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Du Wasserkopf, ich war genug im Urlaub. Warum nimmst du an, dass ich alt und krank bin und im nächsten Satz behauptest du, das ich auf Kosten anderer gelebt habe.
Ja was denn nun ? Nur Vermutungen ? Wenn du nichts über mich weisst, dann halt doch einfach dein dummes Maul und kläff jemand anderen an, du Walter Zabel des 21. Jahrhunderts.
Dann setze ich halt mal ein Jahr Urlaub aus, sehe ein Jahr keine Bundesliga. Na und ? Wenn ich damit Leben retten kann, sehr gern.
Der Vorteil an Klugheit ist, dass man sich dumm stellen kann. Andersrum ist es schwierig.
Gibt es eigentlich Bilder von Merkel mit Maske? Ich habe bisher noch keines gesehen.
Wenn ein häßliches Gesicht bedeckt gehört, dann doch voll dieses.
My car is fast, my teeth is shiny
I tell all the girls they can kiss my heinie

Junge wach auf!
du rettest keine Leben, der Corona Lockdown Schwachsinn kostet jetzt schon mehr Leuten das Leben als der Virus selber.
Übrigens nicht nur im Tourismus, da macht er sich nur als erstes bemerkbar.
Wir leben in einer Konsumgesellschaft, und der Konsum wird einbrechen.
Noch haben die Leute Geld und lassen die Kreditkarte bei Amazon glühen, aber das ist nur ein Strohfeuer.
Hier wird es rapide bergab gehen die nächsten Jahre, weil wir in einer feigen Gesellschaft leben wmit Typen wie Dir, die sich vor etwas ganz normalem wie einem Grippe - Virus in die Hosen machen lassen und die Politiker Drecksbande auch noch bejubeln.
Söder und Co machen den Lockdown nicht, weil sie davon überzeugt sind.
Sie machen es deswegen, weil sie sich davon Wählerstimmen versprechen.
Hier ist eine Diktatur klar im Vorteil, China erklärt einfach Corona für beendet, hört auf zu testen, und wird als der große Gewinner aus der Krise heraus gehen!
Aslo, Eure Meinung dazu. Mir ist das eh schon Wurscht, ich lege kein Maulkorb an.NETZFUND
Bitte diese Gesetze auch selbst ansehen!!!
Es gibt weder ein Gesetz noch eine Verordnung zum zwangs(er)tragen einer solchen Maske! Die „Corona-Auflagen“ haben für ca. 80 Millionen Bürger keine Rechtsgrundlage. Denn der Personenkreis gem. § 28 (1) IfSG ist klar zur restlichen Bevölkerung abgegrenzt. Da diese Grenzen jedoch massiv überschritten werden resp. die gesamte Bevölkerung vom Geltungsbereich des § 28 (1) IfSG erfasst wird, liegt insbesondere ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vor.
Oder mit anderen Worten: Wenn Personen die Kriterien des § 28 (1) resp. die des § 2 Ziff. 4-7 IfSG erfüllen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider), haben diese Personen insb. die Maßnahmen gem. 29 - 31 IfSG zu dulden. - Gesunde Personen (ca. 80 Millionen Menschen) sind hiervon nicht betroffen.
Es gilt das gesetzliche Kriterium des Feststellungserfordernisses gem. § 28 (1) IfSG. - Normadressaten der Maßnahmen insb. i.S.d. §§ 29 – 31 IfSG sind ausschließlich Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider deren Status als solche zweifelsfrei festgestellt resp. dokumentiert wurde. Das ist bei ca. 80 Millionen Menschen bin nicht der Fall.
Es gibt KEINE Verordnung oder gar eine Gesetzesgrundlage für eine angebliche Maskenpflicht! Nach wie vor handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Ministerpräsident Armin Laschet zu der nicht vorhandenen gesetzlichen Pflicht zum Tragen einer Maske ab dem 27.04.2020: „Wir brauchen möglichst ähnliche „Regelungen“ zum Schutz der Gesundheit in allen deutschen Ländern.“ es gibt also gar keine Verordnung geschweige denn ein Gesetz, nur eine „dringende Bitte“!
Weder das sog. Hausrecht eines z.B. Supermarktes noch eine Nutzungsverweigerung des Öffentlichen Nahverkehrs darf eine Maulkorbpflicht (Mundschutz-Pflicht) erzwingen! Die Verweigerung zum Betreten/Benutzen bei nicht Tragen einer Atemschutzmaske ist gesetzlich nicht zu rechtfertigen! „Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.) Dies kann im übrigen vor jedem Verwaltungsgericht erfolgreich durchgesetzt werden! Siehe dazu auch:
31.03.2020 Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu den Corona-Beschränkungen:
„Kontaktverbot“ kann nur eine Empfehlung sein – kein Verbot!












Es geht nicht um akute, sondern um schwere Erkrankungen. Hast Du den Text gelesen oder plapperst Du nur mal wieder von zeitreisenden Juden?!
Bluthochdruck kann man sicherlich einstellen, medikamentös. Trotzdem ist der Patient gefährdet.
Lungengewebe vernarbt nach einer Lungenentzündung. Heisst, der ehemalige Patient hat nicht mehr das volle Lungenvolumen! Mit ner leichten Erkältung und etwas Luftnot durch irgendeine zusammengeschusterte Maske aus irgendwelchen Materialien ist so ein Mensch schnell mal in nem lebensbedrohlichen Zustand, weil er einfach mal keine Luft mehr kriegt.
Ich seh doch die Alten, die sich ständig mitm Finger in der Maske rumwurschteln und keuchen, als ob ihnen gleich ein Lungenflügel rausfliegt. Die haben ohne hin kaum noch Kapazität. Und dann verpasst man diesen Leuten noch ne Maske?!
Ich komm klar. Ich hab heute die Schwester meiner HÄ bezirzt und medizinischen Mundschutz ausm Schubfach bekommen. Atmet sich extrem leicht durch son Ding.
Die Leute nähen sich Masken aus dicken Stoffen.
Ganz ehrlich: Mit dieser Maskenpflicht räumen die die Rentenkasse auf. Die Alten werden reihenweise den Löffel weglegen! Und sie machen das nicht unwissend....sie machen das mit Vorsatz!
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Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
Freie Vögel fliegen!
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