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Prof. Dr. Jörg Meuthen
2 Std. ·
Liebe Leser, weitgehend ohne Wahrnehmung der Öffentlichkeit versucht die Merkel-Regierung in diesen Tagen, sich sehr weitreichende Möglichkeiten zur Einschränkung unser aller Grundrechte per Gesetz festschreiben zu lassen, und zwar über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes.
In Regierungskreisen hat man für dieses Machwerk die Bezeichnung „Bevölkerungsschutzgesetz“ gefunden - passender wäre vielleicht „Grundrechtseinschränkungsgesetz“.
So soll in Zukunft ein neu in das Infektionsschutzgesetz eingefügter §28a der Regierung und den nachgelagerten Behörden auf Basis eines einzigen Indikators, nämlich der sog. Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, weitgehende Verbote ermöglichen. Ich zitiere hierzu aus einem Beitrag von Rechtsanwalt Hasso Suliak:
„Untersagt werden darf laut der neuen Vorschrift eine ganze Menge: Sport- und Kulturveranstaltungen, Übernachtungen, Alkoholkonsum, Gastronomiebetrieb oder Gottesdienste. Ausgangsbeschränkungen dürfen für den öffentlichen wie den privaten Raum angeordnet werden, darüber hinaus Abstandsgebote und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.“
https://www.lto.de/.../corona-massnahmen-28a-ifsg.../
All diese Punkte sind nach den Erfahrungen der letzten Monate nicht überraschend - vielmehr mutet es so an, dass sich die Regierung nun im Nachhinein, nachdem sie immer wieder von Gerichten ausgebremst wurde bei ihrem häufig willkürlich erscheinenden Regelungswahn, eine Legitimation für ihr Handeln schaffen möchte.
Allerdings - wie könnte es bei dieser Regierung anders sein - ist es ein Gesetzentwurf, der von Verfassungsrechtlern geradezu in der Luft zerrissen wird. Das Gesetz sei an vielen Stellen fehlerhaft, bis hin sogar zu peinlichen sprachlichen Fehlern.
So kritisiert beispielsweise Prof. Dr. Anika Klafki, dass die Zusammenstellung der aufgelisteten Maßnahmen für eine derartige Eingriffsintensität in die Grundrechte der Bürger zu unbestimmt sei, was sogar Ausgangsbeschränkungen im privaten Raum ermöglichen würde: „Bei unbefangener Lesart könnte man meinen, der Gesetzgeber wolle die zuständigen Behörden ermächtigen, den Gang in den eigenen Garten zu verbieten", so Frau Prof. Klafki (zitiert aus dem oben bereits verlinkten Beitrag).
Auch die Bochumer Staats- und Gesundheitsrechtlerin Dr. Andrea Kießling kommt zum Ergebnis, dass der geplante § 28a IfSG den Vorgaben „Parlamentsvorbehalt" und „Bestimmtheit" nicht genügt, und dass zudem eine zeitliche Befristung solcher schweren Grundrechtseingriffe angebracht sei.
Davon kann aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Rede sein. Offensichtlich möchte man es sich möglichst bequem machen bei der Einschränkung unserer Grundrechte - wozu eine Befristung und eine genaue Begründung, wenn es doch vielleicht auch ohne geht?
Da wundert es nicht, dass nun mit Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier sogar ein ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes - mithin also jemand, der von Amts wegen dafür zuständig war, die verfassungsmäßige Ordnung unseres Landes zu gewährleisten - diesen Gesetzentwurf als „Persilschein“ bezeichnete. Spätestens jetzt sollten wirklich alle Alarmlampen angehen, auch bei den politisch weniger interessierten Menschen in Deutschland.
https://rsw.beck.de/.../papier-kritisiert-neues-corona...
Das Argument von Abgeordneten der sogenannten „GroKo“ zur Verteidigung dieses Persilscheins, man wolle der Regierung bei der Pandemiebekämpfung „schnelle Entscheidungen“ ermöglichen, lässt Prof. Papier völlig zu Recht nicht gelten und verweist stattdessen darauf, dass man der Regierung zwar in gewissen Fragen eine Eilkompetenz zubilligen könne, diese Regelungen aber anschließend durch das Parlament bestätigt werden müssten, um geltend zu bleiben.
Warum also geschieht das nicht? Warum versucht diese Merkel-Regierung, sich derart weitreichende und unbefristete, vom Parlament nicht näher zu hinterfragende oder gar aufzuhebende Eingriffsmöglichkeiten in unser aller Leben zu schaffen?
Die Frage nach dem Motiv müssen sich die Verantwortlichen selbst beantworten. Fakt aber ist, dass Merkel & Co. mit dieser selbstherrlichen Herangehensweise unsere Demokratie aushöhlen, denn eine Demokratie ohne starke Grundrechte der Bürger ist keine Demokratie.
Hinzu kommt noch etwas anderes, was uns als Steuerzahler in den nächsten Monaten sehr viel Geld kosten kann: Wenn dieses Gesetz - was in Anbetracht der vernichtenden Kritik nicht ganz unwahrscheinlich sein dürfte - am Ende vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird, drohen unserem Land erhebliche Schadenersatzklagen aller geschädigten Bürger und Unternehmen.
Anstatt nun absehbar das nächste vermurkste und vermerkelte Gesetz zu produzieren, das mehr Probleme schaffen als lösen wird, täte diese Bundesregierung sehr gut daran, in Richtung des kleinen Saarlandes zu schauen. Dort wurde nämlich auch unter Beteiligung unserer Landtagsfraktion ein parteiübergreifender Gesetzentwurf geschaffen, der den genannten Kritikpunkten in vollem Umfang Rechnung trägt.
Über diesen berichtet die Journalistin Hannelore Crolly in der „Welt“ wie folgt:
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„Darin werden nicht lediglich dem Parlament Zustimmungs- oder Einspruchsrechte zugebilligt […]. Der große Unterschied auch zur Gesetzesvorlage, die im Bundestag debattiert wird: Das kleinste Flächenland der Republik will per Gesetz einen klaren Maßstab verankern, mit dem die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen ständig überprüft werden kann – und muss.
Ausschlaggebend ist die „epidemiologische Lage“, die andauernd neu bewertet werden soll. „Die Einschränkungen der Grundrechte sind auf das notwendige Maß zu beschränken und regelmäßig an die Erforderlichkeit der Bekämpfung von Covid-19 anzupassen“, heißt es im Entwurf.
Als Kriterium neben der Zahl der Neuinfektionen gilt ein evidenzbasierter Kriterienmix. Dazu zählt etwa die Auslastung der Kapazitäten im Gesundheitswesen und der Anteil besonders gefährdeter Personengruppen unter den Erkrankten.“
https://www.welt.de/.../Corona-Eingr...er-heikle-Plan...
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Ein Gesetzentwurf also, der einen Kriterienmix vorsieht, welcher wissenschaftlichen Überprüfungen auch standhält - genau so würde man dies auch von der Bundesregierung erwarten.
Wer allerdings einen der letzten Auftritte von Frau Merkel im Bundestag in Sachen Corona erlebt hat, der erwartet eigentlich gar nichts mehr, außer das Ende der desaströsen Kanzlerschaft dieser Frau: In Kindersprache glaubte sie den versammelten Parlamentariern wie auch den Bürgern an den Bildschirmen zu Hause das Corona-Virus näherbringen zu müssen.
Zu diesem Tiefpunkt zitiere ich aus einem Kommentar von Alexander Kissler in der „Welt“:
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„Merkel zitierte einen Dialog zwischen „dem Virus“ und der Menschheit. Sie lud dazu ein, sich ein sprechendes Coronavirus vorzustellen und spielte dessen Emotionen. Sie fuhr mit der rechten Hand in die Höhe, hob und senkte die Stimme, als befände sie sich nicht im Bundestag, sondern bei der Kinderbühne Kunterbunt. […]
Das Virus der Infantilisierung macht sich breit, in der Politik und der Kultur, der Wirtschaft und den Kirchen. Deutschland ist zur infantilen Republik geworden.“
https://www.welt.de/.../Rede-der-Kanzlerin-Deutschland...
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Das Land deDas Land der Dichter und Denker, das unter Merkels Kanzlerschaft erst zur infantilen Republik wurde, und dessen Demokratie nun von der eigenen Regierung ausgehöhlt wird - höchste Zeit für das Ende dieses Trauerspiels. Höchste Zeit für eine neue Politik in Deutschland. Höchste Zeit für die #AfD.r Dichter und Denker, das unter Merkels Kanzlerschaft erst zur infantilen Republik wurde, und dessen Demokratie nun von der eigenen Regierung ausgehöhlt wird - höchste Zeit für das Ende dieses Trauerspiels. Höchste Zeit für eine neue Politik in Deutschland. Höchste Zeit für die #AfD.