Der Vormund beantragt das beim Vormundschaftsgericht und wenn der Titel vorliegt
werden die unzurechungsfaehigen, geschaeftsunfaehigen " Alterchen " zwangsweise der
Impfung unterzogen. Wahrscheinlich wird das nicht in den Altenpflegeheimen sondern
in Krankenhaeusern von Aerzten gemacht, welche die widerspenstigen Impfkandidaten
fachgerecht und verhaeltnismaessig ruhig stellen und mit dem SARS-CoV2 Impfstoff
abspritzen. Das ist vergleichbar mit geschaeftsunfaehigen Patienten die z.B. Aufnahme
von Nahrung und Getraenken verweigern. Die werden dann zwangsernaehrt oder an
den Tropf gehaengt, damit sie durch ihre Unzurechnungsfaehigkeit nicht sterben.




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