Du hast es sauber beschrieben, Respekt.
Dazu
Das habe ich mal wirklich gemacht. Das Opfer war die Schwester meiner damaligen Freundin.Natürlich haue ich nem Vergewaltiger das nächstgriffbereite Ding über den Schädel, wenn ich den in flagranti ertappe. Das muss ich nicht tun, kann ich aber. Und natürlich haue ich mit dem Ding so lange zu, bis der unmittelbare Angriff abgewehrt ist. Kann oder muss ich die Wirkung meiner Intervention abschätzen? Wo beginnt Notwehr und wo fängt der Notwehrexzess an
Obwohl ich nur einmal zugeschlagen habe, bekam ich die Strafe. Der Vergewaltiger nicht. Hatte ja nicht vergewaltigt