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Thema: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

  1. #63961
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Vergiß nicht die Polen! Die sind mindestens ähnlich blöde. Wahrscheinlich beißen sich die Amis schon in den Allerwertesten, dass sie die Polen wegen deren NATO-Mitgliedschaft nicht auch noch in den Ring werfen können. Aber sie brauchten das Land halt geographisch in der NATO. Vielleicht bliebe da so eine Israel-Lösung? Setze die Polen auf ein Gebiet um, auf dem sie maximal stänkern können, ohne für sie eintreten zu müssen, wenn sie den Arsch voll kriegen?
    Ja!

    Das stimmt! Die dummen Polen bzw. dumme polnischen Juden haben sich von den
    schaebigen Briten und US Amerikanern dazu instrumentalisieren lassen den 2. Weltkrieg auszuloesen.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel

  2. #63962
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Ich erwähne doch auch nicht, wie all die F-16 unbemerkt in die Ukraine kommen! All das viele westliche Kriegsmaterial, wo es den Russen noch nicht mal gelang, nur einen einzigen Transport zu neutralisieren...
    Nein, das erwähne ich nicht. Es reicht doch, wenn die hiesigen Putinisten täglich abfeiern, wie geschickt die Russen im bisherigen Kriegsverlauf agieren; alles soll genau so sein, wie es gerade passiert. Putin hat alles im Griff...
    Wieviele flugfaehige F-16 hat das Regime in Kiev ueberhaupt noch? Zwei oder drei?
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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  3. #63963
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    (...) Putin hat alles im Griff...
    Nur nicht sich selbst, ansonsten hätte er niemals den unseligen Angriffskrieg gegen die Ukraine befohlen.
    Whatever you do, do no harm!

  4. #63964
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Ich erwähne doch auch nicht, wie all die F-16 unbemerkt in die Ukraine kommen! All das vielewestlich Kriegsmaterial, wo es den Russen noch nicht mal gelang, nur einen einzigen Transport zu neutralisieren...
    Nein, das erwähne ich nicht. Es reicht doch, wenn die hiesigen Putinisten täglich abfeiern, wie geschickt die Russen im bisherigen Kriegsverlauf agieren; alles soll genau so sein, wie es gerade passiert. Putin hat alles im Griff...
    Woher weißt du eigentlich, dass sie noch keinen einzigen Transport neutralisierten? Weil es das ukrainische Verteidigungsministerium noch nicht zugab? Ich würde so eine totale Aussage nie von mir geben, weil es statistisch absolut unwahrscheinlich ist. Fakt ist: Die Einen behaupten, es sei nicht so. Die andere Seite behauptete schon mehrfach das Gegenteil. Da beide lügen, bin ich bestenfalls gewillt, die Wahrheit in der Mitte zu verorten.
    Und hier haben wir das Problem der Putinisten wie der Ukrainisten: Ihr wollt halt immer nur die Propaganda eurer Seite glauben. Du bist- auch du es anders siehst- z.B. sehr, sehr anfällig für die Propaganda der Ukraine, egal wie unglaubwürdig sie auch herüberkommen mag.
    "Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"

    Kriminallkommissar Jensen


  5. #63965
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Ja!

    Das stimmt! Die dummen Polen bzw. dumme polnischen Juden haben sich von den
    schaebigen Briten und US Amerikanern dazu instrumentalisieren lassen den 2. Weltkrieg auszuloesen.
    Das neblige Albion kämpft eben immer bis zum letzten Verbündeten
    "Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"

    Kriminallkommissar Jensen


  6. #63966
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Woher weißt du eigentlich, dass sie noch keinen einzigen Transport neutralisierten? Weil es das ukrainische Verteidigungsministerium noch nicht zugab? Ich würde so eine totale Aussage nie von mir geben, weil es statistisch absolut unwahrscheinlich ist. Fakt ist: Die Einen behaupten, es sei nicht so. Die andere Seite behauptete schon mehrfach das Gegenteil. Da beide lügen, bin ich bestenfalls gewillt, die Wahrheit in der Mitte zu verorten.
    Und hier haben wir das Problem der Putinisten wie der Ukrainisten: Ihr wollt halt immer nur die Propaganda eurer Seite glauben. Du bist- auch du es anders siehst- z.B. sehr, sehr anfällig für die Propaganda der Ukraine, egal wie unglaubwürdig sie auch herüberkommen mag.
    Sehr gut zusammengefasst. Gilt für beide Seiten, dass sie ‚cherry picking‘ betreiben.
    Undefeated Nak Muay/Kickboxer
    0W - 0L - 0D

  7. #63967
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Ich lag bei Corona richtig und die Pandemieleugner lagen falsch. Aber das hatten wir doch schon...
    Wo lagst du richtig , die Pandemieleugner erfreuen sich alle bester Gesundheit , sowohl körperlich als auch geistig !

  8. #63968
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Wieviele flugfaehige F-16 hat das Regime in Kiev ueberhaupt noch? Zwei oder drei?
    Doch noch so viele !

  9. #63969
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Sehr gut zusammengefasst. Gilt für beide Seiten, dass sie ‚cherry picking‘ betreiben.
    Es war fuer alle klar denkenden und weitsichtigen Menschen exakt zu dem Zeitpunkt, als der von den Russen oeffentlich vorgeschlagene Weg der offiziellen und stillen Diplomatie, zurueckgewiesen bzw. ignoriert wurde, absehbar
    das die gesamte Ukraine fuer den " Westen " verloren ist und sich Wladimir Putin nicht nur der Krim sondern der
    gesamte Ukraine militaerisch bemaechtigen wird.

    Vertragsentwurf Russischen Foederation mit den Vereinigten Staaten von Amerika:

    17.12.2021
    Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Russischen Föderation über Sicherheitsgarantien


    Entwurf > Inoffizielle Übersetzung

    Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Russische Föderation, im Folgenden als „Parteien“ bezeichnet,
    geleitet von den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der Erklärung von 1970 über Grundsätze des Völkerrechts über freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki von 1975 der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie die Bestimmungen der Erklärung von Manila über die friedliche Beilegung von Streitigkeiten von 1982, der Charta für Europäische Sicherheit von 1999 und der Gründungsakte von 1997 über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikpakt-Organisation und der Russischen Föderation,

    unter Hinweis auf die Unzulässigkeit der Androhung oder Anwendung von Gewalt in irgendeiner Weise, die mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen sowohl in ihren gegenseitigen als auch in ihren internationalen Beziehungen im Allgemeinen unvereinbar ist,

    Unterstützung der Rolle des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit trägt,

    in Anerkennung der Notwendigkeit vereinter Anstrengungen, um wirksam auf moderne Sicherheitsherausforderungen und -bedrohungen in einer globalisierten und voneinander abhängigen Welt zu reagieren,

    unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer strikten Einhaltung des Grundsatzes der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, einschließlich der Unterlassung der Unterstützung von Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen, die einen verfassungswidrigen Machtwechsel fordern, sowie der Unterlassung von Maßnahmen, die darauf abzielen, das politische oder soziale System zu ändern einer der Vertragsparteien,

    unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, zusätzliche effektive und schnell zu startende Kooperationsmechanismen zu schaffen oder die bestehenden zu verbessern, um neu auftretende Probleme und Streitigkeiten durch einen konstruktiven Dialog auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Anerkennung der Sicherheitsinteressen und -anliegen des anderen zu lösen, wie sowie angemessene Antworten auf Sicherheitsherausforderungen und -bedrohungen auszuarbeiten,

    in dem Bestreben, jede militärische Konfrontation und jeden bewaffneten Konflikt zwischen den Parteien zu vermeiden, und in der Erkenntnis, dass ein direkter militärischer Zusammenstoß zwischen ihnen zum Einsatz von Atomwaffen führen könnte, der weitreichende Folgen hätte,

    bekräftigend, dass ein Atomkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals geführt werden darf, und anerkennend, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Gefahr des Ausbruchs eines solchen Krieges zwischen Staaten, die Atomwaffen besitzen, zu verhindern,

    in Bekräftigung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr des Ausbruchs eines Atomkriegs vom 30. September 1971, des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung von die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Verhütung von Zwischenfällen auf und über der Hohen See vom 25. Mai 1972, das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Errichtung von Zentren zur Verringerung des nuklearen Risikos vom 15. September 1987, sowie das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Verhütung gefährlicher militärischer Aktivitäten vom 12. Juni 1989,

    habe wie folgt zugestimmt:

    Artikel 1

    Die Vertragsparteien arbeiten auf der Grundlage der Grundsätze unteilbarer, gleicher und unverminderter Sicherheit zusammen und zu diesen Zwecken:

    darf keine Maßnahmen ergreifen, sich nicht an Aktivitäten beteiligen oder diese unterstützen, die die Sicherheit der anderen Vertragspartei beeinträchtigen;

    führt keine Sicherheitsmaßnahmen durch, die von jeder Vertragspartei einzeln oder im Rahmen einer internationalen Organisation, eines Militärbündnisses oder einer Koalition beschlossen wurden und die Kernsicherheitsinteressen der anderen Vertragspartei untergraben könnten.

    Artikel 2

    Die Vertragsparteien bemühen sich sicherzustellen, dass alle internationalen Organisationen, Militärallianzen und Koalitionen, an denen mindestens eine der Vertragsparteien beteiligt ist, sich an die in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Grundsätze halten.

    Artikel 3

    Die Vertragsparteien nutzen die Hoheitsgebiete anderer Staaten nicht zur Vorbereitung oder Durchführung eines bewaffneten Angriffs gegen die andere Vertragspartei oder für andere Handlungen, die grundlegende Sicherheitsinteressen der anderen Vertragspartei berühren.

    Artikel 4

    Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, eine weitere Osterweiterung der Nordatlantikpakt-Organisation zu verhindern und den Staaten der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken den Beitritt zum Bündnis zu verweigern.

    Die Vereinigten Staaten von Amerika dürfen keine Militärstützpunkte auf dem Hoheitsgebiet der Staaten der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken errichten, die nicht Mitglieder der Nordatlantikpakt-Organisation sind, ihre Infrastruktur für militärische Aktivitäten nutzen oder eine bilaterale militärische Zusammenarbeit mit ihnen entwickeln.

    Artikel 5

    Die Vertragsparteien sehen davon ab, ihre Streitkräfte und Waffen, auch im Rahmen internationaler Organisationen, Militärbündnisse oder Koalitionen, in Gebieten einzusetzen, in denen ein solcher Einsatz von der anderen Vertragspartei als Bedrohung ihrer nationalen Sicherheit wahrgenommen werden könnte, mit Ausnahme von solchen Einsatz innerhalb der nationalen Hoheitsgebiete der Vertragsparteien.

    Die Vertragsparteien sehen davon ab, in Gebieten außerhalb des nationalen Luftraums bzw. der nationalen Hoheitsgewässer schwere, für nukleare oder nichtnukleare Bewaffnung ausgerüstete Bomber zu fliegen oder Überwasserkriegsschiffe jeglicher Art, auch im Rahmen internationaler Organisationen, Militärallianzen oder Koalitionen, einzusetzen wo sie Ziele im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei angreifen können.

    Die Vertragsparteien unterhalten den Dialog und arbeiten zusammen, um die Mechanismen zur Verhinderung gefährlicher militärischer Aktivitäten auf und über hoher See zu verbessern, einschließlich der Vereinbarung der maximalen Anflugentfernung zwischen Kriegsschiffen und Luftfahrzeugen.

    Artikel 6

    Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine bodengestützten Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen außerhalb ihres Staatsgebiets sowie in den Gebieten ihres Staatsgebiets zu stationieren, von denen aus solche Waffen Ziele im Staatsgebiet der anderen Vertragspartei angreifen können.

    Artikel 7

    Die Vertragsparteien sehen von der Stationierung von Kernwaffen außerhalb ihres Staatsgebiets ab und bringen solche Waffen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags bereits außerhalb ihres Staatsgebiets stationiert waren, in ihr Staatsgebiet zurück. Die Vertragsparteien beseitigen alle bestehenden Infrastrukturen für den Einsatz von Kernwaffen außerhalb ihres nationalen Hoheitsgebiets.

    Die Vertragsparteien bilden kein militärisches und ziviles Personal aus Nichtkernwaffenstaaten für den Einsatz von Kernwaffen aus. Die Vertragsparteien führen keine Übungen oder Ausbildungen für Allzwecktruppen durch, die Szenarien beinhalten, die den Einsatz von Kernwaffen beinhalten.

    Artikel 8

    Der Vertrag tritt am Tag des Eingangs der letzten schriftlichen Notifikation über den Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Verfahren durch die Vertragsparteien in Kraft.

    Ausgefertigt in zwei Urschriften, jeweils in englischer und russischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind.

    Für die Vereinigten Staaten von Amerika

    Für die Russische Föderation

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    Geändert von ABAS (01.01.2024 um 13:19 Uhr)
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  10. #63970
    Hüter der Idee Benutzerbild von amendment
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    War ja bei beim Jugoslawien-Tranchieren auch nicht anders?
    Richtig.

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