Wie gesagt das Parteiausschlussverfahren ist durchaus nachvollziehbar von der SPD aus und völlig legal.
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Es war keine Mieterberatung sondern eine Frage der Mitbestimmung. Die hatte aber nicht ich angefangen.
Gehörte meiner Ansicht nach wegen der unsinnigen Gesetze aber dennoch zum Thema "Deutschland schafft sich ab". Ist aber schon OK; hat nix mit Sarrazin zu tun.
(Obwohl ich einen Schwenk zu ihm führen wollte wegen der von ihm angeprangerten Energieverschwendung: Temperatur über das Fenster regeln.)
Hallo
Jedenfalls knirscht es ordentlich im Gebälk:)) Springer/Bertelsmann wollten die Diskussion, es war aber wiederum die WELT, die mit dem "Judengen" den einzigen Angriffspunkt kreierte(Sarrazin stellte dies bei Plasberg klar) und es ist aber heute wieder die WELT, die Wullf lächerlich macht, weil er sich ohne Not auf die blökende Gutmenschen-Seite geschlagen hat:D
Uneinigkeit unter den Deutschlandmachern?
In München gibts am 29.09.10 eine Lesung im Literaturhaus mit bereits verkauften 320 Plätzen a acht Euro, gegen die Gutmenschen bereits Sturm laufen und Verbot fordern!Der nächste Schritt wäre Bücherverbrennung, wie sie hierzulande ja bereits längst praktiziert und von den "Bildungsbürgern" auch bejubelt wird. Jedenfalls deutet alles auf ein Einläuten aus welchen Gründen auch immer einer Finalsituation hin;)
kd
Und in der Rechtsprechung zum Art 3 GG vom BVerfG ist auch klar geregelt, daß WESENTLICH UNGLEICHE Sachverhalte auch WESENTLICH UNGLEICH zu bewerten sind!!!
bei Personengruppen ist das um einiges strenger gehandhabt:Zitat:
Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.
Zitat:
Bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen hingegen wendet das Bundesverfassungsgericht seit der Entscheidung zur Präklusion im Zivilprozess (BVerfGE 55, 72) die sogenannte „Neue Formel“ an (nach dem Berichterstatter in dem Verfahren auch „Katzenstein-Formel“ genannt). Danach muss für die Ungleichbehandlung ein „Grund von solcher Art und von solchem Gewicht“ vorhanden sein, „dass er die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann“.
Dabei wird eine strenge Bindung an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angenommen. Der Betroffene hat sich zunächst einmal auf eine Differenzierung, die der Gesetzgeber allgemein vorgibt, einzustellen, er hat sich den herrschenden Verhältnissen, die die Rechtsordnung „generell-abstrakt“ für alle formuliert, anzupassen. Je intensiver aber der Eingriff in seine Grundrechte ist, je weniger ihm das Ausweichen also möglich ist, desto strenger ist hier die Bindung des Staates an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von einer abgestuften gerichtlichen Kontrolldichte. Bei personenbezogenen Differenzierungen ist regelmäßig von einer strengen Bindung des Gesetzgebers und der Verwaltung auszugehen.
Und die Unterschiede z. B. als Extrembeispiel der Roma im Vergleich zu einer Vergleichsgruppe von Deutschen ohne Migrationshintergrund sind extrem - das gilt im milderen Maße auch für bestimmte Gruppen der Muslime.
Kannst dich mit dem User "Gantenbein" in das Floß den Styx hinab zum Hades begeben ...
Die vorhandene Intelligenz und die Fähigkeit zum kaufmännischen Rechnen.
Goldene Bilanzregel: "Langfristige Verpflichtungen gehören langfristigen Einnahmen gegenübergestellt"
Und bei Kindern sind die Kosten höher als die Einnahmen durch Kindergeld - es sei denn, die (Raben-)eltern schicken die Kinder zum Klauen + Betteln oder direkt auf den Strich.