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Thema: Die Habeck-Beleidigung

  1. #1231
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Ich frage mich ja auch wirklich, was mit all den Gestalten der Kartellparteien passieren wird, falls die BRD in einen 3. Weltkrieg gegen Russland direkt verwickelt werden sollte ?

    Bei der neuen EU-Aussenbeauftragten Kallas ist damit schon zu rechnen, dass die EU in einen direkten Krieg gegen Russland eintreten wird.

    Wird das Machtkartell dann hier in der BRD das Kriegsrecht mit Ausgangssperren und der Inhaftierung von Kriegsgegnern und Kritikern ausrufen ?

    Der neue § 188 StGB deutet ja darauf hin, dass rigoros gegen Kritiker der BRD-Kriegspolitik vorgegangen wird.

    Das zeigen ja schon all die Anzeigen von Habeck, der ja seinen politischen Gegner mundtot machen will. Die Meinungsfreiheit soll ja ueber den § 188 StGB massiv eingeschraenkt werden.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Habe mir extra einen neuen StGB-Kommentar von Fischer im Beck-Verlag bei Dussmann fuer das Jahr 2025 gekauft. Dann im Fruehjahr kommt noch der Tuebinger Kommentar und ein Abo der NStZ bei Beck hinzu.

    Unter meiner Wohnung hat ein Staatsanwalt gewohnt. Der hat auch die NStZ gelesen, weil ich ihn gefragt habe…Ist eine Fachzeitschrift fuers Strafrecht, die mich so 350 Euro im Jahr kosten wird. Ich kann dann aber auf Urteile und Spezialaufsaetze bzgl. des Strafrechts zurueckgreifen.

    Mich hat das jedenfalls mit dem § 188 StGB verunsichert. Was darf man in der antideutschen und woken BRD noch sagen und was nicht ?

    Dieser Maulkorb-Paragraph 188 ist eine Schande !


    Selbst wenn die Bundesrepublik eine Demokratie wäre ,- bliebe es eine Schande !

    Dieser Pragraph dient in der Tat nur dazu ,- politische Kritik zu unterbinden und politische Gegner im Knast unter zu bringen !

    Merkel und ihre untergegangene DDR lassen schön grüßen .....
    Mit Mut und Verstand fürs deutsche Vaterland...


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  2. #1232
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Du kannst wohl wieder einmal nicht lesen.

    Der Bildungsmangel unter euch Grünen ist ja bekannt. Gefälschte Lebensläufe, mehr nicht.
    Du meinst ernsthaft, es wäre gelogen, dass ich nie eine Schule besucht habe und barfuß übers Wasser gehen kann? Hohoho, is denn scho wieder Weihnachten?

  3. #1233
    GESPERRT
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    ...

    Der neue § 188 StGB deutet ja darauf hin, dass rigoros gegen Kritiker der BRD-Kriegspolitik vorgegangen wird...
    Nicht im geringsten. Du kannst dir noch so viele juristische Standardwerke besorgen, es wird dir nicht helfen solche Zusammenhänge zu verstehen. Also muss ich wieder ran *seufz*

    Aus

    Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 3) eine Beleidigung (§ [Links nur für registrierte Nutzer]) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.2Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
    folgt NICHT, dass nunmehr keine Kritik an der Regierung erlaubt ist. Ich verstehe, du bist es nicht gewöhnt, Kritik zu üben ohne zu beleidigen, aber mit einiger Übung bekommt man das schon hin, wenn man will. Der Kritik schadet es nicht, wenn sie statt gepöbelt in einem freundlichen Ton vorgetragen wird.

    Abgesehen davon betrifft es dich nicht. Dein dummes Geschwafel ist nicht geeignet, das öffentliche Wirken von Herrn Habeck "erheblich zu erschweren", was du sagst und schreibst interessiert keine Sau. Damit sind eher Veröffentlichungen von privaten Photos gemeint wie z.B. Habeck streicht seiner Tochter zum Abschied über das Haar, und darunter steht dann "Habeck beim Sex mit Minderjährigen".

  4. #1234
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen

    Dieser Maulkorb-Paragraph 188 ist eine Schande !


    Selbst wenn die Bundesrepublik eine Demokratie wäre ,- bliebe es eine Schande !

    Dieser Pragraph dient in der Tat nur dazu ,- politische Kritik zu unterbinden und politische Gegner im Knast unter zu bringen !

    Merkel und ihre untergegangene DDR lassen schön grüßen .....
    BRD-Politiker bis runter auf die kommunale Ebene wollen sich halt vor jeder Machtkritik der Buerger schuetzen. Vor allem gilt das fuer Kritik aus dem prodeutschen und prorussischen Lager. Die sollen ja ganz besonderes angegangen werden. Auch Leute, die die cancel culture und den Wokeismus kritisch beaeugen.

    Mit einer Demokratie hat das dann aber herzlich wenig in der BRD zu tun, weil ja in dieser die Maechtigen schon von den Buergern im Rahmen der Meinungsfreiheit auch kritisiert werden duerfen.
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  5. #1235
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Mir ist bekannt, dass du Aktien von Rheinmetall haeltst. Du deutscher Westdackel.

    Uebrigens finde ich hoechstens Schildkroetenpanzer geil.
    Die Dividenden unserer Rheinmetall-Aktien finanzieren zuverlässig nicht nur regelmäßig den Heizöltank mit 4500 Litern...sondern auch den 4-wöchigen Sommerurlaub ...
    Deutschland ist kompliziert...nichts für Anfänger...

  6. #1236
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Aber wenn wir schon mal dabei sind:

    (2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ [Links nur für registrierte Nutzer]) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ [Links nur für registrierte Nutzer]) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    Jemand was aufgefallen? Das Gesetz unterscheidet explizit zwischen "übler Nachrede" und "Verleumdung". Aha? Warum?

    ---

    irgendwelche Ideen? Hat schon jemand gegoogelt? Wer hat hier neben Virologie und Klimatologie auch noch Jura studiert?

  7. #1237
    Mitglied Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Die Dividenden unserer Rheinmetall-Aktien finanzieren zuverlässig nicht nur regelmäßig den Heizöltank mit 4500 Litern...sondern auch den 4-wöchigen Sommerurlaub ...
    Jedenfalls muss ich mich nicht mehr meiner Shell-Aktien schaemen.

  8. #1238
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Jedenfalls muss ich mich nicht mehr meiner Shell-Aktien schaemen.
    Gratulation...Du bist ein Fuchs...ist übrigens Dein erster freundlicher,fröhlicher Post...seit wir uns hier kennengelernt haben...
    Deutschland ist kompliziert...nichts für Anfänger...

  9. #1239
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    BRD-Politiker bis runter auf die kommunale Ebene wollen sich halt vor jeder Machtkritik der Buerger schuetzen. Vor allem gilt das fuer Kritik aus dem prodeutschen und prorussischen Lager. Die sollen ja ganz besonderes angegangen werden. ...
    Nein. Wie gesagt, der Paragraph gilt überhaupt nicht für Kritik, nicht das kleinste Böhnchen, und schon gar nicht filtert er nach Ideologien. Er legt das Strafmaß für Vergehen gemäß der beiden vorhergehenden Paragraphen fest und kann sinnvoll nur unter Bezug auf diese §§ 186 und 187 beschrieben werden.

  10. #1240
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Nicht im geringsten. Du kannst dir noch so viele juristische Standardwerke besorgen, es wird dir nicht helfen solche Zusammenhänge zu verstehen. Also muss ich wieder ran *seufz*

    Aus


    folgt NICHT, dass nunmehr keine Kritik an der Regierung erlaubt ist. Ich verstehe, du bist es nicht gewöhnt, Kritik zu üben ohne zu beleidigen, aber mit einiger Übung bekommt man das schon hin, wenn man will. Der Kritik schadet es nicht, wenn sie statt gepöbelt in einem freundlichen Ton vorgetragen wird.

    Abgesehen davon betrifft es dich nicht. Dein dummes Geschwafel ist nicht geeignet, das öffentliche Wirken von Herrn Habeck "erheblich zu erschweren", was du sagst und schreibst interessiert keine Sau. Damit sind eher Veröffentlichungen von privaten Photos gemeint wie z.B. Habeck streicht seiner Tochter zum Abschied über das Haar, und darunter steht dann "Habeck beim Sex mit Minderjährigen".
    Frau Chop Chop,

    wenn Sie ueberhebliche Besserwisserin vom Fach waeren, haetten Sie mir den § 193 StGB genannt. Ist ein spezieller Rechtfertigungsgrund, den die Staatswanwaltschaft und auch die Richter beim § 188 StGB beruecksichtigen muessen ( Wechselwirkungstheorie / Art 5 Abs. 1 GG mit der Meinungsfreiheit muss im Rahmen der praktischen Konkordanz beim § 188 StGB beachtet werden ).
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

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