In gewisser Weise liegst Du schon richtig : der Richterspruch eines 'Richter' s beim ICC ist exekutabel, beim ICJ hingegen ist es kein 'Richterspruch' per se sondern eher 'a finding'. Solche 'findings' von ICJ Richtern gelten nichtsdestotrotz als precedents in international 'case law ', dies bedeutet, dass vorangegangene Urteile in neuen, aehnlichen Faellen den Richtern als 'guidelines' dienen
sollten.
Ich teile Deine Meinung :von 'politisch Andersdenkende' steht nicht im Rome Statute. Allerdings stellt nicht die interpretierbare 'Drohung' sondern die vollendete Tat ein Kriegsverbrechen da.
( Noch haben wir nicht die 'ueblichen' Phantasieberichte von 'Frauen an Scheunentueren genagelt, Bauch aufgeschlitzt,Baby rausgeholt .' )
Ebenso wie das Verhalten der NS-Administrattion Anlass zu einer Reihe neuer Voelkerrechte und intern. voelkerrechtlichen Gremien gegeben hatte, kann es nicht umhin gehen, dass Russlands blatante Missachtung verschiedener geltener Voelkerrechte Anlass bietet diese zu modifizieren oder zu ergaenzen. Dass 'mankind' kein Russland in jetziger Form braucht , geht aus dem ertsen Satz der UN-Charta hervor :
"WE THE PEOPLES OF THE UNITED NATIONS DETERMINED
• to save succeeding generations from the scourge of war, which twice in our lifetime has brought untold sorrow to mankind, "
Kein Land braucht wegen durchgeknallter Egomaniacs 'untold sorrows' , weder die Ukraine, noch Russland noch sonst irgendein Land.
Wenn diese Generation nicht faehig ist die ' scourge' of Kriegstreiber im Keim zu ersticken, bleibt die Hoffnung dass es die naechste oder uebernaechste Generation endlich kann.