User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
Gerade Eilmeldung: das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von 300 Klägern die gegen die Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen geklagt haben, abgelehnt!






Das dösselige Bundesverfassungsgericht ist wohl eher anderer Meinung !
Sie haben den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt , heißt , die Impfpflicht kann im März wie geplant eingeführt werden !
Das wird noch mehr Leute auf die Straße treiben !
Heißt aber auch das am 20 März wahrscheinlich gar nichts enden wird , denn ohne Maßnahmen wird wohl kaum die einrichtungsbezogene
Impfpflicht ab dem 15 März durch gesetzt werden können , geschweige denn im Herbst die allg. Impfpflicht !
Es kommt einem fast so vor als wenn sie die Bevölkerung mit Absicht zur Weißglut bringen wollen !
Das Gesundheitsamt welches die Arbeitsverbote und Betretungsverbote des Arbeitsplatzes durch setzen soll , weiß doch jetzt schon nicht wo
die ganzen Mitarbeiter dafür herkommen sollen !
Ein einziges Chaos das immer schlimmer wird !
Lauterbach hat ja auch die Entscheidung das nur noch bestimmte Gruppen einen PCR Test bekommen sollen zurück genommen , jetzt
kann jeder wieder einen PCR Test bekommen zum endgültigen Nachweis einer Corona Erkrankung nach einem positiven Schnelltest !




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