Ausgehverbot in Uri hat sich bewährt
Das am Donnerstag im Kanton Uri erlassene Ausgehverbot für Senioren hat sich nach Angaben des kantonalen Führungsstabs vom Freitag bewährt. Der Bundesrat zeigte sich aber über das Vorgehen Uris irritiert.
Der Kanton Uri hatte das Ausgehverbot beschlossen, weil die Senioren die bisherigen Massnahmen nicht genügend eingehalten haben sollen. Sie seien weiterhin Einkaufen und Flanieren gegangen, begründete der Führungsstab am Donnerstag die Massnahme.
In einem Flyer zeigt der Kanton den Über-65-Jährigen auf, was das Ausgehverbot bedeutet. Sie dürfen ihre Wohnungen und Häuser nicht mehr verlassen. Sie müssen Lebensmitteleinkäufe und andere Besorgungen von Angehörigen, Nachbarn oder Freiwilligen vornehmen lassen. Diese Lieferungen dürfen nur bis zur Haustüre erfolgen.
Möglich sind Spaziergänge allein oder zu zweit, aber maximal nur während zwei Stunden pro Tag. Darin eingeschlossen ist das Ausführen von Haustieren. Möglich sind auch Arztbesuche oder die Teilnahme an Bestattungen.