AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
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Beißer
Nicht nur in Nürnberg. Die Offenkundigkeit macht es auch heute noch in der BRD ungesetzlich, etwas anderes zu äußern bzw. bestimmte Fragen zu stellen.
Die bestimmten Fragen, die du gerne stellen möchtest, sind alle bereits erschöpfend beantwortet. Allerdings sind die Antworten nicht so in deinem Sinne ausgefallen. Du musst eben damit leben, dass die Realität anders aussieht, als es deinen Wunschvorstellungen entspricht.
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Apifera
Die bestimmten Fragen, die du gerne stellen möchtest, sind aller bereits erschöpfend beantwortet.
Der Brüller des Tages. :hihi:
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fatalist
Der Brüller des Tages. :hihi:
Aber, aber lieber Schicksalsergebener, das Kindchen hat doch recht!
Sämtliche Fragen sind, alle Logik und Verstand erschöpfend, beantwortet worden.
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GSch
Es ist ja völlig egal, ob es leicht zu verstehen ist. Wichtig ist doch, ob es wahr ist. Ist es nicht. Eine Vereinbarung zwischen der (alten) Bundesrepublik und den drei Westmächten konnte unter keinen Umständen Teil des 2+4-Vertrags werden. ...
Da von den in Nürnberg Verurteilten heute keiner mehr lebt, ist das ganze Verfahren Geschichte und bindet niemanden mehr.
Möchtest Du ernsthaft behaupten, dass der 2+4 Vertrag auch ohne Unterzeichnung der "Vereinbarung vom 27. und 28. September" zustande gekommen wäre? Und dass diese Vereinbarung in der ehem. DDR vielleicht nicht gilt, wo diese doch der unterzeichnenden BRD beitrat?
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GSch
Dass es den Völkermord an den Juden gegeben hat, ist ja wohl eine Tatsache. Dazu hätte es keines Nürnberger Tribunals bedurft.
Im Übrigen gelten nach deiner Logik die in Nürnberg festgestellten Tatsachen in der gesamten EU als unantastbar, denn du hättest die gute Frau Zypries ruhig mal ein wenig vollständiger zitieren können.
Bis heute werden Dissidenten für die Negation von "Tatsachenfeststellungen" eines Sieger-Militärtribunals verurteilt und eingekerkert.
Meinst Du nicht, dass das Demokratien unwürdig ist? Und dass es noch unwürdiger ist, wenn eine sg. Demokratie soche Militär-Tribunal-Urteile kraft ihres internationalen Einflusses auch anderswo durchsetzen lässt?
Historische Tatsachen in Sachen Zeitgeschichte sollten aufgrund einer Sachbeweislage definiert werden und eine solche kann sich naturgemäß ändern. Darunter darf ein Militär-Tribunal in einer Demokratie keinen Schlussstrich ziehen dürfen. Dem IMT das historisch letzte Wort zu überlassen ist dem Rechtswesen in einer Demokratie unangemessen.
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Ich kann mir schon vorstellen, Brutus, dass du nicht sehr glücklich bist. Alle deine Quellen wurden von Juergen als Fälschungen und Verfälschungen entlarvt.
Es ist schon schlimm für dich, dass du deine gesamte Argumentation ausschließlich auf Lügen aufbauen musst. Aber so ist das halt bei Nazis.
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Apifera
Ich kann mir schon vorstellen, Brutus, ... Aber so ist das halt bei Nazis.
Hauptsache andere Leute beleidigen, dafür gabs Rot. :]
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Beleidigungen unerwünscht!
Rot! germane
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wer hat denn hier wen wo beleidigt?
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Juergen
Die insgesamt ... polnische Mobilmachung (Einberufung von mehreren Reservistenjahrgängen und Reserveoffizieren technischer Truppen) wurde am 24.3.1939 vom deutschen Botschafter nach Berlin gemeldet. Zwei Tage vorher hatte Hitler das Memelland besetzt. ...
Es ist sicher nur Zufall, dass du vergessen hast, hier den Autor zu nennen, oder? Der Herr heißt Schultze-Rhonhof.
Nachdem ich
seinen Umgang mit Quellen kritisiert habe, möchtest du ihn jetzt offenbar mit einem Text verteidigen,...
Die Polen haben unbestrittenermassen am 24.3.1939 gegen das Reich teilmobil gemacht und sind vor Danzig/Ostpreussen aufmarschiert und es ist dabei völlig gleichgültig, ob Du nun Schultze-Rhonhof für irgendetwas kritisierst, oder auch nicht. :D
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Gawen
Möchtest Du ernsthaft behaupten, dass der 2+4 Vertrag auch ohne Unterzeichnung der "Vereinbarung vom 27. und 28. September" zustande gekommen wäre? Und dass diese Vereinbarung in der ehem. DDR vielleicht nicht gilt, wo diese doch der unterzeichnenden BRD beitrat?
Frage 1 ist rein hypothetisch. Darüber lässt sich trefflich streiten. Im Interesse der Rechtssicherheit war eine Fortgeltung der im Notenwechsel genannten Regelungen jedenfalls für alle Seiten wünschenswert, siehe das von mir genannte Urteil des BVerfG im Fall Fürst von Liechtenstein.
Frage 2 ist rein rhetorisch; das ergibt sich nun mal aus der deutschen Einheit.
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Gawen
Bis heute werden Dissidenten für die Negation von "Tatsachenfeststellungen" eines Sieger-Militärtribunals verurteilt und eingekerkert.
Ich bin tief gerührt. Wie viele Leute sind es denn ungefähr beiläufig, die bei Wasser und Brot schmachten, weil sie keine Nürnberger Rostbratwürste mögen? Wenn sie von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern links liegen gelassen werden, ist das eine andere Sache. Das ist keine Bestrafung, sondern geistige Hygiene.
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Gawen
Meinst Du nicht, dass das Demokratien unwürdig ist? Und dass es noch unwürdiger ist, wenn eine sg. Demokratie soche Militär-Tribunal-Urteile kraft ihres internationalen Einflusses auch anderswo durchsetzen lässt?
Der Judenmord ist wie gesagt eine Tatsache, die keiner leugnen kann und auch dann nicht leugnen könnte, wenn das Nürnberger Tribunal beschlossen hätte, dass im Himmel Jahrmarkt ist. Das hat also alles mit Nürnberg so viel zu tun wie mit den Verkehrsverhältnissen in Buenos Aires.
In der Tat ist der §130 (3) auch meiner Ansicht nach ein unsystematischer Teil des Gesetzes. Ansonsten stellt der §130 die Störung des öffentlichen Friedens durch volksverhetzende Äußerungen ganz allgemein unter Strafe, ohne sich auf konkrete Inhalte der Störung festzulegen. Wissenschaftliche Diskussionen und Forschungen behindert er nicht im Geringsten.
Warum gibt es dann den Absatz 3 überhaupt? Na ja, du hast ja selbst den Grund dafür angegeben, er steht nämlich in dem von dir geposteten Link zur Rede der ehem. Bundesjustizministerin. Da sagt sie:
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Diese Verantwortung, die Deutschland für den Faschismus und den Zweiten Weltkrieg trägt, äußert sich für uns auch darin, dass wir es als ständige Verpflichtung verstehen, jede Form von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit konsequent zu bekämpfen. Wir gehen mit unseren deutschen Strafgesetzen sicherlich weiter als andere europäische Länder, was aber erklärbar ist aus dieser unschönen Tradition, über die ich gerade sprach. Wir wollen mit diesen Verboten nicht warten, bis es wieder zu Taten kommt, um dann die Täter zu verfolgen und ggf. zu verurteilen, sondern uns liegt daran, schon im Vorfeld Maßnahmen ergreifen zu können, dass diese Verbrechen erst gar nicht geschehen können.
http://www.bmj.bund.de/enid/Reden/Br...=1&pmc_id=4491
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Gawen
Historische Tatsachen in Sachen Zeitgeschichte sollten aufgrund einer Sachbeweislage definiert werden und eine solche kann sich naturgemäß ändern. Darunter darf ein Militär-Tribunal in einer Demokratie keinen Schlussstrich ziehen dürfen. Dem IMT das historisch letzte Wort zu überlassen ist dem Rechtswesen in einer Demokratie unangemessen.
Bloße Wiederholungen ändern nichts am Wahrheitsgehalt, und der ist in diesem Fall gleich Null. Niemand ist an irgendwelche Aussagen der Richter von Nürnberg in irgend einer Weise gebunden, weder Wissenschaftler noch Lehrer.