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Wenn der Staat auf Grund des Infektionsschutzgesetzes den Weiterbetrieb von Unternehmungen verbietet, ist es doch gerechtfertigt, die laufenden Fixkosten auszugleichen, um diesen unverschuldet in Schwierigkeiten geratenen Unternehmern zu helfen. Da muss nichts geprüft werden außer die Richtigkeit der gemachten Angaben.
Hier in Hamburg ist es locker. Aber hier steht auch in der neuesten Verordnung, dass es reicht, wenn man es nicht einsehen kann, die Maske zu tragen. Die meinten wohl geistig beschränkte Personen. Ich halte mich selbst für zu klug, das einzusehen. Da ich aber nicht eitel bin, hätte ich nichts dagegen, wenn der Arzt mich anders beurteilt, die Hauptsache ist, ich kriegen meinen Willen.
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