User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
du rotzt irgendwas hin und denkst nicht für ein fünferl weiter.
eine ambulante pflegekraft fährt zu allermeist von zu hause zu den einsätzen, wohin und zu wem wird per tel. tage vorher besprochen, so ein turnus ist meistens fest.
also? wie soll sie es machen?
das testergebnis gilt nur vor zeugen als akzeptabel, also vor dem chef, abteilungsleiter.
so ein büro einer sozialstation ist oft weiteraus mehr als 20 km vom arbeitnehmer entfernt und vor 8 uhr nicht besetzt.
ich harre der antwort![]()
auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka
meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel
2 Tests zumindest minimum.
Betriebe müssen daneben gemäß § 4 SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung weiterhin zwei Testungen kostenfrei pro Woche anbieten. Bei dieser von § 28b Abs. 1 IfSG unabhängigen Verpflichtung handelt es sich allerdings nur um eine Angebotspflicht seitens der Arbeitgeber, eine Testpflicht für die Arbeitnehmenden gibt es diesbezüglich nicht. Zudem trifft den Arbeitgeber für die Tests nach der Arbeitsschutzverordnung die Pflicht, Nachweise über die Beschaffung von Tests und Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten bis zum Ablauf des 19. März 2022 aufzubewahren.
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Aber das wirst du selbst wissen.
Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!
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