Zitat von
Michelle
Auch das ist falsch. Das SBR gilt nicht für Minderheiten innerhalb eines souveränen Staates, denn dem steht das SBR des Staates gegenüber, was höher gewichtet wird. Die Menschenrechte wurden in keinem Fall tangiert. Die Verfassung spielt in diesem Fall die größte Rolle, sonst könnte die türkische Minderheit in Deutschland, die deutsche Staatsbürger sind ja einen Antrag auf Separation stellen und käme mit Verweis auf die Menschenrechte durch. Das Vorgehen des russischen Militärs verstieß gegen das Völkerrecht, da sie sich bewaffnet außerhalb des Areals aufhielten, welches sie angemietet hatten und somit die Kriterien einer militärischen Besatzung erfüllt sind.