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Und selten dämlich. Denn am Montag müssen sich auch die Geimpften registrieren. Knapp 3000 Werksangehörige. Dazu noch Auftragnehmer und Dienstleister. Dürfte Rückstau bis auf die Autobahn geben.
Das Beste zum Schluß: Fremdfirmen und Dienstleister wissen das noch gar nicht, der Werkschutz auch nicht.
Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch ist Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie, Infektiologie und Tropenmedizin sowie für Virologie und Infektionsepidemiologie.
Er berichtet 52 Min. lang, auf AUF1 der Moderatorin Elsa Mittmannsgruber, über die Pandemie und ihren Ereinissen sowie über die Herkunft des C- Virus. Er nennt die "Impfung" !spiken! Weiter berichtet er über die Kontrolle von Meldungen, die der breiten Öffentlichkeit gegeben werden, und den Meldungen, die sie nicht bekommen sollen.
Ein sehr interessanter Beitrag, er reist durch die Welt und trifft angesehenste Wissenschaftler und Experten, um der Pandemie auf den Grund zu gehen. Ein m.E. sehr kluger Mann.
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Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch ist Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie, Infektiologie und Tropenmedizin sowie für Virologie und Infektionsepidemiologie.
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Wir haben uns über unser Dasein vor uns selbst zu verantworten;
folglich wollen wir auch die wirklichen Steuermänner dieses Daseins abgeben
und nicht zulassen, dass unsre Existenz einer gedankenlosen Zufälligkeit gleiche.
(Nietzsche)
Österreichs Ärzte rebellieren gegen ihre Funktiönäre wegen Impfpflicht.
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Der Druck im Kessel steigt, gut so....Österreichische Ärzte verfassen offenen Brief gegen Ärztekammer-Präsidenten Szekeres
Der gesamte offene Brief im Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Ihrem Rundschreiben 325/2021 vom 2.12.2021, das zwar nicht an die Öffentlichkeit gerichtet, aber inzwischen öffentlich verfügbar ist, haben Sie gegen die Grundprinzipien der evidenzbasierten Medizin und der ärztlichen Behandlungsfreiheit verstoßen und gewissenhaft arbeitenden Kolleginnen und Kollegen pauschal Disziplinarstrafen angedroht.
Sie haben diktatorisch festgelegt, wie Ihrer Meinung nach ärztliche Berufspflicht zu definieren ist. Wenn ein Ärztekammerpräsident so agiert, verlieren wir bei unseren Patienten unsere Glaub- und Vertrauenswürdigkeit.
Sie schreiben ohne Angabe von Quellen für Ihre Behauptung: ‚Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen COVID-19 abzuraten.‘
Zu dieser Aussage nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Datenlage hinsichtlich der Effektivität und Sicherheit der in Österreich verfügbaren COVID-19 Impfstoffe ist keineswegs einheitlich und eindeutig und ist zudem einem permanenten Wandel unterworfen.
Während man bis vor wenigen Wochen davon ausging, dass die COVID-19 Grundimmunisierung Schutz gegen die Erkrankung gewährt, ist mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass dieser Schutz erstens allenfalls hinsichtlich schwerer Verläufe relevant ist und zweitens nach spätestens sechs bis sieben Monaten statistische Signifikanz verliert ( siehe z.B. [Links nur für registrierte Nutzer]).
Weiters ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Geimpfte und Nichtgeimpfte die Infektion gleichermaßen weitergeben können (siehe z.B. [Links nur für registrierte Nutzer]. Das Argument, dass mit der Impfung eine „Herdenimmunität“ erzielt werden kann, ist also obsolet. Ob durch die Boosterimpfung ein weitergehender Schutz erzielt werden kann, ist ungewiss. Die bisher hierzu vorliegenden Studien überblicken nur wenige Wochen machen deutlich, dass die absoluten Effekte allenfalls marginal sind und sicher am Verlauf der Pandemie insgesamt nichts ändern werden (siehe z.B. [Links nur für registrierte Nutzer]).
Dies ist insbesondere daran zu erkennen, dass kein Zusammenhang zwischen Impfquote und Inzidenz nachweisbar ist (siehe z.B. [Links nur für registrierte Nutzer] ). Hinzu kommt die große Mutationsfreudigkeit von SARS-CoV-2. Bereits gegenüber der derzeit noch vorherrschenden Delta-Variante wurde ein verminderter und rasch schwindender Effekt der Impfungen gezeigt ( siehe z.B. [Links nur für registrierte Nutzer]).
Ob gegenüber der sich derzeit ausbreitenden Omikron-Variante überhaupt noch ein Schutz vorliegt, ist unbekannt.
Die Schutzwirkung der COVID-19-Impfungen ist – wenn überhaupt – lediglich für Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf für COVID-19 relevant.
Etwa 98% der schwer von COVID-19 betroffenen Personen weisen mindestens eine relevante Vor- oder Begleiterkrankung auf. Das Durchschnittsalter der Betroffenen liegt bei über 80 Jahren.
Gesunde Menschen unter 65 Jahren ohne Risikofaktoren sind sind in der Regel nicht durch einen schweren COVID-19-Verlauf (mit Hospitalisierung, Intensivbehandlung oder Tod) betroffen. Bei diesen Personen überwiegen daher mit hoher Wahrscheinlichkeit die Risiken durch die Impfung den potentiellen Nutzen.
Zumindest muss man diesen Menschen eine freie Impfentscheidung nach ehrlicher und umfassender ärztlicher Aufklärung zubilligen.
Die Anzahl der berichteten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe kann man nur als erschreckend bezeichnen (siehe z.B. [Links nur für registrierte Nutzer] –allein 607.283 Meldungen nur für Comirnaty, Stand 9.12.2021), wenn auch die Kausalität für den individuellen Fall nicht nachweisbar bleibt.
Bisher wurden bereits neun Rote-Hand-Briefe verschickt, die vor schweren Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen warnen.
Die pauschale Deklarierung der Impfstoffe als ’sicher‘ durch Ärztekammer, Politik und Medien offenbart sich somit als unwissenschaftliche, menschenverachtende Propaganda.
Ärztinnen und Ärzten muss nicht nur erlaubt sein, auf ein mögliches Missverhältnis zwischen Nutzen und Schaden bei den COVID-19-Impfungen hinzuweisen, sondern sie sind aufgrund ärztlicher Ethik und nach dem Genfer Gelöbnis geradezu verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die zahlreichen möglichen Nebenwirkungen und Risiken der Impfung aufzuklären.
Die Ärzteschaft und damit natürlich auch die Ärztekammer ist der Evidenzbasierten Medizin verpflichtet. Zur Evidenzbasierten Medizin gehören neben der Säule der vorliegenden Studienevidenz die gleichwertigen Säulen ‚ärztliche, klinische Expertise‘ und ‚Wertvorstellungen der Patientin bzw. des Patienten‘ (siehe [Links nur für registrierte Nutzer]).
Die Säule der ‚ärztlichen, klinischen Expertise‘ ist für evidenzbasiertes medizinisches Handeln zwingend erforderlich, weil Studienevidenz und Leitlinien (die erste Säule der Evidenzbasierten Medizin) immer an Patientenoder Probandenpopulationen gewonnen werden und ausgerichtet sind, und nicht an individuellen Patientinnen und Patienten.
Eine Übertragbarkeit auf den einzelnen Patienten ist niemals zu 100% gegeben und bedarf der abwägenden Beurteilung durch eine erfahrene Ärztin bzw. einen erfahrenen Arzt. Aus diesem Grunde haben auch medizinische Leitlinien keine Rechtsverbindlichkeit für die Behandlung des Individuums.
Die dritte Säule, die Wertvorstellungen des Patienten, ist ebenso unabdingbar wie die ersten beiden Säulen, weil jedem Menschen das letzte Wort zusteht, welche medizinischen Maßnahmen an seinem Körper, seiner Seele und seinem Geiste ausgeführt werden.
Hierzu gibt es unter anderem die persönliche Patientenverfügung, die jenseits jeglicher Wissenschaft individuelle Patientenentscheidungen über alles stellt.
Wir fordern Sie, Herr Präsident, auf, als oberster Repräsentant der österreichischen Ärzteschaft die Grundprinzipien einer evidenzbasierten ärztlichen Behandlung zu respektieren und die jeder ärztlichen Tätigkeit zugrunde liegende individuelle Behandlungsfreiheit zu schützen.
Dies gilt in besonderem Maße für eine Impfung mit bedingt zugelassenen Impfstoffen, über deren Wirksamkeit und Nebenwirkungen noch kein abschließendes Urteil möglich ist, sonst wäre die Zulassung nicht nur bedingt erteilt worden.
Wir haben als Ärztinnen und Ärzte gelobt, unsere Patientinnen und Patienten – seien es Kranke, die um Hilfe suchen oder Gesunde, die zur Beratung kommen – nach bestem Wissen und Gewissen umfassend und ausgewogen zu beraten.
In diese Beratung fließen sowohl die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, die im Bereich der Medizin nie so eindeutig sind, dass sie auf alle Patientinnen und Patienten pauschal Anwendung finden können, als auch unsere eigene, in Studium und langjähriger Berufserfahrung erworbene klinische Erfahrung und die Wünsche unserer Patientinnen und Patienten ein.
Das Beratungsergebnis ist immer ein individuelles und es wird seit Jahrtausenden durch die ärztliche Behandlungsfreiheit gedeckt.
So ist umgekehrt auch der ärztliche Kunstfehler immer auf einer individuellen Basis zu analysieren. Ein Kunstfehler liegt dann vor, wenn eine ärztliche Maßnahme ohne entsprechende Aufklärung durchgeführt oder unterlassen wird und die Patientin bzw. der Patient hierdurch zu Schaden kommt. Jeder Kunstfehler muss im Einzelfall hinsichtlich dieser Kriterien überprüft und nachgewiesen werden.
Es widerspricht jeglicher ärztlichen Ethik und den Grundprinzipien einer patientenzentrierten, evidenzbasierten Medizin, wenn ein Kammerpräsident für ein bestimmtes, individuelles Beratungsergebnis zwischen Ärzten/Ärztinnen und Patienten/Patientinnen pauschal eine disziplinarrechtliche Prüfung und Sanktionierung androht.
Herr Präsident, Sie haben dem Ansehen und dem Selbstverständnis der Ärzteschaft durch Ihr Schreiben vom 2.12.2021 nachhaltigen Schaden zugefügt.
Wir fordern Sie hiermit auf, Ihr Schreiben vom 2.12.2021 zu widerrufen oder als Kammerpräsident umgehend zurückzutreten.
Weiters geben wir bekannt, dass wir uns weder durch Sie noch durch andere Kammerfunktionäre mit ähnlicher Gesinnung einschüchtern lassen. Wir werden unter Berufung auf das Genfer Gelöbnis und die ärztliche Behandlungsfreiheit unsere Patientinnen und Patienten auch zukünftig nach bestem Wissen und Gewissen behandeln und für jede Patientin und jeden Patienten auch unter Berücksichtigung psychiatrischer Kontraindikationen individuell gemeinsam mit dieser/diesem entscheiden, ob eine Impfung gegen COVID-19 sinnvoll ist oder nicht.
Wir arbeiten ehrenamtlich, schließlich wollen wir niemandem zur Last fallen. Und was dieses Anastasia-Biefang-Schreckgespenst betrifft, da hat uns die chinesische Volksarmee versichert, dass das diesbezügliche Pendant in der Truppe lediglich dadurch auffällt, dass sie bezüglich der geschlechtlichen Ausrichtung es zwischen den Beinen "quer"sitzen hat.
Oder eher queer?




"Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"
Kriminallkommissar Jensen
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