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Thema: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

  1. #121791
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Ich stimme in dieser Einschätzung dem Nutzer Pixelschubser sogar weitgehend zu! Aber man sollte hierbei wirklich genau differenzieren, was unter Bildungs- und Erziehungsauftrag und was unter "Propaganda" zu verstehen ist.

    Als Indiz dafür, dass wir eben nicht einer Staatspropaganda ausgesetzt sind, könnten die fehlenden Durchsetzungsinstrumentarien des Staates gelten. Allen voran unser föderalistisch strukturiertes Bildungssystem.

    Wenn eine links-grüne, woke Regierung in Berlin das Gendern anordnen würde, so würde das in Bayern ganz bestimmt nicht umgesetzt werden.

    (Und "Neger" werde ich zeitlebens immer sagen; und seitdem ich hier schreibe, auch "Sandneger"; diese Wortschöpfung finde ich einfach genial!)
    Als Idealist, Intellektueller und kondinierter Systemling verteidigst Du natuerlich die " Demokratie "! Das Du die staatliche Propaganda des BRD Regimes durch gezielte Gouvernment Relations unter Einbindung hochbezahlter externen professioneller, kommerzieller PR-Dienstleister in den folgenden zwei Bereichen nicht durchschaust, halte ich deshalb fuer unwahrscheinlich.

    1) die angeblich von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) " freiwillig " veranstalteten " Pro-Demokratie " Demonstrationen
    2) die in hoher Wiederholungsfrequenz durchgefuehrten Kampagnen gegen " Rassismus " und " Antisemitismus " zur Diskreditierung rechter Parteien
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  2. #121792
    Mitglied Benutzerbild von Jony
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    ...

    (Und "Neger" werde ich zeitlebens immer sagen; und seitdem ich hier schreibe, auch "Sandneger"; diese Wortschöpfung finde ich einfach genial!)
    Aber doch nicht in Anwesenheit afrodeutscher Bundeswehrangehöriger. Sonst würdest du dich ja vom transatlantischen Traum entfernen.
    Hier empfiehlt es sich mal wieder rüber zu unseren US-amerikanischen Brüdern und Schwestern zu schauen. Sie empfehlen nämlich, diesen Begriff mit "N-Wort" zu umschreiben. Daran halten sich inzwischen auch immer mehr bundesdeutsche Gesinnungsamis.

    „Wir haben die Pflicht zur Kameradschaft“
    Ntagahoraho Burihabwa ist deutscher Offizier

  3. #121793
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    In allen Ländern, die den internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen, finden auch keine Kriegsverbrechen statt und es gibt demnach selbstredend auch keine Kriegsverbrecher.

    Das weiß doch jeder!
    Die Sieger bestimmen im Zuge der Siegerjustiz die Verlierer zu Alleinschuldigen und Kriegsverbrechern. Das ist ein bewaehrte Vorgehensweise! Im Falle des Stellvertreterkrieges in und um die Ukraine werden deshalb von meinen Genossen der Russischen Foederatioin und VR China die Regime in der Ukraine, den USA und NATO Laendern als alleinschuldige Kriegsverlierer und Kriegsverbrecher bestimmt.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  4. #121794
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Jony Beitrag anzeigen
    Aber doch nicht in Anwesenheit afrodeutscher Bundeswehrangehöriger. Sonst würdest du dich ja vom transatlantischen Traum entfernen.
    Hier empfiehlt es sich mal wieder rüber zu unseren US-amerikanischen Brüdern und Schwestern zu schauen. Sie empfehlen nämlich, diesen Begriff mit "N-Wort" zu umschreiben. Daran halten sich inzwischen auch immer mehr bundesdeutsche Gesinnungsamis.

    „Wir haben die Pflicht zur Kameradschaft“
    Ntagahoraho Burihabwa ist deutscher Offizier
    Huebscher Neger! Seine Lippen sind nicht so wulstig wie bei anderen Negern. Bei den vielen
    permageilen, schwulen BW Soldaten werden sein Mund und sein Arschloch gut besucht sein!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  5. #121795
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Schau dir mal Logo! auf KIKA an! Und, wenn die Kinder sich zwangsweise Buchenwald, Sachsenhausen oder Dachau ansehen müssen. Oder in der Schule dazu gezwungen werden, bei FfF-Veranstalungen teilzunehmen und auch noch vergefertigte Parolen auf Schilder pinseln. Unser Großer kam mal vom Gym und forderte, dass wir im Haushalt das Wort „Neger“ nicht mehr sagen sollten und er mit Nazis, die AfD wählen nichts mehr zu tun haben will. Den Zahn haben wir ihm schnell gezogen. Der ist heute glücklich drüber, dass ihm diese Nazis seine Studentenbude in Heidelberg finanzieren, ihm seine Bahntickets bezahlen und das ausstehende BAfÖG vorstrecken.

    Mal abgesehen von den Antifazecken beim ASTA, die dort an der Uni das Meinungsspektrum diktieren.

    Das ist politische Einflussnahme und hat weder etwas mit dem Bildungs- noch Erziehungsauftrag zu tun!
    Logo! ist wirklich hinterletzter Dreck. Dagegen war unsere DDR-Propaganda ja noch harmlos. Diese Sendung habe ich den Kindern explizit verboten.
    "Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"

    Kriminallkommissar Jensen


  6. #121796
    Mitglied Benutzerbild von Jony
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Huebscher Neger! Bei den vielen permageilen, schwulen BW Soldaten wird sein Arschloch gut besucht sein!
    Wenn er Kameradschaft zudem noch wahrhaftig als Pflicht empfindet, zickt er dann sicher auch nicht wie eine Diva rum, sondern lebt seinen Traum von Geben und Nehmen.

  7. #121797
    Mitglied Benutzerbild von SprecherZwo
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Logo! ist wirklich hinterletzter Dreck. Dagegen war unsere DDR-Propaganda ja noch harmlos. Diese Sendung habe ich den Kindern explizit verboten.
    Zweischneidiges Schwert, Verbotenes ist für Kinder immer gerade interessant.

  8. #121798
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von SprecherZwo Beitrag anzeigen
    Zweischneidiges Schwert, Verbotenes ist für Kinder immer gerade interessant.
    Ich weiß. Noch funktioniert es ganz gut, in der Pubertät ist es nicht mehr so einfach.
    "Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"

    Kriminallkommissar Jensen


  9. #121799
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Logo! ist wirklich hinterletzter Dreck. Dagegen war unsere DDR-Propaganda ja noch harmlos. Diese Sendung habe ich den Kindern explizit verboten.
    Nach dem Kodex des Ethikrates der Deutschen Werbewirtschaft wird unterschwellige Werbung mit Kindern als Zielgruppe ausdruecklich verzichtet. Selbstverstaendlich halten viele Werbeagenturen das nicht ein, sondern richten sich nach den Kundenwuenschen. Deshalb habe ich schon vor Jahren eine begruendete Beschwerde mit Beispielverstoessen beim Ethikrat der Deutschen Werbewirtschaft eingereicht. Auf die Antwort warte ich noch heute.

    Staatliche, unterschwellige Politik- und Systempropaganda, wie sie z.B. durch das LOGO! Format betrieben wird, unterliegt nicht mal einem Kodex, weil es offiziell keine staatliche Propaganda in der BRD gibt.

    Leitfaden zum Werbekodex des Deutschen Werberats

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für die Werbung vor und mit Kindern und Jugendlichen in Fernsehen, Radio und Telemedien (Fassung von März 2017)

    Vorbemerkung

    Werbung ist ein fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Im Vergleich zu Erwachsenen bedürfen sie jedoch aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung eines besonderen Schutzes. Gleichzeitig setzt das Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Werbung durch Kinder und Jugendliche voraus, dass keine Abschottung dieser Altersgruppen von werblichen Inhalten stattfindet. Vielmehr ist eine aktive und vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit Werbung als elementarem Bestandteil der heutigen Medienkultur und Marktwirtschaft wünschenswert.

    Voraussetzung für den Erwerb dieser unverzichtbaren Alltagskompetenzen im Umgang mit Werbung ist die Förderung der Werbekompetenz von Kindern und Jugendlichen. Dafür ist es notwendig, dass sie in den Schulen und Elternhäusern, aber auch durch staatliche und unternehmerische Initiativen, wie zum Beispiel die europäische Bildungsinitiative Media Smart e.V., gezielt gefördert werden.

    Darüber hinaus muss das Erlernen des Umgangs mit Werbung in einem Rahmen erfolgen, der auf die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingeht. Die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für die Werbung vor und mit Kindern und Jugendlichen in Fernsehen, Radio und Telemedien sind in dieser Hinsicht zentrale Richtschnur für die Unternehmen der Werbewirtschaft.

    Werbung ist ein unverzichtbarer Faktor für einen freien, fairen und lauteren Wettbewerb. Um diese Funktion der Werbung zu gewährleisten, legt ein enges Geflecht aus gesetzlichen und selbstregulativen Regeln unter anderem fest, dass Werbung als solche erkennbar ist und ihre Rezipienten nicht irreführt oder unsachlich beeinflusst. Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen unterliegt hier besonderen Anforderungen, die der geringeren Erfahrung dieser Zielgruppe Rechnung tragen.

    Neben den „Kinderregeln“ des Deutschen Werberats haben die Unternehmen der Werbewirtschaft auch mit dem ZAW-Kriterienkatalog für die äußere Gestaltung und Platzierung von Werbemaßnahmen auf Internetseiten für Kinder deutlich gemacht, dass eine Erkennbarkeit (bzw. Kennzeichnung) von Werbung, die den Anforderungen an das Alter der Zielgruppe Rechnung trägt, erforderlich ist.

    Besondere Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen sind zudem in weiteren Regelwerken des Deutschen Werberats enthalten (zum Beispiel Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung, zur Werbung für alkoholhaltige Getränke, zur Glücksspielwerbung). Darüber hinaus haben sich die Unternehmen im Rahmen der beim Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW) angesiedelten Selbstregulierung für nutzungsbasierte Online-Werbung verpflichtet, jegliche Zielgruppenbildung mit Bezug auf Kinder zu unterlassen.
    Das bestehende strenge Regelwerk impliziert aber nicht, dass jede Werbemaßnahme in Angeboten, die zwar auch von Kindern wahrgenommen werden können, sich aber nicht gezielt an diese richten, automatisch auch kindgerecht gestaltet und gekennzeichnet sein muss.

    Das Korrektiv, das die Eltern bei kinderbetreffenden Marktentscheidungen gerade für kleinere Kinder darstellen, dürfen Werbungtreibende bei der Planung und Gestaltung ihrer Werbemaßnahmen durchaus miteinbeziehen und voraussetzen.
    Die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. zusammengeschlossenen Organisationen wollen einem den Grundsätzen des lauteren oder der Wirksamkeit eines leistungsgerechten Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten im Wettbewerb entgegenwirken und ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb anregen. Sie haben deshalb folgende Verhaltensregeln für die Werbung vor und mit Kindern und Jugendlichen in Fernsehen, Radio und Telemedien aufgestellt. Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen, die Organisation des Beschwerdeverfahrens sowie die Beurteilung obliegen dem Deutschen Werberat.

    Im Sinne dieser Verhaltensregeln

    • sind Kinder Personen, die noch nicht 12 Jahre alt sind.
    • sind Jugendliche Personen, die mindestens 12 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt sind.


    Bei der Werbung mit Kindern und bei der Werbung, die sich speziell an Kinder wendet, in Fernsehen, Radio und Telemedien sind insbesondere die nachstehenden Grundsätze bei der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen zu beachten:

    1. Werbung soll keinen Vortrag von Kindern über besondere Vorteile und Eigenarten des Produktes enthalten, der nicht den natürlichen Lebensäußerungen des Kindes gemäß ist.

    2. Werbung soll Kinder nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen darstellen.

    3. Werbung soll strafbare Handlungen oder sonstiges Fehlverhalten, durch das Personen gefährdet werden können, nicht als nachahmenswert oder billigenswert darstellen oder erscheinen lassen.

    4. Werbung soll Kinder nicht als Sexualobjekte darstellen.

    5. Werbung soll ohne positive Auflösung keine realitätsnahen Szenen verwenden, die im Lebenskontext von Kindern belastend oder angstvoll erlebt werden könnten (z.B. Unfälle, Familienkonflikte).

    6. Werbung soll keine direkten Kaufaufforderungen an Kinder enthalten. Gleiches gilt für die Aufforderung an Kinder zum Konsum eines Produkts oder einer Dienstleistung, soweit diese Aufforderung einer direkten Kaufaufforderung gleicht.

    7. Werbung soll keine unmittelbaren Aufforderungen von Kindern und/oder an Kinder enthalten, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu bewegen.

    8. Werbung soll nicht das besondere Vertrauen, das Kinder zu Eltern, Lehrern und anderen Vertrauenspersonen haben, missbräuchlich ausnutzen.

    Für Werbung in Fernsehen, Radio und Telemedien, die sich speziell an Jugendliche wendet, gelten die folgenden Regelungen:

    9. Werbung soll Jugendliche nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen darstellen.

    10. Werbung soll strafbare Handlungen oder sonstiges Fehlverhalten, durch das Personen gefährdet werden können, nicht als nachahmenswert oder billigenswert darstellen oder erscheinen lassen.

    11. Werbung soll keine direkten Kaufaufforderungen an Jugendliche richten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen.

    12. Werbung soll Jugendliche nicht unmittelbar dazu auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu bewegen.

    13. Werbung soll nicht das besondere Vertrauen, das Jugendliche zu Eltern, Lehrern und anderen Vertrauenspersonen haben, missbräuchlich ausnutzen.

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    Europäische und internationale Regulierung von Werbung im audiovisuellen Bereich, die von Kindern gesehen werden kann

    Konstantinos Stylianou Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
    (PDF-Dossier)

    Auszug

    ...

    2. Allgemeine Bestimmungen

    Da Kinder für eine subtile Beeinflussung von Natur aus empfänglich sind und sich weniger als andere soziale Gruppen davor schützen können, werden sie rechtlich doppelt geschützt: durch ein allgemeines Regelwerk, das für alle Arten von Werbung gilt, und zusätzlich durch kinderspezifische Bestimmungen, die ausführlicher und strenger sind als die allgemeinen Vorschriften.

    Grundsätzlich darf Werbung nicht unfair, unehrlich oder irreführend sein.
    (Art. 11 Absätze 1,2,3 EÜGF)

    Auch unterschwellige Werbung und Schleichwerbung sind verboten
    (Art. 13 Absätze 2,3 EÜGF, Art. 3e Abs. 1 Buchstabe a, b AVMD-Richtlinie).

    Gleichzeitig muss Werbung leicht als solche zu erkennen sein
    (Art. 13 Abs. 1 EÜGF, Art. 3e Abs. 1 Bst. a AVMDRichtlinie).

    Allerdings könnte Werbung die obigen Bedingungen leicht erfüllen und den Minderjährigen oder dem Erziehungsauftrag ihrer Eltern dennoch abträglich sein. Aus diesem Grund muss Werbung, die sich an Kinder richtet, zusätzlichen Kriterien genügen.

    Da die Werbewirtschaft als Angelpunkt ihrer Werbebotschaften Objekte verwendet, die eine Anziehungskraft auf Kinder ausüben, versucht die europäische Gesetzgebung, Minderjährige vor Ausnutzung zu schützen.

    Das EÜGF verlangt daher, dass Werbung solche Anfälligkeiten von Kindern nicht ausnutzt und alles vermeidet, was ihren Interessen schaden könnte (Art. 11 Abs. 3). Ebenso bestimmt die AVMD-Richtlinie, dass Werbung nicht zur seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung von Kindern führen darf. Hierzu nennt die Richtlinie verschiedene Kriterien:

    Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation darf „keine direkten Aufrufe zum Kaufen oder Mieten von Waren oder Dienstleistungen an Minderjährige richten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen;

    Minderjährige nicht unmittelbar dazu auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu bewegen;

    nicht das besondere Vertrauen ausnutzen, das Minderjährige zu Eltern, Lehrern und anderen Vertrauenspersonen haben; und Minderjährige nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen zeigen“ (Art. 3e Abs. 1 Bst. g).


    Zu audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf bestimmt die Richtlinie:

    „Die Mitgliedstaaten ergreifen angemessene Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass audiovisuelle Mediendienste auf Abruf, die von ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbietern bereitgestellt werden und die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen ernsthaft beeinträchtigen könnten, nur so bereitgestellt werden, dass sichergestellt ist, dass sie von Minderjährigen üblicherweise nicht gehört oder gesehen werden können“ (Art. 3h).

    Die Produktplatzierung wurde in der Fernsehrichtlinie nicht explizit behandelt, ist für die Regulierer aber seit langem ein Thema. Die AVMD-Richtlinie bezieht nun wesentlich klarer Stellung und verbietet die Produktplatzierung in Kindersendungen vollständig, während sie sie in anderen Sendungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt (Art. 3g Abs. 2). Dieser Ansatz gilt für alle audiovisuellen Mediendienste, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.

    ...


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    Geändert von ABAS (26.06.2024 um 08:45 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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    (Sheriff von Nottingham)

  10. #121800
    Mitglied Benutzerbild von Jony
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Logo! ist wirklich hinterletzter Dreck. Dagegen war unsere DDR-Propaganda ja noch harmlos. Diese Sendung habe ich den Kindern explizit verboten.
    Wirklich konsequent wäre es ja, wenn du sie selbst unterrichten bzw. auf eine dir genehme Privatschule schicken würdest.
    Das was sie in der Sendung "Logo!" aufschnappen, ist NICHTS gegen das was sie in der Schule lernen, bzw. indirekt durch mediales "Nudging" aufnehmen.
    Wenn Kinder von sich selbst aus Interesse am Weltgeschehen haben, ist das ja zunächst mal nichts Negatives, ganz im Gegenteil.

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