Insofern schon klar, aber das Geld für diesen Kredit existierte gar nicht bis zur Kreditvergabe (wenn es sich um Buchgeldkredite handelt). Ich hatte die SNB mal über die PR mal angefragt, ob bei Buchgeldkrediten die Bank jeweils bei der SNB dasselbe Spiel macht, oder ob die SNB das den Banken allein überlässt. Weil wäre es von der SNB emmittiert, mittels Obligation an die Bank, würde es ja unter die Sichtguthaben fallen und wären damit gesetzliches Zahlungsmittel. Aber leider hab ich darauf keine Antwort erhalten.
Wenn es Buchgeld Kredite sind, dann schon - ist ja genau die Funktionsweise davon
1. Kreditvergabe (Geld wird dem Kreislauf hinzugefügt, Geldmenge steigt)
2. Geldnutzung ( Das Geld zirkuliert )
3. Kreditrückzahlung ( Geld verschwindet aus dem Kreislauf, Geldmenge sinkt )
Das gilt nicht, wenn ich meine 1000.--, die ich schon besitze, jemandem verleihe - egal ob das jetzt physisches oder elektronisches Geld (auf meinem Bankkonto) ist.