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Thema: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

  1. #89791
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    die kauften sogar Filteranlagen für die Schulen, also reine Dreckschleudern, mit ihrem Corona Wahn. Arme Kinder, die flüchten sich dann oft in smartphone Spiele. die richige Luftfeuchtigkeit und Honig, hilft.
    Wir haben Ende August und ich hab letzte Woche die Heizung fürs Haus angemacht. Teilweise waren morgens 7° und tagsüber wurde es kaum wärmer als 17-18°. Seit Tagen Dauerregen. Und die reissen in den Schulen die Fenster und Türen auf!

    Unsere Stadt ist arm. Hier gibts keine Filteranlagen für Schulen.
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  2. #89792
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Die Bundes- und Laenderregierungen praktizieren derzeit einen juristischen Kunstgriff!

    Das Bundesland Hamburg ist dabei Vorreiter durch Einfuehrung der 2 G Regel nach der nur
    noch Geimpften und Genesenen der Zugang zu Gaststaetten, Restaurants, kulturellen,
    kommerziellen, religioesen und politischen Verstaltungen ermoeglicht wird.

    Juristisch betrachtet ist die Vorgehensweise genial. Erstens muss der Staat keine kosten- und
    kontrollaufwendige Impflicht einfuehren. Zweitens wird im Zuge der Verkehrssicherungspflicht das
    Haftungsrisiko fuer Zulassung von Ungeimpften und negativ Getesteten auf die Veranstalter
    verlagert. Die Veranstalter sorgen deshalb dafuer das sie nur Teilnehmer zulassen, die nach der
    2 G Regel entweder einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis erbringen muessen.

    Veranstalter die sich nicht an die 2G Regel halten und Ungeimpfte mit Testnachweise zulassen
    haften im Zuge der Verkehrssicherungspflicht straf- und zivilrechtlich falls es im Verlauf der
    Veranstaltungen zu Infektionen mit SARS-CoV2 und Krankheitsausbruechen kommt. Seitens
    der Haftpflichtversicherungen wird in derartigen Faellen nicht eingetreten, weil die Veranstalter
    gegen ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlaessig verstossen haben.

    Wer nicht den Nachweis der vollstaendigen Impfung oder einen Genesungsnachweise vorlegen
    kann, wird von den Veranstaltern an der Teilhabe des gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.


    Dadurch steigt die Impfwilligkeit an und binnen weniger Monate ist das gesamte Volk durch die
    Impfungen zumindest gegen Erkrankungen bzw. letale Abgaenge infolge SARS-CoV2 Infektionen
    geschuetzt. Sind Alle im Volk durchgeimpft ist wird das Infektionsgeschehen unbedeutend und
    muss ueberhaupt nicht mehr gemessen werden. Inzidenzwerte sind dann bald Geschichte!

    NDR / 27.08.2021

    Corona: Diese Regeln gelten mit der 2G-Option in Hamburg

    In Hamburg gilt seit dem 28. August eine 2G-Option für alle Publikumseinrichtungen. Sie können spezielle Angebote für Geimpfte und Genesene machen, bei denen dann viele bislang geltenden Corona-Regeln wegfallen.

    Grundlagen des 2G-Modells

    Alle Restaurants, Clubs, Theater, Museen, Kirchen, Hotels, Tanz- und Musik-Clubs, Kultureinrichtungen, Sportstätten und sonstige Freizeiteinrichtungen können beim Senat anmelden, dass sie Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene machen wollen. Der Zugang ist dann nur für Personen möglich, die einen Impf- oder Genesenen-Nachweis mitbringen und sich ausweisen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen im 2G-Modell müssen geimpft oder genesen sein. Die entsprechenden 2G-Angebote müssen auch von außen durch entsprechende Schilder als solche erkennbar sein.

    Ausnahmen nur für Kinder und Jugendliche

    Bis 2. Oktober sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Nachweispflicht befreit. Anschließend wird die Ausnahme nur noch für alle Kinder unter zwölf Jahre gelten. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen (zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft, oder weil sie immungeschwächt sind) nicht impfen lassen können, soll es keine Ausnahme geben - sie können die 2G-Angebote nicht nutzen. Die Kontaktnachverfolgung läuft auch in der 2G-Option weiter.

    Private Feiern und Veranstaltungen

    Private Veranstaltungen und Feiern wie zum Beispiel Hochzeiten können auch mit der 2G-Option stattfinden. Anders als sonstige Veranstaltungen müssen solche privaten Events nicht angemeldet werden. Für sie gilt dann:


    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Keine Begrenzung der teilnehmenden Personen
    Wenn getanzt wird, gelten zusätzliche Vorgaben: 150 Personen innen (mit Maskenpflicht) oder 750 Personen draußen.


    Keine Maskenpflicht auf dauerhaft eingenommenen Steh- oder Sitzplätzen. Beim Tanzen ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht.

    2G-Option für Restaurants und Gaststätten

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Verzicht auf Kapazitätsbegrenzungen
    Es darf im Stehen verzehrt werden.
    Tische und Stühle können beliebig platziert werden.
    Shishas dürfen auch in geschlossenen Räumen genutzt werden
    Die Sperrstunde entfällt
    Aufhebung der Testpflicht
    Tanzen ist auch in geschlossenen Räumen möglich
    Maskenpflicht in Innenräumen, aber nicht am Sitz- oder Stehplatz


    Kulturelle Einrichtungen

    Für Theater, Opern, Konzerthäuser, Konzertsäle, Musiktheater, Kinos, Planetarien und Literaturhäuser, Museen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten und Tierparks gelten im 2G-Modell folgende Regeln:


    Verzicht auf das Abstandsgebot
    freie Anordnung der Sitzplätze ohne Kapazitätsbegrenzung
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
    Außerdem die gleichen Regeln wie für Restaurants, wenn es auch gastronomische Angebote gibt


    Veranstaltungen

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Freie Tisch- und Sitzplatzanordnung
    Verdreifachung der Personenzahlgrenzen
    Aufhebung der Testpflicht
    Tanzen ist in Innenräumen mit medizinischer Maske möglich


    Livemusikspielstätten und Musikclubs

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Freie Anordnung der Steh- und Sitzplätze
    Stehplätze zulässig
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
    Personenzahlgrenzen: in geschlossenen Räumlichkeiten höchstens 1.300, im Übrigen höchstens 2.000
    Sofern getanzt wird, gilt die Personenzahlbegrenzung außen: 750 Personen, innen: 150 Personen

    Sportveranstaltungen vor Publikum

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Freie Anordnung der Sitz- und Stehplätze
    Verdopplung der Personenzahlgrenze in Innenräumen auf 1.300 und 2.000 im Freien
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen


    Bei nicht-stationären sportlichen Wettkämpfen wie Laufveranstaltungen und Radrennen kann im 2G-Zugangsmodell auf das Abstandsgebot verzichtet werden. Die Teilnehmerzahl wird auf 750 Sportausübende erhöht und die Testpflicht wird aufgehoben.

    Tanzclubs und Discos

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Es darf im Stehen verzehrt werden
    Tische und Stühle können beliebig platziert werden.
    Shishas dürfen genutzt werden.
    Aufhebung der Testpflicht
    Verdreifachung der zulässigen Teilnehmerzahl (150 Personen innen mit Maskenpflicht, 750 außen ohne Maskenpflicht)
    Maskenpflicht im Übrigen wie in Gaststätten im 2G-Modell: Keine Maskenpflicht auf dauerhaft eingenommenen Steh- oder Sitzplätzen. Weiterhin gilt aber die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske beim Tanzen

    Volksfeste

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Keine Begrenzung der teilnehmenden Personen
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
    Wenn getanzt wird, gelten zusätzliche Vorgaben: 150 Personen innen (mit Maskenpflicht) oder 750 Personen draußen.
    Keine Maskenpflicht auf dauerhaft eingenommenen Steh- oder Sitzplätzen. Beim Tanzen ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht


    Messen

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Keine Begrenzung der teilnehmenden Personen
    Aufhebung der Testpflicht

    Hotels, Jugendherbergen und Hostels

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Schlafsäle dürfen ohne Begrenzung belegt werden
    Aufhebung der Testpflicht


    Sportbetrieb und Spielplätze

    Für Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Thermen, Saunen und beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport gelten folgende Möglichkeiten im 2G-Modell:


    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Keine Begrenzung der teilnehmenden Personen
    das Abstandsgebot zwischen Sportgeräten entfällt
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
    Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen


    Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Fahrunterricht

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Lerngruppen dürfen durchmischt werden
    freie Pausengestaltung
    Entfallen der Begrenzung der Gruppengröße der Lerngruppen
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen


    Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen.

 Pflichtveranstaltungen im Bildungsbereich, wie Sprachkurse für Eingewanderte, müssen zumindest auch im 3G-Modell angeboten werden.

    Religiöse Veranstaltungen und Trauerfeiern

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Verzicht auf kapazitäre Vorgaben und Anmeldepflicht
    Gemeindegesang auch ohne Maske

    Touristische Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten

    Verzicht auf die Maskenpflicht im Freien

    Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Entfallen der Gruppengrößenbegrenzung
    Entfallen der kapazitären Begrenzung
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

    Spielbank, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Keine Begrenzung der teilnehmenden Personen
    freie Anordnung der Sitz-und Stehplätze


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    NDR / 28.08.2021

    Für Ungeimpfte wird's schwerer: Hamburg startet 2G-Regelung

    Ab sofort können in Hamburg Restaurants, Kneipen, Theater, Kinos und weitere Publikumseinrichtungen Geimpften und Genesenen vorbehalten bleiben - aber nur, wenn die Betreiber und Betreiberinnen sich für die 2G-Option angemeldet haben.

    Im Gegenzug entfallen dann dort Beschränkungen wie Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischanordnung. So hatte der Senat es am Dienstag in seiner bundesweit bislang einmaligen 2G-Regelung entschieden. Veranstaltende und Gastronomiebetreibende müssen sich online anmelden, wenn sie das 2G-Optionsmodell nutzen wollen. Und sie müssen dann kontrollieren, ob Gäste einen Impf- oder Genesenen-Nachweis plus Ausweis mit sich führen. Verstoßen sie gegen die Bestimmungen, drohen Bußgelder von 1.000 Euro bis zu 20.000 Euro.

    ...

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    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel

  3. #89793
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Auffällig wie Lothar Wieler, RKI, die WHO versuchen richtige Untersuchung zu verhindern. siehe Italien, Prof. Püschel, der dann gleich in den Ruhestand geschickt wurde, weil alle untersuchten Toden, wie in Bulgarien, nicht an Covid-19 gestorben waren. Die gefälschten Zahlen mit System, sind ja willkürlich, durch die Pharma, Politik Mafia erfunden, inklusive der Hochrisiko Gebiete
    Gestern ganz kurz ein Artikel auf Yahoo , wenn da mal was gutes steht , verschwindet es auch in Rekordzeit wieder !

    Angeblich über 1000 Covid Patienten auf Intensiv Stationen Deutschlandweit , da muss ganz schnell die Paniktrommel gerührt werden !

    Denn in einigen Teilen Deutschlands , die Patienten liegen ja nicht alle gleichmäßig verteilt , könnten die steigenden Zahlen der Patienten auf Intensiv schnell zu einem Engpaß führen !

    Besonders in kleineren Gemeinden und Bundesländern könnten die Aufnahmekapazitäten der Intensivstationen bald wieder erreicht sein , dann müsse man wieder überlegen Operationen zu verschieben und bla und blubb......


    Die Inzidienz hat ausgelebt , es lebe die Hospitalisierungsrate !

  4. #89794
    Mitglied
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Das Lüften in den Schulen ist ganz besonders toll. Da sitzen die Kinder stundenlang im Durchzug und was passiert?!

    Püppi geht jetzt zum Arzt. Sie ist erkältet. Halsschmerzen und die Nacht hat sie kaum geschlafen. Der Mittlere bleibt auch zu Hause, weils ihm dreckig geht. Erkältungssymptome.

    Schnelltest negativ.

    Machen die unsere Kinder absichtlich krank?
    Könnte man vermuten !

    Es geht jetzt darum das der Impfstoff von Biontech und Moderna für Kinder unter 12 zugelassen wird !

    Die entsprechenden Anträge auf Zulassung wurden wohl schon gestellt und es wird damit gerechnet das es die Zulassung noch dieses Jahr geben soll !

    Dafür braucht man halt die entsprechende hohe Zahl an erkrankten Kindern unter 12 !

  5. #89795
    Mitglied
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Wir haben Ende August und ich hab letzte Woche die Heizung fürs Haus angemacht. Teilweise waren morgens 7° und tagsüber wurde es kaum wärmer als 17-18°. Seit Tagen Dauerregen. Und die reissen in den Schulen die Fenster und Türen auf!

    Unsere Stadt ist arm. Hier gibts keine Filteranlagen für Schulen.
    Ich hatte teilweise im Juli abends die Heizung an , wenn auch nur in der Stube , aber trotzdem !

    Für den Ofen ist es noch zu warm , wenn der losbollert kommste dir vor wie in Spanien bei über 30 Gard !

    Was heißt Ofen , das ist ein riesiger Kachelkamin , der heizt das ganze Haus !

  6. #89796
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Genau vor einem Jahr besetzen Demonstranten kurzzeitig die Reichstagstreppe. Am Wochenende des Jahrestages ist die Polizei im Großeinsatz, erneut ziehen Tausende Gegner der Corona-Maßnahmen durch Berlin. Dabei kommt es unter anderem zu einem Pflasterstein-Angriff auf Beamte.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
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  7. #89797
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Könnte man vermuten !

    Es geht jetzt darum das der Impfstoff von Biontech und Moderna für Kinder unter 12 zugelassen wird !

    Die entsprechenden Anträge auf Zulassung wurden wohl schon gestellt und es wird damit gerechnet das es die Zulassung noch dieses Jahr geben soll !

    Dafür braucht man halt die entsprechende hohe Zahl an erkrankten Kindern unter 12 !
    Unsere KÄ ist da echt Spitze. Die kennt die Kinder ja nun schon alle seit sie da sind. Für die Lütte gabs jetzt was Homöopatisches. Wirkt echt gut. Und Impftechnisch hat sie erstmal abgeraten. Dem Ratschlag werden wir folgen.
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  8. #89798
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Ich hatte teilweise im Juli abends die Heizung an , wenn auch nur in der Stube , aber trotzdem !

    Für den Ofen ist es noch zu warm , wenn der losbollert kommste dir vor wie in Spanien bei über 30 Gard !

    Was heißt Ofen , das ist ein riesiger Kachelkamin , der heizt das ganze Haus !
    Klimaerwärmung! Merkste was?!

    Mit der Scheiße kannste Geld machen! Greta und Luisa und auch die Rackete. Satt und voll diese Drecksviecher!
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  9. #89799
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Klimaerwärmung! Merkste was?!

    Mit der Scheiße kannste Geld machen! Greta und Luisa und auch die Rackete. Satt und voll diese Drecksviecher!
    Gestern wollte ich den Ofen anschmeißen, 12 Grad.
    Aber ich will etwas Heizmaterial sparen, denn der Winter soll sehr hart werden.

    ---
    „Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41

  10. #89800
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von TomT Beitrag anzeigen
    Wurde Dir ins Gehirn geschissen?
    So hohl, wie diese Birne ist, kannste die zuscheissen! Aus dem Mongo wird nüscht mehr!
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