
 Zitat von 
Grenzer
					
				 
				Nicht ganz richtig !
Es gibt Notwehr und Nothilfe !
Notwehr muss sofort beendet werden, wenn vom Täter momentan keine Gefahr mehr ausgeht ,- und Notwehr muss maßvoll sein,- Stein über den Schädel kommt nur gut bei Gericht an, wenn das Leben tatsächlich in echter Gefahr war !
Nothilfe ist tätige Notwehr ,- die man anderen zukommen lässt ,- dabei gelten die gleichen Regeln wie bei Notwehr !
Ich verstehe die Gruppe der Dachdecker vollkommen,- wäre ich in dieser Situation dabeigewesen ,- hätte ich wahrscheinlich auch zugelangt !
Trotzdem war die Gefahrenabwehr übertrieben und nicht vom Notwehrparagraph gedeckt ,-
und die Dachdecker werden sich vor Gericht verantworten müssen!