Selbstverständlich wird Brennholz nach Volumen abgerechnet.
Der Handel von Brennholz nach Gewicht ist von seiten der Landwirtschaftskammer sogar untersagt.
Und zwar aus gutem Grund.
Als Waldbesitzer werde ich wohl wissen, wovon ich rede.
Dieser antiseptische Vogel redet mal wieder totalen Blödsinn.




Gott mit uns
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Wie kann man nur so dumm sein. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.


Igno-ProllBank: Stalker ManfredM, et al...

