die sezessionswilligen Völker immer berufen.
Konnten sich das Referendum und die anschließende Eingliederung der Krim in die Russische Föderation noch auf die Friedlichkeit des Prozesses,
der kein Blut gekostet hat, berufen, so ist die Abtrennung der Donbass-Regionen eine eindeutige militärische Annexion. Darüber mögen auch die
Abstimmungen nicht hinwegzutäuschen und alle Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht muss hier scheitern.
Seit seiner Kodifizierung in Art. 1 der beiden Internationalen Pakte über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte von 1966 wird dem Selbstbestimmungsrecht zwar zwingende völkerrechtliche Verbindlichkeit zuerkannt. "Kraft dieses Rechts", heißt es
übereinstimmend in beiden Pakten, "entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Entwicklung". Ein Recht auf Sezession ist darin aber nicht enthalten