Geändert von Kurti (18.05.2020 um 16:26 Uhr)
Whatever you do, do no harm!
Ob die Verfassung nun Verfassung heißt oder Grundgesetz ist doch egal, solange das Grundgesetz die deutsche Verfassung ist. Wie erklärst Du Dir denn die Begriffe "Bundesverfassungsgericht", "Verfassungsklage" usw.? Beziehen die sich jetzt nicht auf das Grundgesetz, oder wie?
Sagt euch mal los von dieser Diskussion um den Namen "Grundgesetz". Das Ding hat inzwischen einen dermaßen langen Bart...
Wo Verfassung drinsteckt, sollte auch Verfassung draufstehen! Gerade bei Gesetzesgrundlagen sollte schon mit klaren, rechtlich, eindeutigen Begriffen gearbeitet werden!
Eine in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung würde uns sicher auch gut stehen, nach all den Änderungen und Streichungen der GG-Urform.
Dann wäre auch der verwirrende Artikel 147 obsolet!
Manche Historiker behaupten das die meisten sowjetischen Kriegsgefangenen nach ihrer Rückkehr 1945 in ihrer Heimat
zum Tode verurteit oder ins Gulag gesteckt wurden, da sie als Verräter angesehen wurden. Ob das stimmt weiß ich nicht,
aber mit diesem Gedankengang kann man sich auch mal beschäftigen.
Nun vielleicht ist es juristisch bedeutend wie das Kind heißt.
Eine Verfassung kann man nicht so leicht verbiegen, für seine Zwecke nutzen/ändern/Artikel abschaffen äh neu justieren, nach Gusto, Gutsherrensart interpretieren, aushebeln, aussetzen. Denn sie wurde vom Volk für sich selbst beschlossen, in freier, geheimer, gleicher Wahl erlassen.
Ein bloßes GG wie die letzten Erfahrungen lehren schon.


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