User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!
Hier in Belgien geht man mit denentspannter um insofern, daß (Fettungen von mir)neuen, ansteckenderen Varianten des Coronavirus
[Links nur für registrierte Nutzer]In Österreich und Deutschland werden immer öfter FFP2-Masken verlangt. In Belgien sind aber chirurgische und Stoffmasken weiterhin die Regel. FFP2-Masken sind hier im Alltag noch nicht vorgeschrieben, auch weil sie sehr teuer sind, nur einmal benutzt werden können und beim Tragen unkomfortabel sind, erklärt Virologe Steven van Gucht.
Neu ist, dass Schals, Nackenwärmer und Bandanas nicht mehr als Maskenalternative zugelassen sind.
Die neuen Richtlinien empfehlen auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Arbeit, wenn man sein Büro mit Kollegen teilt, selbst wenn der Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann – vor allem, wenn man lange Zeit im selben Raum arbeitet, viel gesprochen wird und die Belüftung nicht gut ist, so Van Gucht.
Maskenpausen sollten am besten alleine und draußen genommen werden. Falls dort andere Personen sind, sollte man die 1,5 Meter Abstand auf jeden Fall einhalten, rät Steven van Gucht.
Generell sind die Leute hier eher gelassen, zumindest in der ländlichen DG. Die Medien sind jedoch nicht so im Panikmodus wie in der BRiD, das muß man konstatieren.
brf.be bietet eine tägliche Presseschau auf Deutsch, falls jemand näher interessiert sein sollte.
Das dann mal abgleichen mit der Panikmache in den Medien von Buntland, ist eine schöne Übung.
"Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -
Ja, bis 1. März erst mal wird zumindest sporadisch kontrolliert. Hier mehr:
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22-01-2021Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss die Lage in Bezug auf das Coronavirus erörtert. Um der Einschleppung und weiteren Verbreitung neuer Virusvarianten entgegenzuwirken, hat der Konzertierungsausschuss beschlossen, ein zeitweiliges Verbot von Reisen zu rekreativen/touristischen Zwecken nach Belgien und aus Belgien heraus auszusprechen.
Einschränkung des internationalen Reiseverkehrs
I. Verbot nicht unbedingt notwendiger Reisen
Reisen zu rekreativen/touristischen Zwecken nach Belgien und aus Belgien heraus sind von Mittwoch, 27. Januar, bis Montag, 1. März 2021, verboten. Das Reiseverbot wird sowohl im Straßen-, Flug-, und Schiffs- als auch im Schienenverkehr kontrolliert.
Wer nach Belgien bzw. aus Belgien heraus reist, muss im Besitz einer ehrenwörtlichen Erklärung sein. Ein Musterformular wird von der Ministerin des Innern zur Verfügung gestellt. Die ehrenwörtliche Erklärung muss an das Formular “Passenger Location Form” gekoppelt sein und durch die erforderlichen Unterlagen belegt werden.
Für die Dauer des Verbots sind nur unbedingt notwendige Reisen erlaubt. Konkret handelt es sich dabei um Reisen aus den folgenden Gründen:
1. Zwingende familiäre Gründe
- Familienzusammenführung
- Besuche bei einem Ehe- oder Lebenspartner, der nicht unter demselben Dach wohnt, sofern der stabile und dauerhafte Charakter der Beziehung plausibel nachgewiesen werden kann
- Reisen im Rahmen der Mitelternschaft, von standesamtlichen und religiösen Eheschließungen, von Begräbnissen bzw. Einäscherungen (von nahen Verwandten oder angeheirateten Verwandten)
2. Humanitäre Gründe
- Fahrten aus medizinischen Gründen und zur Fortsetzung einer medizinischen Behandlung
- Beistand für ältere Menschen, Minderjährige, Personen mit Behinderung oder schutzbedürftige Personen
- Besuche bei Angehörigen in Palliativpflege
3. Studiengründe
- Reisen von Schülern, Studenten und Praktikanten, die im Rahmen ihres Studiums an einem Austausch teilnehmen
- Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung
4. Einwohner von Grenzregionen
- Fahrten im Rahmen des täglichen Lebens für Aktivitäten, die auch in Belgien erlaubt sind
5. Berufliche Gründe für die Ausübung der Berufstätigkeit
6. Verschiedenes
- Die Pflege von Tieren, Fahrten im Rahmen juristischer Verpflichtungen (wenn sie nicht digital durchgeführt werden können), dringende Reparaturarbeiten im Zusammenhang mit der Sicherheit eines Fahrzeugs und Umzüge werden ebenfalls als unbedingt notwendig angesehen.
II. Reisende aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika und Südamerika
Ab Montag, 25. Januar, müssen alle Reisenden, die aus dem Vereinigen Königreich, Südafrika oder Südamerika in unser Land einreisen, eine zehntägige Pflichtquarantäne einhalten sowie am ersten und siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test durchführen.
III. Doppelter Test für die Einreise
Der Konzertierungsausschuss möchte, dass alle Nichteinwohner, die nach Belgien reisen, zusätzlich zu dem obligatorischen negativen Test vor der Abreise, bei ihrer Ankunft in Belgien erneut getestet werden. Dabei kann es sich um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln. Der Konzertierungsausschuss bittet die Interministerielle Konferenz “Volksgesundheit”, die Taskforce Testing und das COVID-19-Kommissariat um Konkretisierung dieses Punktes.
Verlängerte Isolierung
Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, müssen sich von nun an für zehn Tage in Isolierung begeben.
Nach einem Hochrisikokontakt oder einer Reise in unser Land beträgt die Dauer der Quarantäne weiterhin zehn Tage. Dieser Zeitraum kann auf ein Minimum von sieben Tagen verkürzt werden, sofern ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, wobei der Test frühestens sieben Tage nach Exposition durchzuführen ist.
Perspektiven für nichtmedizinische Kontaktberufe
Beim derzeitigen Stand der Epidemie ist es noch nicht angeraten, dass nichtmedizinische Kontaktberufe ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen.
Eine Wiederaufnahme ist frühestens ab dem 13. Februar möglich, sofern sich die epidemiologische Situation weiterhin positiv entwickelt.
Der Konzertierungsausschuss wird diese Situation am 5. Februar bewerten.
Darüber hinaus kann eine Öffnung der nichtmedizinischen Kontaktberufe nur unter strikter Einhaltung der bestehenden Protokolle erfolgen, ergänzt durch eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen wie: obligatorische Terminvereinbarung, obligatorische Registrierung, Kunden müssen draußen warten und Fenster und Türen müssen ständig offen bleiben.
Nachtrag: Punkt 4 (Grenzgänger) könnte zu Ungemach verleiten, weil wenn man als solcher nicht diesen Wisch beiführt, kostets das schlappe 250 teuro.
Formulare gibt es hier (auf Deutsch)
Notwendige Reisen müssen durch eine ehrenwörtliche Erklärung bestätigt werden.[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer]




Merkel muss weg , das ist das wichtigste , dann müssen ihre Speichellecker entfernt werden und dann muss der Dexit voran getrieben werden !
Aber mit den genannten Personen von Schwabenpower und mir klappt das nie und nimmer !
Dann lieber erst mal keine/n Bundeskanzler/in !
Und einen Bundespräsidenten brauchen wir schon mal gar nicht !


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