Die Juristen im VS und BMI sind halt gewieft und nicht auf den Kopf gefallen.
Man kann sich Gesetze schon zusammenschustern, sodass es passend wird.
Mit der Behauptung des VS und BMI, dass eine Medienanstalt gegen die verfassungsmaessige Ordnung gerichtet sei, kann faktisch jeder Verlag und jedes Medienhaus ueber § 3 VereinsG i.V.m. Art 9 Abs. 2 GG verboten werden.
Das ist ein sehr scharfes Schwert, das sich die BRD da zu recht gelegt hat.
Die Frage ist halt, ob man das wirklich politisch so umsetzen soll und ob so ein Verbot noch verhaeltnismaessig ist ?
M.E. muessen da die gegen die verfassungsmaessige Ordnung gerichteten Bestrebungen des Medienverlages glaskar und eindeutig beweisbar sein, um so ein Verbot politisch durchziehen und juristisch begruenden zu koennen.
Das Verbot hat ja Ausstrahlungswirkung auf den gesamten EU-Raum ?
Hat Orban eigentlich Medienhaeuser und Verlage bei sich in Ungarn verbieten lassen ? Das wird doch in Bruessel immer wieder als undemokratisch angeprangert ?




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