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"Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
(aus dem Film 'Heimkehr', 1941)





Ich denke nicht das es sich hier nur um eine Formsache handelt, wenn man nämlich der Verhandlung folgt wird schnell klar das die vier Koschen Postulate nicht grundlos "nicht erfüllt werden konnten".
Zitat:
Alle fünf Gutachter – wie auch der Krankenhaushygieniker [Links nur für registrierte Nutzer] – hätten übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs in den Prozess eingebrachten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält, behauptet Lanka. Stimmt dies?
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/01/20/bundesgerichtshof-haelt-sich-aus-masernstreit-heraus/chapter:2
Ich sehe es so, - ich denke wenn es tatsächlich möglich gewesen wäre alle sechs Publikationen zu einer Arbeit zusammen zu fassen, dann sollte dies auch geschehen und solange das nicht der Fall ist muß man davon ausgehen das Lanka Recht hat und genau das und nichts anderes hat der BGH gemacht.
Zitat:
Genetik widerlegt Existenzbehauptungen
In den Prozess wurden die Ergebnisse von Untersuchungen zum sog. genetischen Fingerabdruck des behaupteten Masern-Virus eingebracht. Zwei anerkannte Labore, darunter das weltweit größte und führende genetische Institut, kamen unabhängig voneinander zu exakt den gleichen Resultaten. Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus-Prozess irrten und als direkte Folge sich bis heute alle Masern-Virologen irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet.
Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]


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