AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen
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Juergen
Und der Kontext spricht noch deutlicher. Nach den Ereignissen der letzten Tage davor (erpresste Besetzung der Rest-Tschechei, Unterwerfung der Slowakei unter das Deutsche Reich, erpresste Besetzung des Memellandes) hatte Polen allen Grund, sich bedroht zu fühlen und eine militärische Intervention Deutschlands auch in Danzig zu fürchten.
Und inwiefern wäre es von Belang, was »Polen« »fühlt«?
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Beißer
Du hast nichts von dem, was ich geschrieben habe, begriffen.
Da hätte ich ein paar wirklich gute Antworten drauf. Ich denke noch ein wenig über die beste nach.
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Gawen
In einer Ausführungsvereinbarung * zum 2+4 Vertrag steht, dass der die Deutsche Rechtssouveränität praktisch einschränkende Art. 7 Abs. 1 Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen), den ich oben zitiert habe, in Kraft bleibt.
Art. 7 Abs. 1 Überleitungsvertrag ist damit indirekt Teil des 2+4 Vertrages geworden.
Ist das so schwer zu verstehen?
* Vereinbarung vom 27. und 28. September zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)
Es ist ja völlig egal, ob es leicht zu verstehen ist. Wichtig ist doch, ob es wahr ist. Ist es nicht. Eine Vereinbarung zwischen der (alten) Bundesrepublik und den drei Westmächten konnte unter keinen Umständen Teil des 2+4-Vertrags werden.
Im Übrigen hat der Überleitungsvertrag die deutsche Rechtssouveränität gerade bestätigt, indem er alle Urteile und sonstigen Akte der Alliierten der deutschen Souveränität unterstellte. Anders ging es nicht, weil er eine Ausführungsbestimmung zum Deutschlandvertrag war, in dem die Bundesrepublik für souverän erklärt wurde.
Das einzige, was aus dem ganzen Überleitungsvertrag heute noch ab und zu rechtlich relevant ist, ist der Ausschluss von Klagen oder Rechtsmitteln gegen die Maßnahmen der Alliierten in Bezug auf das bei Kriegsende beschlagnahmte deutsche Auslandsvermögen. Das musste z. B. der Fürst von Liechtenstein erfahren, dessen in der Tschechoslowakei befindlicher Besitz wegen einer reichlich merkwürdigen Auffassung von seiner Staatsangehörigkeit als Feindvermögen beschlagnahmt wurde. Da konnte ihm die deutsche Justiz auch nicht helfen (2 BvR 1981/ 97).
Hilft alles nichts, es bleibt dabei: wer von einem alliierten Gericht verurteilt wurde, der blieb 1955 auch verurteilt, wer freigesprochen war, der blieb es ebenfalls. Dagegen gab es die üblichen Rechtsmittel. Zogen die nicht, dann blieb es eben dabei. Die alliierten Urteile wurden wie deutsche behandelt.
Da von den in Nürnberg Verurteilten heute keiner mehr lebt, ist das ganze Verfahren Geschichte und bindet niemanden mehr.
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Gawen
Sonst könnten sie bei uns ja nicht mehr die Geschichtsdeutung über alte Gerichtsurteile festlegen lassen...
"
Es wird künftig strafbar sein, zu behaupten, einen Völkermord, den ein Gericht als feststehende Tatsache festgestellt hat, sei nicht existent, er sei nicht gegeben, er sei von den Leuten frei erfunden, nur um Entschädigungszahlungen einzufordern. ...
Das ist hinsichlich des Völkermordes an den europäischen Juden durch den Nürnberger Gerichtshof bereits geschehen, da gibt es die Entscheidung, die wir alle kennen"
http://www.bmj.bund.de/enid/Reden/Br...=1&pmc_id=4491
Unsere Politschranzen bestreiten ja nicht mal, dass sie den Siegerurteilen der Alliierten bis heute sklavisch folgen. Egal, was ein Archäologe in einem KZ ausbuddeln würde, die Urteile des IMT bleiben als per Definition "festehende Tatsachen" sakrosankt. ;)
Dass es den Völkermord an den Juden gegeben hat, ist ja wohl eine Tatsache. Dazu hätte es keines Nürnberger Tribunals bedurft.
Im Übrigen gelten nach deiner Logik die in Nürnberg festgestellten Tatsachen in der gesamten EU als unantastbar, denn du hättest die gute Frau Zypries ruhig mal ein wenig vollständiger zitieren können.
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Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries, MdB bei der Konferenz der Vorsitzenden der Innenpolitischen Ausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments am 7. Mai 2007 in Berlin
...
Zukünftig soll es auch strafbar sein, wenn Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen öffentlich gebilligt, geleugnet oder grob verharmlost werden. ... Es wird künftig strafbar sein, zu behaupten, einen Völkermord, den ein Gericht als feststehende Tatsache festgestellt hat, sei nicht existent, er sei nicht gegeben, er sei von den Leuten frei erfunden, nur um Entschädigungszahlungen einzufordern. Sie wissen, dass es solche Behauptungen über Juden gibt, dass man sagt, das stimmt überhaupt nicht, dass 6 Millionen Juden umgekommen sind im Zweiten Weltkrieg. Das haben sich die Juden nur ausgedacht, den internationalen Zionismus, um Geld zu kassieren von der Weltgemeinschaft. Es gibt immer noch Leute, die so etwas behaupten und solche Behauptungen dürfen nicht nur nicht in Deutschland straflos sein, sondern sie werden es künftig in ganz Europa nicht mehr sein.
Offenbar zwingen die Alliierten jetzt auch die Finnen, Griechen und Portugiesen dazu, sich den Nürnberger Urteilen zu unterwerfen, oder?
Tatsache ist doch: in Nürnberg wurde hinsichtlich der Tatsache des Völkermordes einfach eine offenkundige Tatsache festgestellt. Die ist offenkundig auch ohne Prozess und Urteil. Streiten kann man sich allenfalls, ob das Gericht im Einzelfall die persönliche Schuld des Angeklagten richtig beurteilt hat. Falls nicht, kann der Verurteilte das Einlegen von Rechtsmitteln prüfen.
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GSch
Dass es den Völkermord an den Juden gegeben hat, ist ja wohl eine Tatsache.
Selbstverständlich. So sagt es das Gesetz!
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GSch
Tatsache ist doch: in Nürnberg wurde hinsichtlich der Tatsache des Völkermordes einfach eine offenkundige Tatsache festgestellt. Die ist offenkundig auch ohne Prozess und Urteil.
Nicht nur in Nürnberg. Die Offenkundigkeit macht es auch heute noch in der BRD ungesetzlich, etwas anderes zu äußern bzw. bestimmte Fragen zu stellen.
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Beißer
Selbstverständlich. So sagt es das Gesetz!
ich halte das gesetz, auf das du anspielst, in der bestehenden form für völlig unnötig, absatz drei könnte m.e. gestrichen werden. aber egal.
willst du andeuten, daß es ohne dieses gesetz die historische tatsache des millionenfachen mordes an den europäischen juden nicht gäbe?
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hephland
ich halte das gesetz, auf das du anspielst, in der bestehenden form für völlig unnötig, absatz drei könnte m.e. gestrichen werden. aber egal.
willst du andeuten, daß es ohne dieses gesetz die historische tatsache des millionenfachen mordes an den europäischen juden nicht gäbe?
Auf keinen Fall. Ich bin ein gesetzestreuer Bürger und lege größten Wert darauf, mich nicht strafbar zu machen.
Aber es muß wohl Leute geben, die so etwas Verbotenes tun würden, denn sonst wäre das Gesetz ja überflüssig.
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schade, daß du meiner frage ausweichst.
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Beißer
Selbstverständlich. So sagt es das Gesetz!
Nein, das sagt jeder Historiker.