Und? Ein Verbotsverfahren ist noch kein Parteiverbot.Viele vergessen, über ein Parteiverbot entscheidet das BVerfG.
Die bloße Einstufung als rechtsextrem, eine braun eingefärbte Rhetorik, das Fischen nach Stimmen in braunen Gewässern und ein paar Parteimitgliedern, bei denen eine braune Gesinnung leicht durchschimmert, werden nicht ausreichen, 2/3 der Richter des zuständigen Senates dazu zu bringen, für ein Parteiverbot zu entscheiden.



					
						
					
						
					
					
					
						
  Mit Zitat antworten

						
.
						
						
						

