AW: 75. Tag des Sieges/der Kapitulation: Fragen an die Deutschen
https://www.1000dokumente.de/index.h...anslation&l=de
Polnische Offiziere waren scheinbar von den sowj. Bestimmungen ausgeschlossen.
Das passierte garantiert nie
Zitat:
31. Vertreter ausländischer und internationaler Organisationen des Roten Kreuzes sowie anderer Einrichtungen werden mit besonderer Genehmigung des Volkskommissariats für Auswärtige Angelgelegenheiten zwecks Hilfeleistung an Kriegsgefangene in das Gebiet der UdSSR zugelassen.
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Zitat:
Zitat von
Deutschmann
Na ich weiß nicht. Alleine die 6. Armee ist mit etwa 100.000 Gefangenen zurückgeblieben. Und ich meine dass von denen gerade mal 6000 wieder heim gekommen sind.
Mehr Überlebende waren Anfang 1943 leider nicht zu erwarten, zumal sich der Rest der 6. Armee bereits bei der Gefangennahme in gesundheitlich schlechtester Verfassung befand. Bemerkenswert erscheint jedoch, dass die gesamte Generalität der 6. Armee aus der sowjetischen Gefangenschaft zurückkehrte (bis auf einen General, der eines natürlichen Todes verstarb).
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Nicht uninteressant was die https://www.bpb.de/sites/all/themes/...s/bpb_logo.svgdazu noch vor 10 Jahren schrieb!
Zitat:
Das Grundgesetz - eine Verfassung auf Abruf?
Die Option des Art. 146, wonach das GG durch eine in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung abgelöst werden kann, bleibt auch nach der Wiedervereinigung ungeschmälert bestehen.
Einleitung
Dass dem
Grundgesetz einmal ein 60-jähriges Jubiläum vergönnt sein würde, hätte bei seiner Verkündung durch den Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, am 23. Mai 1949 wohl niemand vermutet - am wenigstens die Mitglieder des Parlamentarischen Rates selbst, die es nach einem Dreivierteljahr intensiver Beratungen am 8. Mai 1949 mit der eindrucksvollen
Mehrheit von 53 Ja- gegenüber 12 Nein-Stimmen (außer den beiden
KPD-Abgeordneten stimmten Vertreter der
CSU, des Zentrums und der Deutschen
Partei/
DP dagegen) beschlossen hatten.
[1] Denn im Grunde genommen gingen alle Beteiligten davon aus, mit dem Grundgesetz lediglich eine Art Notbau für einen begrenzten Zeitraum geschaffen zu haben - um dem "staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben", wie es die Präambel in ihrer ursprünglichen Fassung klar und deutlich ausdrückte.
[2]
Die Teilung Deutschlands, so die allgemeine Erwartung, würde bald überwunden und damit der Weg frei sein für eine nicht auf die westliche Teilnation beschränkte, sondern gesamtdeutsche Verfassung - und damit für eine Verfassung, die frei von Vorgaben und Genehmigungs- sowie Vorbehaltsrechten der Alliierten in souveräner staatlicher Selbstbestimmung Deutschlands gestaltet werden könnte. Kurz: das Grundgesetz war, um die geläufige Charakterisierung zu gebrauchen, als "Provisorium"
[3] gedacht.
Um seine Vorläufigkeit zu betonen, nahm man von der in Deutschland fest etablierten Nomination von Staatsgrundgesetzen als "Verfassungen" (etwa: Verfassung des deutschen Reiches 1849/Paulskirchenverfassung, Verfassung des Deutschen Reichs 1871/Bismarck'sche Reichsverfassung, Verfassung des Deutschen Reichs 1919/Weimarer Reichsverfassung) ausdrücklich Abstand und griff zu der eher ungewöhnlichen Bezeichnung als "Grundgesetz".
weiter auf:
https://www.bpb.de/apuz/32023/das-gr...-auf-abruf?p=0
Aber wir wissen ja alle von zu Hause, wie das mit den Provisorien so ist.......
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Zitat:
Zitat von
Sjard
Vielleicht ist das Bundesverfassungsgericht ja auch primär den Verfassungen der Siegermächte verpflichtet und nicht dem deutschen Grundgesetz ?
Du meinst, das BVerfG heißt Bundesverfassungsgericht, weil es an die Amerikanischen Verfassung gebunden ist? Bist Du Dir da wirklich sicher?
Wenn ich als Bürger eine im Grundgesetz normierte "Verfassungsbeschwerde" erhebe, was mache ich dann? Bezieht sich mein Begehren nicht auf das GG? Merkst Du nicht, wie absurd diese Wortklauberei ist?
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Zitat:
Zitat von
Bolle
Es ist eben nicht egal wie das höchste gesetzgebende Dokument heißt!
Doch ist es. Genauso wie es egal ist, ob ein Land ein Gericht "Oberverwaltungsgericht" nennt oder "Verwaltungsgerichtshof". Es sind die absolut gleichen Gerichte. Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung. Eigentlich echt easy. Heißt ja auch Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde und Verfassungsbruch.
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Zitat:
Zitat von
Bolle
Da steht doch auch was vom "gesamten deutschen Volk"?
Bisher wurde ja nur die Ostzone annektiert.
Es fehlen also die Gebiete: "Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt".
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Zitat:
Zitat von
Finch
Du meinst, das BVerfG heißt Bundesverfassungsgericht, weil es an die Amerikanischen Verfassung gebunden ist? Bist Du Dir da wirklich sicher?
Wenn ich als Bürger eine im Grundgesetz normierte "Verfassungsbeschwerde" erhebe, was mache ich dann? Bezieht sich mein Begehren nicht auf das GG? Merkst Du nicht, wie absurd diese Wortklauberei ist?
Sicher bin ich mir nicht. Es könnte auch sein das es einer zukünftigen EU-Verfassung dient, was ich für wahrscheinlicher halte.
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Zitat von
Kurti
Das stimmt schon, doch das haben einzig und alleine die Sowjets bzw. der Stalin zu verantworten.
Man müsste erst mal in Erfahrung bringen, wo die sowjetischen Kriegsgefangenen im deutschen Reich eingesetzt wurden und wie
viele davon ums leben kamen. Und die weitere Frage wäre, wo Sie bestattet wurden.
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Zitat von
Sjard
Ein Grundgesetz ist eine vorläufige Gesetzessammlung zur Aufrechterhaltung der Ordnung in einem Staatsgebilde.
Sie wird "für" ein Volk verabschiedet während eine Verfassung "vom" Volk verabschiedet wird.
Eine Verfassung ist somit Ausdruck eines souveräne Staates, während ein Grundgesetz von einer
fremden Macht "für" ein gewisses nicht souveränes Land verabschiedet wurde.
Hm naja. Nehmen wir mal an, Deutschland gibt sich eine neue Verfassung oder benennt das GG einfach um, aber der Rest bleibt wie er ist.
Wird dadurch Deutschland souveräner?
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Zitat:
Zitat von
Finch
Du meinst, das BVerfG heißt Bundesverfassungsgericht, weil es an die Amerikanischen Verfassung gebunden ist? Bist Du Dir da wirklich sicher?
Wenn ich als Bürger eine im Grundgesetz normierte "Verfassungsbeschwerde" erhebe, was mache ich dann? Bezieht sich mein Begehren nicht auf das GG? Merkst Du nicht, wie absurd diese Wortklauberei ist?
Zitat:
Zitat von
Finch
Doch ist es. Genauso wie es egal ist, ob ein Land ein Gericht "Oberverwaltungsgericht" nennt oder "Verwaltungsgerichtshof". Es sind die absolut gleichen Gerichte. Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung. Eigentlich echt easy. Heißt ja auch Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde und Verfassungsbruch.
Warum geht ihr eigentlich nie auf Fakten ein die den Sachverhalt recht eindeutig beschreiben.
http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Sc...rundgesetz.htm
Was Jahrzehnte danach alles uminterpretiert, gestrichen und geändert wurde verändert doch nicht den Charakter den die Gründungsväter diesem Werk gegeben haben und den sie so ausdrücklich betonen!
Über 60 mal wurde das GG geändert, warum nicht auch der Titel? Sagt jetzt bloß nicht nicht wieder, weil es egal ist wie das Ding heißt! :auro: