Ich schrieb ja bereits, dass Du das nicht verstanden hast. In Deutschland hat die Exekutive selbstverständlich das Recht, Verordnungen zu erlassen und somit in gewisser Weise legislativ tätig zu werden. Die Verordnungsermächtigung findet ihre Rechtsgrundlage auch im - Achtung festhalten!! - Grundgesetz. Genau genommen im Art. 80 GG. Es gibt tausende Verordnungen der Exekutive, Regelungen treffen. Die Frage bei der Corona-Pandemie ist nur, ob die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen die Verordnungsermächtigung überstrapazieren. Dafür gibt es durchaus Argumente. Vertretbar ist zum jetzigen Zeitpunkt auch, dass sie es nicht tun. Warum genau, kannst Du am besten selbst nachlesen. Auf Verfassungsblog.org finden sich dazu sehr gute Artikel. Da Dich das aber sowieso nicht interessiert, erspare ich mir hier weitere Zeilen.










