Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
Das Lehrbuch deutet auf S. 208 und Rd. 805 darauf hin, dass bei Meinungsauesserungen, die auf eine positive Bewertung des nationalsozialistischen Regimes gerichtet ist und verfassungswidrige Bestrebungen einzelner Personen erkennen lassen, Sonderrecht bei der Einschraenkung der Meinungs- und Pressefreiheit zulaessig sei.

Da sei eine ungeschriebene Ausnahme nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zu machen, was darauf hindeutet, dass Sonderrecht, wie der Art 9 Abs. 2 GG mit § 3 VereinsG, zur Anwednung kommen koenne.
Genau das wird man aber der Compact nicht nachweisen können. Sage ich als ehemaliger Abonnent.

Rein anekdotische Evidenz: Eine positive Bewertung des NS-Regimes gab es bei der Compact nie. Sonst wäre sie schon weitaus früher gezielt rechtlich belangt worden. Verfassungswidrige Bestrebungen ? Schmales Brett, da Elsässer ja zu keinem Zeitpunkt unser Staatssystem abschaffen sondern lediglich diejenigen zum Teufel jagen möchte, die ihn missbrauchen. Ausserdem hängt bei dem im Arbeitszimmer ein Portrait vom Altkanzler Schmidt