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Thema: Asylant ermordet türkisches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

  1. #821
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Moslem ermordet deutsches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Ehedramen mit Mord gab es auch, aber nicht diese Kinder. Diese typischen Beziehungssachen bei teenagern endeten nie so.
    Die Ermittler werden sich die Akten im Asylbewerberverfahren des Taeters vornehmen. Wenn z.B. das Verfahren keinen Aussicht auf Erfolg hatte und eine Abschiebung drohte, kann der Taeter die Bluttat aus niederen Beweggruenden begangen haben und er wird wg. Mordes zu * lebenslanger Haftstrafte verurteilt. Bei dem Asylantenabschaum hat sich herumgesprochen das deutsche Haftanstalten in der Unterbringen angenehmer sind als Asylantenheime.

    Durch Begehung eines Mordes ist dem Taeter der langjaehrige Aufenthalt in einer Deutschen Haftanstalt sicher. Es kommt auf die Beweisfuehrung an. Ein findiger Rechtsanwalt wird gekonnt die niederen Beweggruende ausraeumen und der Taeter moeglicherweise nicht wg. Mordes sondern wg. Totschlages verurteilt. Dann ist dem Taeter bei Ablehnung des Asylverfahren ein weiterer Aufenthalt von mindestens 5 Jahren und bei gerichtlich erkannten schweren Fall sogar
    der lebenlange Aufenthalt in einer deutschen Strafanstalt sicher.

    Strafgesetzbuch (StGB) § 212 Totschlag

    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf * lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
    Ist eine lebenslange Freiheitsstrafe wirklich ein Leben lang?

    Weit verbreitet ist die Annahme, dass die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland 15 Jahre beträgt. Doch entspricht diese Auffassung wirklich den Tatsachen? Wann kann nach deutschem Recht überhaupt eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden?

    I. Bei welchen Delikten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe?

    Die relevanten Straftatbestände finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) und im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Dabei sind verschiedene Deliktskategorien zu unterscheiden. Der Beitrag klammert das VStGB aus und konzentriert sich lediglich auf das StGB.

    1. Zwingende Verhängung einer Lebenslangen Freiheitsstrafe

    Im StGB gibt es zwei Delikte, die zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben: Mord und der besonders schwere Fall des Totschlags.

    2. Lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren

    In diese Kategorie fallen bspw. der Hochverrat gegen den Bund sowie eine Reihe von Qualifikationsdelikten, bei denen wenigstens leichtfertig der Tod eines Menschen verursacht wird. Unter einem Qualifikationsdelikt versteht man die Erweiterung eines Grundtatbestandes um strafschärfende Tatbestandsmerkmale.

    Beispiel: Die gefährliche Körperverletzung stellt eine Qualifikation zur einfachen Körperverletzung (Grundtatbestand) dar. Kennzeichnend für die gefährliche Körperverletzung ist die gefährlichere Art und Weise der Begehung (etwa durch eine Waffe oder mittels Gift) und damit verbunden ein erhöhter Strafrahmen.

    Beispiele für Qualifikationen, die eine lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren zur Folge haben sind: Raub oder räuberische Erpressung mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge, erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge oder Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge.

    3. Lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren

    In diese Kategorie fallen bspw. der besonders schwere Fall des Landesverrats und Friedensgefährdende Beziehungen in einem besonders schweren Fall.

    II. Wie lange ist eine lebenslange Freiheitsstrafe?

    Sehr hartnäckig hält sich in der breiten Öffentlichkeit die Auffassung, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland 15 Jahre beträgt. Diese Annahme ist jedoch nicht zutreffend. Im deutschen Strafrechtssystem gibt es zwei Arten der Freiheitsstrafe, die zeitige und die lebenslange Freiheitsstrafe. Die zeitige Freiheitsstrafe hat dabei ein Mindestmaß von einem Monat und ein Höchstmaß von 15 Jahren. Die Lebenslange Freiheitsstrafe ist dem Grunde nach tatsächlich ein Leben lang.

    Im Jahr 1977 hat allerdings das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Menschenwürde gebiete es, dass jeder Inhaftierte zumindest die Chance haben muss, wieder frei zu kommen.

    Aus der Entscheidung:

    „Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.“

    Daraufhin hat der Gesetzgeber § 57 a StGB eingeführt. Nach dieser Vorschrift kann das Gericht den Rest einer Lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn:

    15 Jahre der Strafe verbüßt sind, nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet,dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann und
    die verurteilte Person einwilligt.


    III. Zusammenfassung

    Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist nicht nur bei einer Verurteilung wegen Mordes, sondern bei einer ganzen Reihe von Delikten möglich. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist in Deutschland grundsätzlich ein Leben lang. Frühestens nach 15 Jahren Haft besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen.

    Regensburg, den 04.12.2019

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  2. #822
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    Standard AW: Moslem ermordet deutsches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    hier ist und messern durfte ist auch deine Verantwortung.
    Ich denke auch, dass es jedermanns Verantwortung ist.

  3. #823
    Mitglied Benutzerbild von kotzfisch
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    Standard AW: Moslem ermordet deutsches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Ausser Beleidigung mal wieder nichts Beitragendes zum Thema!

    SGB:

    § 17Verbotsirrtum

    1 Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
    2 Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 1 gemildert werden.
    Kommt kaum zur Anwendung hier. Universell müsste jedem Menschen klar sein, dass eine Tötung auf offener Strasse nun eben nicht unter einen Verbotsirrtum fallen KANN.
    §20 bzw. §21 kommen hier im Rahmen einer psychiatrischen Begutachtung eher in Frage .Mangelnde Steuerungsfähigkeit (Drogen etwa) oder totale Schuldunfähigkeit nach 20 (Wahnerkrankung etwa).

    Dein 17er kommt nicht bei Taten solcher Tragweite zur Anwendung.Die beiden 20er sind spezifisch dafür da.

  4. #824
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    Standard AW: Moslem ermordet deutsches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    Auf die Idee käme nur eine versaute Typ wie du, so einen lächerlichen und unbedeutenden Vorgang überhaupt zu erwähnen! Standardmässig wird jeder mögliche unwichtige Kleinkram abgeprüft, na und?
    Für kranke Bilder im Kopf bei dir kann ich nichts. Ich habe dir Id**t geschrieben was sein KANN und was geprüft wird. Und jetzt geh mir vom Bein du D***p.

  5. #825
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    Standard AW: Moslem ermordet deutsches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Die Ermittler werden sich die Akten im Asylbewerberverfahren des Taeters vornehmen. Wenn z.B. das Verfahren keinen Aussicht auf Erfolg hatte und eine Abschiebung drohte, kann der Taeter die Bluttat aus niederen Beweggruenden begangen haben und er wird wg. Mordes zu langjaehriger Haftstrafte verurteilt. Bei dem Asylantenabschaum hat sich herumgesprochen das deutsche Haftanstalten in der Unterbringen angenehmer sind als Asylantenheime.

    Durch Begehung eines Mordes ist dem Taeter der langjaehrige Aufenthalt in einer Deutschen Haftanstalt sicher. Es kommt auf die Beweisfuehrung an. Ein findiger Rechtsanwalt wird gekonnt die niederen Beweggruende ausraeumen und der Taeter moeglicherweise nicht wg. Mordes sondern wg. Totschlages verurteilt. Dann ist dem Taeter bei Ablehnung des Asylverahren ein weiterer Aufenthalt von mindestens 5 Jahren sicher.
    werden Kindermörder dort im Gefängnis nicht in den Arsch gefickt?

  6. #826
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    Standard AW: Moslem ermordet deutsches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Messertote waren selten früher. Rockerbanden haben das mit Fäusten oder Pistolen erledigt, oder auch Bierflaschen, Baseballschläger.
    Witz aus meiner Jugend:

    Kommt ein Russe in die Disco. Er trägt ein Shirt mit der Aufschrift: "Türken haben drei Fehler"

    Dauert natürlich nicht lange, da kommt ein Türke angerannt und sagt: "Alder, was geht? Stress oddä was? Drei Fehler...was soll des Alder???"

    Der Russe: "Das ist der erste Fehler: Ihr seid viel zu neugierig! Und jetzt zieh Leine!"

    Türke haut ab.

    Dauert natürlich nicht lange, da kommt der Türke wieder. Doch diesmal mit seinem Cousin.
    Der Cousin: "Ey alder, was soll des? Stress oder was? Soll ich dir eine boxen, alder????"

    Der Russe: "Das ist euer zweiter Fehler: Ihr seid viel zu aggressiv! Zieh Leine, Moruk!"

    Die zwei Türken hauen ab.

    Der Russe trinkt noch etwas, geht etwas tanzen und nach etwa zwei Stunden verlässt er die Disco.

    Da stehen vor der Tür doch gleich 10 Türken, mit ausgeklappten Messern.

    Der Russe sagt "Und das ist auch schon euer dritter Fehler. Ihr kommt mit Messern zu einer Schießerei!" und zieht seine Knarre.
    “I don't need international law”
    US-Präsident Donald Trump - Quelle: New York Times

  7. #827
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    Standard AW: Moslem ermordet deutsches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Kommt kaum zur Anwendung hier. Universell müsste jedem Menschen klar sein, dass eine Tötung auf offener Strasse nun eben nicht unter einen Verbotsirrtum fallen KANN.
    §20 bzw. §21 kommen hier im Rahmen einer psychiatrischen Begutachtung eher in Frage .Mangelnde Steuerungsfähigkeit (Drogen etwa) oder totale Schuldunfähigkeit nach 20 (Wahnerkrankung etwa).
    Letzteres vermute ich auch sehr stark. Bei einem Durchschnitts-IQ von 65 in Eritrea dürften allerdings keine deutschen Maßstäbe bei der (psychologischen/psychischen) Beurteilung des Täters gelten.
    __________________

    Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
    Freie Vögel fliegen!

  8. #828
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Moslem ermordet deutsches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Trigger point.Auslöser.
    Internalisierter Hass beruhend auf schwerem Trauma, Trigger als plötzlicher Auslöser der Tat.
    Bei Männern oft gestörtes Verhältnis zur Mutter aus frühkindlichen Erleben.
    Das haben die meisten Serientäter.

    Von solchen gestörten Exemplaren gibt es bereits ausreichend in Europa.
    Der Bedarf ist gedeckt!

  9. #829
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    Standard AW: Moslem ermordet deutsches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Die Ermittler werden sich die Akten im Asylbewerberverfahren des Taeters vornehmen. Wenn z.B. das Verfahren keinen Aussicht auf Erfolg hatte und eine Abschiebung drohte, kann der Taeter die Bluttat aus niederen Beweggruenden begangen haben und er wird wg. Mordes zu langjaehriger Haftstrafte verurteilt. Bei dem Asylantenabschaum hat sich herumgesprochen das deutsche Haftanstalten in der Unterbringen angenehmer sind als Asylantenheime.

    Durch Begehung eines Mordes ist dem Taeter der langjaehrige Aufenthalt in einer Deutschen Haftanstalt sicher. Es kommt auf die Beweisfuehrung an. Ein findiger Rechtsanwalt wird gekonnt die niederen Beweggruende ausraeumen und der Taeter moeglicherweise nicht wg. Mordes sondern wg. Totschlages verurteilt. Dann ist dem Taeter bei Ablehnung des Asylverahren ein weiterer Aufenthalt von mindestens 5 Jahren sicher.
    ja bzgl Gefängnis. In der Verwandtschaft kenne ich einen der in Nürnberg in der Haft arbeitete. Russland war ja beschissen zu Zeiten Jelzins. Da hat ein Russe den Arm in die Bodentoilette gesteckt und kam nicht mehr raus. Eine Etage tiefer hat man das Rohr zerlegt und das Porzellan zerschlagen um den Arm zu befreien, zwecks Abschiebung.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #830
    Mitglied Benutzerbild von kotzfisch
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    Standard AW: Moslem ermordet deutsches Mädchen. Medien vertuschen Täterherkunft

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Letzteres vermute ich auch sehr stark. Bei einem Durchschnitts-IQ von 65 in Eritrea dürften allerdings keine deutschen Maßstäbe bei der (psychologischen/psychischen) Beurteilung des Täters gelten.
    Wenn man den überhaut explorieren kann. Wenn der kein Deutsch versteht kommt ein Dolmetscher zum Einsatz.

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