Zitat:
Das öffentliche Geständnis eines Maidanschützen, am 20. Februar 2014 in Kiew zwei Polizisten erschossen zu haben, hat für ihn keine juristischen Konsequenzen
Bubentschik, der nach eigenen Angaben das Schießen bei der Roten Armee gelernt hat, habe dann zwei dieser Berkut-Kommandeure erschossen. "Es stimmt, ich schoss ihnen ins Genick." Aufgrund der geringen Entfernung habe er für jeden nur eine Kugel benötigt. Weiteren Polizisten habe er in die Beine geschossen.
Dann ging er hinaus und feuerte von verschiedenen Positionen an Maidan-Barrikaden, bis ihm die Munition ausging.
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Juristische Konsequenzen drohen Bubentschik nach seinem Mordgeständnis nicht. Zwar hatte die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft (GPU) ihn schon vor seinen Film-Aussagen im Visier, erklärte nun Sergej Gorbatjuk, GPU-Leiter für Spezialermittlungen. Doch zur Befragung durch die Ermittler erschien Bubentschik gar nicht erst.
Für seine Taten kann er trotz Geständnis sowieso nicht bestraft werden, da das nationale Parlament, die Werchowna Rada, am Tag nach dem Massaker eine allgemeine Amnestie für Maidananhänger ausgerufen hatte. Dieser Verzicht auf Strafverfolgung schließt auch Tötungsdelikte mit ein - zumindest solange sie an Polizisten begangen wurden.
Den Schusswaffeneinsatz der Polizei gegen Maidankämpfer jedoch wollen ukrainische Staatsführung, Parlamentsmehrheit und GPU bestraft sehen.