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antiseptisch
Ganz großes Kino! "Mangel an (stichhaltigen) Beweisen" kann man immer behaupten. Hier sind der Fantasie des Richters keine Grenzen gesetzt. Man kann einen Richter noch nicht mal zwingen, bestimmte Beweise sehen zu wollen. Er kann diese einfach ignorieren, wenn er eine hübsche Begründung dafür erfindet. Was Rechtsbeugung und Willkür betrifft, bist du denen fast immer schutzlos ausgeliefert. Man kann ja Berufung oder Revision einlegen. Und diese Richter machen dasselbe Spiel nochmal. Bis man sich irgendwann durch alle Instanzen geklagt hat. In der DDR brauchte man sich bekanntlich auch vor Gericht keine Hoffnungen zu machen. Ein Wunder, dass es da überhaupt Rechtsanwälte gab.