Zur Gurtpflicht ist mir das hier eingefallen:
Bei einem Oldtimer brauche ich keinen Gurt, wenn dieser ohne Gurt seine Strassenzulassung erhalten hatte. Ich muss den auch nicht nachrüsten. Das "Kastenbrot" von UAZ bekam übrigens erst 2011 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen. Für hinten gibt es bis heute keine. Das Fahrzeug hat aber eine europäische Strassenzulassung und wird in Deutschland als Neuwagen verkauft.
Es gibt also in dem Sinne keine Gurtpflicht. Es gibt eine Anschnallpflicht - wenn das Fahrzeug über Sicherheitsgurte verfügt.
Zudem wäre eine Nachrüstung teilweise sogar kontraproduktiv, da sich die Schwächung tragender Karosserieteile(Befestigungspunkte an der B-Säule) ungünstig auf die Stabilität des jeweiligen Fahrzeugs auswirken kann.
Ausserdem gibt es immer wieder Fälle, wo die Anschnallpflicht eher hinderlich für das Überleben der Insassen war. So verbrannte erst kürzlich eine junge Frau im E-Fahrzeug ihres Vaters weil sie den Gurt nicht lösen konnte. Um nur ein Beispiel zu nennen.




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